Straßenverkehrsrecht – StVR. Deutschland

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Straßenverkehrsrecht – StVR - Deutschland страница 46

Straßenverkehrsrecht – StVR - Deutschland

Скачать книгу

oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.

      Fahrzeugführer dürfen die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren.

      Sie dürfen innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht halten.

      Erläuterung

      Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

      9

      Zeichen 220

      

      Einbahnstraße

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer dürfen die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren.

      Erläuterung

      Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.

      9.1

      

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen beim Einbiegen und im Verlauf einer Einbahnstraße auf Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung achten.

      Erläuterung

      Das Zusatzzeichen zeigt an, dass Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen ist.

      Abschnitt 3 Vorgeschriebene Vorbeifahrt

      10

      Zeichen 222

      

      Rechts vorbei

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Vorbeifahrt folgen.

      Erläuterung

      „Links vorbei“ wird entsprechend vorgeschrieben.

      Abschnitt 4 Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen und Taxenstände

      zu 11 bis 13

      Erläuterung

      Wird das Zeichen 223.1, 223.2 oder 223.3 für eine Fahrbahn mit mehr als zwei Fahrstreifen angeordnet, zeigen die Zeichen die entsprechende Anzahl der Pfeile.

      11

      Zeichen 223.1

      

      Seitenstreifen befahren

      Erläuterung

      Das Zeichen gibt den Seitenstreifen als Fahrstreifen frei; dieser ist dann wie ein rechter Fahrstreifen zu befahren.

      11.1

      

      Erläuterung

      Das Zeichen 223.1 mit dem Zusatzzeichen kündigt die Aufhebung der Anordnung an.

      12

      Zeichen 223.2

      

      Seitenstreifen nicht mehr befahren

      Erläuterung

      Das Zeichen hebt die Freigabe des Seitenstreifens als Fahrstreifen auf.

      13

      Zeichen 223.3

      

      Seitenstreifen räumen

      Erläuterung

      Das Zeichen ordnet die Räumung des Seitenstreifens an.

      14

      Zeichen 224

      

      Haltestelle

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer dürfen bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.

      Erläuterung

      Das Zeichen kennzeichnet eine Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse. Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Schulbus“ (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.

      15

      Zeichen 229

      

      Taxenstand

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer dürfen an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind betriebsbereite Taxen.

      Erläuterung

      Die Länge des Taxenstandes wird durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxen oder das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299) gekennzeichnet.

      Abschnitt 5 Sonderwege

      16

      Zeichen 237

      

Скачать книгу