Schwester! Können Sie mal eben kommen?. Daniela Triebsch

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Schwester! Können Sie mal eben kommen? - Daniela Triebsch

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target="_blank" rel="nofollow" href="#fb3_img_img_f0efdcca-a53f-5e4d-b9ad-d3dfc63a9b77.jpg" alt=""/> Tipp 9: Halten Sie sich stets vor Augen, dass nicht alle professionell pflegen können!

      Dafür braucht es eine fundierte Ausbildung, also umfangreiches Fachwissen, zudem Sachverstand, Intelligenz, Empathie und nicht zuletzt sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

       Tipp 10: Bedenken Sie, dass Kommunikation das A und O in der Pflege ist.

      Kommunikation, sei es mit den Patient*innen, den Arbeitskolleg*innen, den Ärzt*innen oder anderen Berufsgruppen, ist wesentlich in der Pflege. Ich kenne viele Pflegende, die enorme Schwierigkeiten damit haben, Übergabegespräche zu führen oder fehlerfrei und verständlich zu dokumentieren. Das darf nicht sein! Es können gravierende Fehler passieren. Pflegende, egal ob aus dem Ausland oder nicht, dürften meiner Ansicht nach erst als Fachkraft zugelassen werden und Verantwortung übernehmen, wenn eine selbstständige Sprachverwendung (Sprachniveau B2) vorhanden ist, besser noch fachkundige Sprachkenntnisse (Sprachniveau C1) vorliegen.

       Tipp 11: Pflegeschulen und Pflegeeinrichtungen sollten in Sprachkurse investieren.

      Neben der Delegation von pflegerischen Tätigkeiten ist es mindestens genauso wichtig, den „Kerntätigkeitsbereich“ professionell Pflegender zu schützen.

       Tipp 12: Vorbehaltsaufgaben professionell Pflegender sind zu kommunizieren.

      Vorbehaltsaufgaben bezeichnen Tätigkeiten, die Ihnen als Pflegefachkraft vorbehalten sind. In bestimmte Aufgaben haben Hilfskräfte, Praktikant*innen oder sonst wer nicht „hineinzufunken“. Es gibt Pflegefachkräfte und Pflegehelfer*innen. „Helfer*innen“ haben die Aufgabe, wie es der Name schon sagt, den Pflegefachkräften zu helfen bzw. zu assistieren.

      Es gibt viele Pflegehelfer*innen, die ihre Tätigkeit wunderbar ausführen. Trotzdem sind sie keine Fachkräfte.

      Wenn Sie als Pflegehelfer*in die Aufgaben einer Pflegefachkraft übernehmen möchten, müssen Sie die entsprechende Ausbildung machen. Ihre Kolleg*innen aus der Pflege, Ihr Arbeitgeber und die Pflegebedürftigen werden sich bestimmt darüber freuen.

      Die Unterschiede zwischen den beiden genannten Berufsgruppen müssen, wie gesagt, im Verantwortungsbereich und Tätigkeitsfeld klar getrennt werden. Auch auf dem Gehaltszettel muss ein klarer Unterschied erkennbar sein. Sonst dürfen wir uns nicht wundern, wenn niemand mehr die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann machen möchte!

       Wenn Betreuungskräfte zu Pflegekräften werden …

      In vielen Pflegeeinrichtungen ist es mittlerweile gang und gäbe, dass das Betreuungspersonal pflegerische Aufgaben übernimmt. Und warum ist das so? Natürlich, weil wir bekannterweise zu wenig Pflegepersonal auf den Wohnbereichen haben. Übernehmen Betreuungskräfte pflegerische Aufgaben, wie z. B. die Unterstützung bei der Ausscheidung, wird dadurch versucht, den Personalmangel zu kompensieren. Wenn Sie das Spielchen mitspielen, geht die Rechnung der Arbeitgeber auf.

       Tipp 13: Übernehmen Sie als Betreuungskraft keine pflegerischen Tätigkeiten!

      Betreuungskräfte sollten hier keine Ausnahmen machen und nicht mal eben jemanden zur Toilette begleiten, weil die Person schon seit zehn Minuten nach der Pflegekraft ruft.

       Tipp 14: Bleiben Sie konsequent. Denn Ausnahmen können ganz schnell zur Regel werden.

      Einige Pflegekräfte erwarten teilweise von dem Betreuungspersonal Unterstützung in ihrem Tätigkeitsbereich. Natürlich ist das auf eine gewisse Art und Weise verständlich. Pflegende hetzen über den Wohnbereich und die Betreuungskräfte spielen „Mensch ärgere Dich nicht“ mit den Bewohner*innen. Nicht selten sind Pflegekräfte beleidigt oder gehen wutentbrannt auf Konfrontationskurs. Wahrscheinlich verstehen diese Pflegekräfte nicht, dass es einen Rattenschwanz nach sich ziehen kann, wenn Betreuungskräfte Aufgaben übernehmen, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

       Tipp 15: Machen Sie Ihr Verhalten als Betreuungskraft gegenüber Pflegenden verständlich!

      Erklären Sie den Pflegekräften, warum Sie nicht in deren Aufgabenbereich hineinfunken. Vielleicht stoßen Sie auf Verständnis, vielleicht auch nicht, aber dann ist das so. Es ist nämlich nicht Ihr Job, zu kompensieren, sondern zu betreuen. Und das ist auch gut so. Bevor es zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b und § 53c SGB XI gab, langweilten sich die Bewohner*innen viel häufiger und vegetierten teilweise vor sich hin. In einigen Häusern ist dank der Betreuungskräfte endlich mehr Leben auf den Wohnbereichen.

      Neben den vorhandenen Strukturen und Ressourcen der Einrichtung kommt es auch sehr darauf an, welche Betreuungskräfte dort arbeiten. Es gibt hochkompetentes Personal, das z. B. nach abgeschlossenem Studium die bisherige Tätigkeit krankheitsbedingt aufgeben musste, aber auch jenes, das mit dem eigenen Leben scheinbar nichts anzufangen weiß, völlig empathielos ist und von der Bundesagentur für Arbeit diese Bildungsmaßnahme finanziert bekommen hat. Mit anderen Worten: Für betreuende Tätigkeiten ist nicht jede Person geeignet.

      Das sollte stets bedacht werden. Gewisse Kompetenzen sind notwendig, um zielgerichtet, mit theoretischem Background und Sachverstand die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen durchführen zu können.

       Tipp 16: Pflegende und Betreuungskräfte sollten zusammenarbeiten und miteinander kommunizieren.

      Neben der klaren Trennung der Aufgabenbereiche ist es nichtsdestotrotz wichtig, dass Angestellte aus Pflege und Betreuung zusammenarbeiten, um sich auszutauschen und relevante Informationen über die Pflegebedürftigen weiterzugeben. Schauen wir uns jedoch in der Praxis um, erkennen wir, dass dies oft nicht der Fall ist. Das Betreuungspersonal wird beispielsweise einfach zu Patient*innen geschickt, ohne zu wissen, welche relevanten Diagnosen bei diesen vorliegen. Auf der anderen Seite verbringen Betreuungskräfte viel Zeit mit den pflegebedürftigen Personen und können entsprechend viele Beobachtungen machen, z. B. zum Verhalten oder zur Stimmung. Diese Informationen gehen häufig verloren, obwohl sie für die Pflege relevant wären.

      Der Austausch sollte in mindestens folgenden vier Situationen stattfinden:

       1. zu Pflegebeginn zwischen Bezugspflegekraft und Bezugsbetreuungskraft über:

      relevante Diagnosen

      Medikamente und deren (Neben-)Wirkungen

      potenzielle Pflegerisiken, wie z. B. Sturzgefahr

      

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