Handbuch des Verwaltungsrechts. Группа авторов

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und an lokale Interessenten versteigert; mit Mühe wurde der Abriss des Mainzer und des Speyerer Doms verhindert. Die neuen „rheinischen Institutionen“ blieben nach 1815 im linksrheinischen Deutschland weitgehend erhalten.[9]

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      Unterstaatliche Partizipation

      Die Präfekten vertraten die Pariser Zentrale in ihrem Departement. Sie leiteten nach deren ins Einzelne gehenden Direktiven alle Verwaltungszweige vor Ort ohne viele originäre Entscheidungsbefugnisse. Die Departements sollten nicht an historische Herrschaften und veraltete Loyalitäten anknüpfen, sondern erhielten geographische Namen. Entsprechend organisierten sich nach 1815 Bayern (Isarkreis usw.) und sogar das nie französische Baden (Neckarkreis usw.) ihre Mittelbehörden. Die Präfekten, Unterpräfekten und Maires wurden ernannt; Wahlen gab es nicht. In die 1804 in allen Departements eingerichteten Generalräte wurden nur Männer aus dem engen Kreise der Notabeln, der Höchstbesteuerten, ernannt, auf fünfzehn Jahre.[10] Die bayerische Regierung behielt ab 1816 den Generalrat in ihrem Anteil des Donnersberg-Departements als Landrat des Rheinkreises (heute: Bezirkstag der Pfalz) bei. Mit dem Landratsgesetz von 1828 wurde dieses Pfälzer Modell auf ganz Bayern ausgeweitet; der König ernannte die Mitglieder aus jeweils zwei Vorgeschlagenen. In Baden erstrebte die liberale Landtagsopposition seit den 1820er Jahren eine ähnliche Partizipation und erreichte, dass 1864 die bisherigen Mittelinstanzen zugunsten von kleineren Bezirken (Landkreisen) mit Bezirksräten wegfielen.[11]

II. Ende des Alten Reiches und Napoleons Rheinbund

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      Reichsdeputationshauptschluss 1803

      Kaiser und Reich hatten gerade die kleineren und schwächeren Herrschaften geschützt; doch im Frieden von Lunéville zeigte sich ihre Machtlosigkeit gegenüber Napoleons Ansprüchen. Frankreich und Russland waren sich einig, dass sie die Grundsätze bestimmten, nach denen Gebietsverluste links des Rheins auf dem rechten Ufer entschädigt werden sollten. Dem Reichstag blieb nur, die Details von einer Deputation festlegen zu lassen und als letztes großes Reichsgesetz deren Reichsdeputationshauptschluss 1803 zu ratifizieren (wobei die umzuverteilenden Reichsstände als „abwesend“ unbeachtet blieben).[12] Die geistlichen Fürsten und die Reichsklöster verloren sowohl ihre Herrschaftsrechte (Mediatisierung) als auch ihr Vermögen (Säkularisation); und auch die meisten Reichsstädte mussten ihre Selbstständigkeit aufgeben. Größte Nutznießer dieser territorialen Umverteilung wurden die süddeutschen Monarchien.

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      Neue Aufgaben

      Die großflächige Umverteilung von Herrschaft nach den modernen statistischen Kriterien von Fläche und Bevölkerungszahl weckte Zweifel, ob monarchische Herrschaft noch „von Gottes Gnaden“ kam (bei Napoleon „von Gottes Gnaden und durch die Constitutionen“) und ob auf „brüderliche“ Solidarität innerhalb der traditionellen „Familie“ aller christlichen Herrscher noch Verlass war. Dennoch mussten die neuen Untertanen überall erst für die neuen Dynastien und ihre Staaten gewonnen werden, indem z. B. neue, rationalere, attraktivere Verwaltungsstrukturen und -methoden eingeführt wurden. Hierarchische Steuerung mit Instruktionen und dichten Kontrollen sollte größere Gleichmäßigkeit staatlichen Handelns bringen. Das Verhältnis vor allem der katholischen Kirche zum Staat war neu zu klären. Dabei blieb die Frage nach Entschädigungen für die Verluste an materiellem (Grundherrschaft, Eigenbetriebe und Forsten) und ideellem Vermögen (Bibliotheken und Kunstwerke) aufgeschoben. Das am meisten belastende Problem der Finanzpolitik nach 1803 lag freilich darin, überhaupt die hohen Unterstützungsleistungen für Napoleons kontinental ausgreifenden Pläne aus den alten Landessteuern und den Erträgen der Neuerwerbungen bestreiten zu können.

      9

      Ende des Alten Reichs

      Nach Napoleons Sieg über Österreich in Austerlitz sprach der Frieden von Preßburg 1805 Bayern und Württemberg die volle Souveränität und die Erhebung zum Königreich zum 1. Januar 1806 zu, mit der eigenartigen Verpflichtung, Mitglieder „des deutschen Bundes“ zu bleiben, obwohl doch der „Kaiser von Deutschland und Österreich“ ihrer Souveränität keine Schranken mehr setzen sollte. Die deutschen Herrscher, die schon erfolgreich in die Familie ausgerechnet des Stürzers der Dynastien eingeheiratet hatten, mussten sich am 1. August 1806 vom Reich trennen, als sie zusammen mit Napoleons Familien- und Satellitenstaaten Westphalen und Berg seinem Rheinbund beitraten. Er zielte eindeutig auf die militärische und finanzielle Unterstützung durch deutsche Ressourcen an Geld und Menschen; ein langfristiges wirtschaftliches Projekt wie etwa eine Zollunion war nicht damit verbunden. Am 6. August 1806 legte Kaiser Franz II., der seit 1804 auch schon (als Franz I.) Kaiser von Österreich war, in Wien die Reichskrone nieder und beendete damit die Existenz des Alten Reichs.

      10

      

      Napoleons Modellstaaten

      Als hegemonialer „Protektor“ des Rheinbunds baute Napoleon Pufferstaaten nach Osten auf, die ihm dynastisch eng verbunden waren. Nach dem Frieden von Tilsit 1807 errichtete er für seinen Bruder Jérôme vor allem aus abgetretenen preußischen Gebieten westlich der Elbe das neue Königreich Westphalen (Kassel). Es war ähnlich groß wie das erheblich verkleinerte Preußen. Als Modellstaat sollte es nach innen die Segnungen von revolutionärer Freiheit und Gleichheit bringen, darunter 1808 auch die völlige Emanzipation der Juden, die jedoch eher zögerlich umgesetzt wurde. Anders als im Rheinland blieben Universitäten in Marburg und Göttingen erhalten und nur Rinteln, Helmstedt und Halle wurden geschlossen. Napoleon selbst gab Ende 1807 dem Länderkonglomerat eine Verfassung, die es in acht Departements gliederte. Die neue, hierarchisch-bürokratisch bis in die Fläche durchorganisierte Verwaltung sollte nicht mehr absolutistischer Willkür folgen; der Monarch sollte „das Glück der Völker“ sichern – in Napoleons Kalkül aber vor allem sein Expansionsstreben absichern. Die rationale Gebietseinteilung stieß in den Kantonen als untersten Einheiten an Grenzen. Sie waren unterschiedlich groß, die Hauptorte lagen selten zentral, und im langgestreckten Kanton Stendal musste der Steuereinnehmer jeden Monat alle Gemeinden aufsuchen, die bis über 20 km entfernt lagen – weil diese Struktur an ältere Gerichtsbezirke anknüpfte. Finanzpolitisch wurde ein neues, einheitliches Steuersystem mit einer einzigen Staatskasse und einem einheitlichen Staatsbudget verordnet. Durch Abschaffung aller Binnenzölle entstand ein einheitliches Wirtschaftsgebiet, in dem die Maße auf das revolutionär-rationale metrische System umgestellt waren.[13] Das alte bayerische Nebenland des Herzogtums Berg (Düsseldorf) mit seinen frühindustriellen Zentren im Wuppertal gab Napoleon 1806 als Großherzogtum an seinen Schwager Joachim Murat, übernahm es aber 1808 selbst in Personalunion. Die Minister amtierten zwar in Düsseldorf, doch der ihnen vorgesetzte Minister-Staatssekretär residierte in Paris.[14] Mit dem Großherzogtum Frankfurt wurde schließlich Karl Theodor von Dalberg, der 1802 abgesetzte Kurfürst und Erzbischof von Mainz, als „Fürstprimas“ des Rheinbunds versorgt.

      11

      Souveränität im Rheinbund?

      Zum Ende des Alten Reichs 1806 erschien in Bayern die anonyme Schrift „Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung“. Im ,souveränen Bayern‘ verfolgte die französische Armee ihren Nürnberger Verleger Johann Philipp Palm und verurteilte ihn noch im August durch ein Kriegsgericht

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