August Bebel - Die Frau und der Sozialismus. Bebel August

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Hauses und sucht die Braut zu erhaschen. Sobald er sie erfaßt hat, wirft er sie auf das bereitstehende Pferd und flieht mit ihr nach dem nahen Walde. Darauf erheben Weiber, Männer und Kinder ein großes Geschrei und suchen die Flucht zu verhindern. Sobald aber der Bräutigam mit seiner Braut das Dickicht des Waldes erreicht hat, wird die Ehe als geschlossen angesehen. Dieses ist sie auch, wenn die Entführung wider den Willen der Eltern stattfand. Ähnliche Sitten bestehen bei australischen Völkerschaften.

      Bei uns erinnert noch die Sitte der Hochzeitsreisen an den Frauenraub; die Braut wird dem häuslichen Herde entführt. Dagegen erinnert der Ringwechsel an die Unterwürfigkeit und die Kettung der Frau an den Mann. Diese Sitte tauchte ursprünglich in Rom auf. Die Braut bekam als Zeichen ihrer Fesselung an den Mann von diesem einen eisernen Ring. Später wurde dieser Ring aus Gold gefertigt, und erst viel später wurde der gegenseitige Ringtausch als Zeichen beiderseitiger Verbindung, eingeführt.

      Die dauernde Wohn- und Lebensweise in sehr hohen oder kalten Länderstrichen wird aber auch alsdann verursachen, daß Vielmännerei keine übermäßigen Anforderungen an eine Frau stellt. Die Frauen selbst sind schon dementsprechend in ihrer Natur beeinflußt, wofür die Tatsache spricht, daß bei den Eskimomädchen die Menstruation in der Regel erst im neunzehnten Lebensjahr eintritt, während sie in der heißen Zone schon im neunten oder zehnten und in der gemäßigten zwischen dem vierzehnten und sechzehnten Lebensjahr sich einstellt. Üben heiße Länder, wie allgemein anerkannt ist, einen sehr stimulierenden Einfluß auf den Geschlechtstrieb aus, weshalb gerade in heißen Ländern die Vielweiberei ihre Hauptverbreitung hat, so dürften kalte Länderstriche, und dazu gehören hohe Gebirgsländer, sehr erheblich restringierend auf den Geschlechtstrieb einwirken. Auch tritt erfahrungsgemäß eine Konzeption seltener ein bei Frauen, die mit mehreren Männern kohabitieren. Die Bevölkerungszunahme ist daher bei der Polyandrie eine schwache und paßt sich der Schwierigkeit der Gewinnung des Lebensunterhaltes an, die in kalten Ländern und im Hochgebirge vorhanden ist. Damit wäre bewiesen, daß auch in diesem uns so fremdartig erscheinenden Zustand der Polyandrie die Art der Produktionsweise auf die Beziehungen der Geschlechter von maßgebendem Einfluß ist. Festzustellen wäre noch, ob bei diesen auf hohen Gebirgen oder in der kalten Zone lebenden Völkerschaften Tötung der Kinder weiblichen Geschlechts in Übung ist, wie dies von mongolischen Völkerstämmen in den Hochgebirgen Chinas berichtet wird.

      5. Entstehung der Staatsordnung. Auflösung der Gens in Rom

       Inhaltsverzeichnis

      Nach Aufhebung der mutterrechtlichen Gens trat die vaterrechtliche an ihre Stelle, mit wesentlich abgeschwächten Funktionen. Ihre Hauptaufgabe war Pflege der gemeinsamen religiösen Angelegenheiten und des Begräbniswesens, gegenseitige Verpflichtung zu Schutz und Hilfe; das Recht und in gewissen Fällen die Pflicht, in der Gens zu heiraten, namentlich wenn es sich um reiche Erbinnen oder Waisentöchter handelte. Auch verwaltete die Gens den noch vorhandenen gemeinsamen Besitz.

      Mit dem Privateigentum und dem damit verbundenen Erbrecht entstanden weiter die Klassenunterschiede und Klassengegensätze. Es fand im Laufe der Zeit ein Zusammenschluß der Besitzenden gegen die nichts Besitzenden statt. Erstere suchten die Verwaltungsstellen in dem neuen Gemeinwesen in ihre Hände zu bekommen und sie erblich zu machen. Die notwendig gewordene Geldwirtschaft schuf früher ungekannte Verschuldungsverhältnisse. Die Kämpfe gegen Feinde nach außen und die gegensätzlichen Interessen im Innern, sowie die verschiedenartigen Interessen und Beziehungen, die Ackerbau, Handwerk und Handel untereinander hatten, machten komplizierte Rechtsregeln notwendig und erforderten Organe, die über den ordnungsmäßigen Gang der gesellschaftlichen Maschine wachten und Streitigkeiten entschieden. Dasselbe galt für die Beziehungen zwischen Herren und Sklaven, Schuldnern und Gläubigern. So war eine Macht nötig, die alle diese Verhältnisse übersah, leitete, ordnete, ausglich, schützend und strafend eingriff. Es entstand der Staat, der das notwendige Produkt der in der neuen Gesellschaftsordnung

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