Straßenverkehrsrecht – StVR. Deutschland

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Straßenverkehrsrecht – StVR - Deutschland

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      Erläuterung

      Das Zeichen (auch liegend) befindet sich vor dem Bahnübergang, und zwar in der Regel unmittelbar davor. Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Bahnstrecke eine Spannung führende Fahrleitung hat. Ein Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil zeigt an, dass das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Richtung dieses Pfeiles gilt.

      2

      Zeichen 205

      

      Vorfahrt gewähren.

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen Vorfahrt gewähren.

      Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

      Erläuterung

      Das Zeichen steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Es kann durch dasselbe Zeichen mit Zusatzzeichen, das die Entfernung angibt, angekündigt sein.

      2.1

      

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr von links und rechts achten.

      Erläuterung

      Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.

      2.2

      

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen der Schienenbahn Vorfahrt gewähren.

      Erläuterung

      Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.

      3

      Zeichen 206

      

      Halt. Vorfahrt gewähren.

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen anhalten und Vorfahrt gewähren.

      Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

      Erläuterung

      Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.

      3.1

      

      Erläuterung

      Das Zusatzzeichen kündigt zusammen mit dem Zeichen 205 das Haltgebot in der angegebenen Entfernung an.

      3.2

      

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen anhalten und Vorfahrt gewähren. Dabei müssen sie auf Radverkehr von links und rechts achten.

      Erläuterung

      Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 206.

      zu 2 und 3

      

      Erläuterung

      Das Zusatzzeichen gibt zusammen mit den Zeichen 205 oder 206 den Verlauf der Vorfahrtstraße (abknickende Vorfahrt) bekannt.

      4

      Zeichen 208

      

      Vorrang des Gegenverkehrs

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer haben dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren.

      1

      2

      3

      lfd. Nr.

      Zeichen und Zusatzzeichen

      Ge- oder Verbote Erläuterungen

      Abschnitt 2 Vorgeschriebene Fahrtrichtungen

      zu 5 bis 7

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen.

      Erläuterung

      Andere als die dargestellten Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben.

      5

      Zeichen 209

      

      Rechts

      6

      Zeichen 211

      

      Hier rechts

      7

      Zeichen 214

      

      Geradeaus oder rechts

      8

      Zeichen 215

      

      Kreisverkehr

      Ge-

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