La San Felice Band 5. Александр Дюма

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La San Felice Band 5 - Александр Дюма

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doch deswegen nicht weniger die erhabenen Töchter des Königs Ludwig des Fünfzehnten. Sie können auch Airola ermächtigen, den sieben Corsen, welche ihnen als Leibgarde gedient haben und durch den Grafen Narbonne empfohlen worden, welcher, glaube ich, einer der letzten Minister Ihrer lieben Schwester Maria Antoinette gewesen ist, eine kleine Zahlung zu machen. Dies würde ihnen Vergnügen machen, ohne uns zu etwas zu verpflichten.«

      Am nächstfolgenden Tage erließ Ferdinand wirklich, wie er seiner Gemahlin geschrieben, jenes Dekret, welches weiter nichts war, als die Wiederinkraftsetzung des von der »sogenannten« römischen Republik abgeschafften Edicts.

      Unser Gewissen als Historiker gestattet uns nicht, eine Sylbe an diesem Decrete zu ändern. Uebrigens ist es das auch heutzutage noch zu Rom in Kraft bestehende Gesetz.

      »Artikel 1. Kein in Rom oder in den römischen Staaten wohnhafter Israelit darf Christen beherbergen, oder beköstigen, oder in seinen Dienst nehmen, wenn er nicht in die von den päpstlichen Decreten bestimmte Strafe verfallen will.

      »Artikel 2.

      Sämtliche Israeliten in Rom und den päpstlichen Staaten müssen ihre bewegliche und unbewegliche Habe innerhalb drei Monaten verkaufen, außerdem wird dieselbe versteigert.

      »Artikel 3. Kein Israelit darf ohne Erlaubniß der Regierung in Rom oder in irgend einer andern Stadt des Kirchenstaates wohnen. Im Uebertretungsfalle werden die Schuldigen in ihre betreffenden Ghetti zurückgeführt werden.

      »Artikel 4. Kein Israelit darf die Nacht außerhalb seines Ghetto zubringen.

      »Artikel 5. Kein Israelit darf freundschaftliche Beziehungen zu einem Christen unterhalten.

      »Artikel 6. Die Israeliten dürfen bei Vermeidung von hundert Thaler Gefängnißstrafe und sieben Jahre Gefängniß keinen Handel mit heiligen Zierathen oder mit Büchern irgend welcher Art treiben.

      »Artikel 7. Jeder katholische Arzt, der zu einem Juden gerufen wird, muß ihn vor allen Dingen zu bekehren suchen. Wenn der Kranke sich weigert, so muß er ihn ohne Hilfe lassen. Der Arzt, welcher diesem Befehle entgegenhandelt, jetzt sich der ganzen Strenge des heiligen Officiums aus.

      »Artikel 8. Die Israeliten dürfen bei Beerdigung ihrer Todten keine Ceremonien veranstalten, namentlich bei Strafe der Confiscation sich keiner Fackeln bedienen.

      »Vorstehendes Decret wird den Ghetti mitgetheilt und in den Synagogen publiciert werden.«

      Am Tage nach dem, wo dieses Decret erlassen und angeschlagen ward, nahm der General Mack Abschied vom König, indem er fünftausend Mann zur Bewachung Roms zurückließ, und zog durch das sogenannte Volksthor, um, wie Ferdinand seiner Gemahlin geschrieben, Championnet zu verfolgen und ihn überall, wo er mit ihm zusammentreffen würde, anzugreifen.

      In demselben Augenblicke, wo seine Arrieregarde sich in Marsch setzte, kam auf dem entgegengesetzten Ende von Rom, das heißt durch das Thor San Giovanni, ein Zug herein, der sich sehr originell ausnahm.

      Vier berittene neapolitanische Gendarmen, die an ihren Tschakos die rothweiße Kokarde trugen, ritten zwei Männern voran, die mit den Armen an einander gebunden waren. Diese beiden Männer trugen weißbaumwollene Mützen und weite Kittel von unbestimmter Farbe, wie die Kranken in Hospitälern zu tragen pflegen.

      Sie saßen auf zwei ungesattelten Eseln und jedes dieser Thiere ward von einem Manne aus dem Volke geführt, welcher, mit einem dicken Knüppel bewaffnet, die Gefangenen bedrohte und insultirte.

      Diese Gefangenen waren die beiden Consuln der römischen Republik, Mattei und Zaccalone, und die beiden Männer aus dem Volke, welche die Esel führten, waren der Klempner und der Kräuterhändler, welche versprochen hatten, sie auszuliefern.

      Sie hatten Wort gehalten, wie man sieht.

      Die beiden unglücklichen Flüchtlinge, die in einem Hospitale, welches Mattei in Valmontone, seiner Vaterstadt, gegründet, in Sicherheit zu sein glaubten, hatten sich dorthin geflüchtet und, um sich besser zu verbergen, das Kostüm der Kranken angelegt. Von einem Krankenwärter, welcher Mattei eine Anstellung verdankte, verrathen, waren sie hier ergriffen worden und man führte sie nun nach Rom, damit ihnen hier das Urtheit gesprochen würde.

      Kaum hatten sie das Thor San Giovanni passiert, und waren erkannt, als das Volk mit jenem unheilvollen Instinkte, der es treibt, das, was es selbst erhoben und geehrt, wieder in den Staub zu treten und zu schänden, die Gefangenen zu insultiren begann, indem es sie mit Koth, dann mit Steinen warf, dann: »Nieder mit ihnen!« und: »Schlagt sie todt!« schrie und dann seine Drohungen in Ausführung zu bringen suchte.

      Die vier neapolitanischen Gendarmen mußten dieser Menge auf das Bestimmteste versichern, daß man die Consuln nur in der Absicht nach Rom zurückbrächte, um sie zu hängen, und daß dies den nächstfolgenden Tag vor den Augen des Königs Ferdinand durch die Hand des Henkers auf dem Platze vor der Engelsburg, dem gewöhnlichen Orte der Hinrichtungen, und zwar zur größeren Schmach der französischen Besatzung geschehen würde.

      Dieses Versprechen beschwichtigte die Menge, welche, da sie sich dem Könige Ferdinand nicht unangenehm machen wollte, sich dazu verstand, bis zu den nächstfolgenden Tag zu warten, sich aber für diese Verzögerung dadurch entschädigte, daß es die beiden Consuln immer noch mit Geheul und Hohngeschrei verfolgte, während es sie ununterbrochen mit Koth und Steinen warf.

      Die Gefangenen warteten ergebungsvoll, stumm, traurig, aber ruhig und indem sie den Tod weder zu beschleunigen noch abzuwehren suchten. Sie sahen ein, daß für die Alles aus war und daß sie, wenn sie den Klauen des Volkslöwen entrannen, dann nur in die des königlichen Tigers fielen. Sie senkten daher das Haupt und warteten.

      Ein Gelegenheitsdichter – dergleichen Dichten mangeln nie, weder bei Triumphen noch bei Niederlagen – hatte die folgenden vier Verse improvisiert und sofort unter das Volk ausgeheilt, welches dieselben nach einer ebenfalls improvisierten Melodie sang:

      »Largo, o romano popolo! All' asinino ingresso

      Qual fecero non Cesare, non Scipione istesso.

      Di questo democratico ed augusto onore è degno

      Chi rose un di da console d'impi tiranni il regno.«

      In bescheidene Prosa übersetzt, bedeuten diese Verse Folgendes:

      »Platz, o römisches Volk, bei dem Eseleinzuge.

      wie er weder Cäsar noch Scipio beschieden war.

      Dieser erhabenen und demokratischen Ehre war nur der würdig,

      welcher einmal als Consul das Reich gottloser Tyrannen regierte.« [Der Verfasser hat in dem Augenblicke, wo er diese Zeilen schreibt, einen Kupferstich aus jener Zeit vor sich liegen, welcher den Einzug jener Unglücklichen darstellt. Wir brauchen nicht erst zu sagen, daß wir uns in den vier oder fünf letzten Capiteln nicht einen einzigen Augenblick von der Geschichte entfernt haben.]

      So mußten die Gefangenen drei Viertheile Roms durchziehen, und wurden dann nach dem sogenannten neuen Gefängnisse gebracht.

      Eine unzählige Volksmenge sammelte sich an dem Thor des Gefängnisses und man mußte ihr, damit sie dieses nicht einschlüge, versprechen, daß den nächstfolgenden Tag Mittags die Hinrichtung auf dem Platze vor der Engelsburg stattfinden würde und daß man zum Beweise schon den nächstfolgenden Morgen bei Tagesanbruch den Henker und seine Gehilfen das Schaffot aufschlagen sehen könne.

      Zwei

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