PlanungsPraxis Lüftung in Wohngebäuden - Planung und Umsetzung nach DIN 1946-6. Ehrenfried Heinz

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PlanungsPraxis Lüftung in Wohngebäuden - Planung und Umsetzung nach DIN 1946-6 - Ehrenfried Heinz

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Da der zur Verbrennung benötigte Luftsauerstoff für Letztere dem Aufstellungsraum direkt entnommen wird, muss er deshalb in ausreichender Menge (vorzugsweise) von außen nachströmen können. Geschieht das nicht oder nicht in ausreichendem Maße, können durch unvollständige Verbrennung Schadstoffe entstehen, bei denen v. a. Kohlenmonoxid (CO) und Stickstoffoxide (NOx) die Hauptrisikofaktoren für akute Gefährdungen des Menschen sind. Diese Problematik betrifft v. a. Wohnungen mit offenen Herden und Kaminen [Witthauer93]. In ihnen kann sich z. B. bei der Holzverbrennung die Konzentration an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in besonderem Maße erhöhen.

      Um Probleme und infolgedessen unerwünschte Schadstoffbelastungen ausschließen zu können, muss die Feuerstätte während des Betriebs einen ausreichenden Differenzdruck zur Nachströmung der Verbrennungsluft erzeugen. Dieser ist zur Überwindung der Strömungswiderstände in der Gebäudehülle, den Innenwänden/-türen und der Feuerstätte selbst notwendig. Für die sichere Funktion der an Feuerstätten (einschließlich Abgasanlagen) angeschlossenen Schornsteine wird deshalb ein Förderdruck (Schornsteinzug) von ≤ 4 Pa gefordert. Ist die Dichtheit der Hüllkonstruktion bzw. des Aufstellraums bzw. aller Räume einer WE im „Verbrennungsluftverbund“ dafür zu groß, müssen unverschließbare Außenluftdurchlässe im Aufstellraum oder in mit diesem lüftungstechnisch „verbundenen“ anderen Räumen vorgesehen werden (siehe dazu auch [Heinz11] und [TRGI G600/18]).

      Schadstoffanreicherungen im Wohnbereich können infolge der Auslegung bzw. des Betreibens von raumluftabhängigen Feuerstätten ebenfalls entstehen, wenn

      image Zugstörungen durch Windeinwirkung an der Schornsteinmündung bei zu geringer Dachüberhöhung desselben (siehe [MFeuV17] § 9) auftreten oder

      image diese an mehrfach belegten Schornsteinen durch „Falschluft“ infolge vorhandener Undichtheiten bzw. offenstehender Brennstoffzufuhr-Türen nicht in Betrieb befindlicher Feuerstätten entstehen,

      image Kombinationen von Schachtlüftung mit Abgasabführung, v. a. in Verbindung mit Sammel- (oder Verbund-)Schächten falsch dimensioniert sind und

      image der Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte(n) infolge des Betriebs von zentralen Abluftanlagen bzw. Einzelventilatoren unzulässig hoch ist.

      Achtung

      Es gilt nach [MFeuV17] § 3 Abs. 1 die Pflicht, die Verbrennungsluft-Sicherung nachzuweisen.

      Für die hier relevante „Nennleistung bis zu 50 kW“ gilt sie als „ausreichend, wenn jeder Aufstellraum

      image eine ins Freie führende Öffnung mit einem lichten Querschnitt von mindestens 150 cm2 oder zwei Öffnungen von je 75 cm2 oder Leitungen ins Freie mit strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten hat.“

      image mit Verbrennungsluft mit einem Volumenstrom von 1,6 m³/h pro kW versorgt wird.

       Fazit

      Wie schon ausgeführt wurde, kann ein Großteil der hygienisch bedingten Probleme mit ausreichender Lüftung gelöst werden. An erster Stelle muss jedoch in jedem Fall die größtmögliche Vermeidung jeglicher Emissionen aus Baustoffen und Einrichtungsgegenständen einschließlich Raumtextilien stehen. Andernfalls wird gesunde und saubere Luft mit unverhältnismäßig hohem energetischem Mehraufwand und dadurch mit insgesamt nicht vertretbar höheren, ständig wiederkehrenden Betriebskosten erkauft.

      Bei der Luftfeuchte handelt es sich um Feuchtigkeit, die in Wohnungen sowohl durch deren Nutzung freigesetzt wird als auch aus der Baukonstruktion bzw. aus Einrichtungsgegenständen entweicht. Die daraus resultierende Feuchte der Raumluft muss bis zu einem gewissen Grad (siehe Abschnitt 1.4) aus der Wohnung entfernt werden, wenn sie – v. a. in der kühleren Jahreszeit – nicht zu Schädigungen am Bauwerk und der Gesundheit des Menschen führen soll. Der Abtransport kann nur über das „Transportmedium“ Luft erfolgen. Der Anteil der Feuchte, der über die häufig zitierten „atmenden“ Wände von innen nach außen gelangen kann, ist im Verhältnis zur notwendigen Menge verschwindend gering. Er wird umso kleiner und geht u. U. gegen null, je besser die Wände von innen und außen luft- und wasserdicht „versiegelt“ werden.

      Koch-, Back-, Grill- und Bratvorgänge, alle Feuchtreinigungs- und Trocknungsprozesse, Wannen- und Duschbäder, freie Wasserflächen (z. B. unzureichend abgedeckte Aquarien), Zimmerpflanzen und Haustiere sowie der Mensch selbst stellen die Feuchtequellen in der Wohnung dar (Bild 1.1).

       Bild 1.1: Feuchtebilanz einer Wohnung (Quelle: Heinz)

      Welche Mengen dabei in Abhängigkeit von den Quellen und der Wohnungsbelegung (Haushaltsgröße) durchschnittlich freigesetzt werden, zeigen beispielhaft die Tab. 1.5 und 1.6. Dabei spielt neben der Wasserabgabe durch Personen und die Feuchtefreisetzung infolge Wäschetrocknens, das v. a. in städtischen Mehrfamilienhaus-Wohnungen noch in den 1990er-Jahren von 70 bis mehr als 80 % der Nutzer praktiziert wurde [Heinz11], eine wesentliche Rolle.

      Tabelle 1.5: Durchschnittliche Feuchtelasten in Haushalten [Hartmann99, 01 und DIN FB 4108-8]

      Tabelle 1.6: Durchschnittliche tägliche Feuchtelasten für unterschiedlich große Haushalte [DIN FB 4108-8]

      Wird für Kochen, Braten, Grillen und Backen Gas verwendet, müssen die Feuchtelasten gemäß Tab. 1.5 und 1.6 noch um diejenigen für Gasverbrennung korrigiert werden. Abhängig von der Art des Gases beträgt die entsprechende Feuchtelast nach [CEN/TR 14788] 130 g/h für Flüssiggas und 150 g/h für Erdgas je kW Eingangsleistung. Daraus resultiert für das Kochen mit Gas (3 kg/d) gegenüber dem Kochen mit Strom (2 kg/d) eine um ca. 1 kg Feuchte höhere Last pro Tag.

      Für das thermische Raumklima und damit für behagliche Raumzustände besitzen hinsichtlich der Auswirkungen lüftungstechnischer Maßnahmen die nachfolgenden Parameter besondere Relevanz:

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