Auferstehung. Лев Толстой

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Auferstehung - Лев Толстой

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schwiegen, und der Obmann begann die den Geschworenen vorzulegenden Fragen, die folgendermaßen lauteten:

      1. Ist der Bauer Simon Petrowitsch Kartymkin, aus dem Dorfe Borki, Bez. Krapiwo gebürtig, 34 Jahre alt, schuldig, am 16. Oktober 188.. dem Kaufmann Smjelkoff, in der Absicht, ihn zu bestehlen, nach dem Leben gestrebt zu haben? Und ist er schuldig, besagtem Kaufmann, nachdem er ihn mit Hilfe anderer Personen vergiftet, eine Summe von ungefähr 2000 Rubel und einen Brillantring gestohlen zu haben?

      2. Ist die Bürgerin, Euphemia Iwanowna Botschkoff, 43 Jahre alt, schuldig, zusammen mit Simon Petrowitsch Kartymkin die in der ersten Frage aufgezählten Handlungen begangen zu haben?

      3. Ist Katharina Iwanowna Maslow, 27 Jahre alt, schuldig, im Einverständnis mit den beiden ersten Angeklagten die in der ersten Frage erwähnten Handlungen begangen zu haben?

      4. Im Falle Euphemia Botschkoff nicht der in der ersten Frage erwähnten Handlungen für schuldig erklärt wird, ist sie dann schuldig, am 16, Oktober 188.. aus dem verschlossenen Koffer des Smjelkoff eine Summe von 2500 Rubel genommen zu haben?

      »Nun, meine Herren, wie wollen Sie den ersten Punkt beantworten?« fragte der Obmann, nachdem er seine Verlesung beendet.

      Die Antwort wurde bald gefunden. Alle stimmten bejahend, sowohl im Punkte des Diebstahls, wie auch der Vergiftung. Nur einer der Geschworenen wollte Kartymkin nicht für schuldig halten, ein alter Handwerker, der stets auf alle Fragen verneinend antwortete.

      Der Obmann glaubte zuerst, der alte Mann verstände nicht, und fing an, ihm zu erklären, daß Kartymkin und die Botschkoff zweifellos schuldig wären. »Wir sind selbst keine Heiligen,« sagte der Alte, und nichts konnte ihn veranlassen, seine Meinung zu ändern.

      Die Antwort auf die zweite Frage, die Botschkoff betreffend, lautete nach langen Beratungen: »Nein, sie ist nicht schuldig.« Es fehlte in der That an Beweisen für ihre Teilnahme am Giftmord, und diesen Punkt hatte ihr Verteidiger auch ausdrücklich hervorgehoben. –

      Der Kaufmann, welcher die Maslow als unschuldig hinzustellen versuchte, behauptete von neuem, die Botschkoff wäre die Hauptanstifterin der ganzen Sache. Mehrere Geschworene waren seiner Ansicht bis zu dem Augenblick, da der Obmann, der sich durchaus auf den Boden des Gesetzes stellen wollte, bemerkte, daß ihre Teilnahme am Giftmord jedenfalls materiell nicht bewiesen wäre. Man stritt darüber noch längere Zeit, doch die Ansicht des Obmanns drang durch. Dagegen erklärte man bei der vierten Frage die Botschkoff des Diebstahls für schuldig, setzte jedoch auf die Bitte des Handwerkers hinzu: »mit mildernden Umständen.«

      Endlich kam die dritte Frage an die Reihe, die man bis zum Schlusse aufgespart und die zu einer noch heftigeren Auseinandersetzung Anlaß gab, als die drei ersten.

      Der Obman behauptete, die Maslow wäre schuldig; der Kaufmann, sie wäre unschuldig, und der Oberst und der Handwerker unterstützten seine Ansicht. Die übrigen Geschworenen schwankten, schienen sich aber der Ansicht des Obmanns zuzuneigen. Das kam aber hauptsächlich daher, daß sie müde waren, und deshalb schlossen sie sich derjenigen Meinung an, die die Sache zum schnellsten Abschluß brachte, und ihnen ihre Freiheit wiedergab.

      Nach den Ergebnissen der Verhöre hatte Nechludoff die Ueberzeugung, die Maslow wäre weder des Diebstahls noch der Vergiftung schuldig. Er hatte zuerst geglaubt, alle wären dieser Meinung, mußte aber bald erkennen, daß er sich getäuscht hatte, und daß die Majorität mehr zur Bejahung der Frage neigte. Als er das sah, wollte er das Wort ergreifen; doch es wandelte ihn bei dem Gedanken, sich für Katuscha ins Zeug zu legen, die unklare Furcht an, es könne jeder die Beziehungen, die er mit ihr unterhalten, sofort erraten. Trotzdem sagte er sich, die Sache könne nicht so durchgehen, und er hätte die Pflicht, dazwischen zu treten. Er wurde rot und blaß, und wollte sich schon zu sprechen entschließen, als Peter Gerassimowitsch, den der herrische Ton des Obmanns augenscheinlich ärgerte, in die Besprechung eingriff und genau das sagte, was er sagen wollte.

      »Gestatten Sie,« sagte der Professor, »Sie behaupten, sie wäre des Diebstahls schuldig, weil sie den Schlüssel zum Koffer besaß; aber konnten die Hotelbediensteten den Koffer denn nicht mit einem andern Schlüssel öffnen?«

      »Ganz recht, ganz recht,« pflichtete der Kaufmann bei.

      »Ich bin eher der Meinung, daß ihr Erscheinen im Hotel den beiden Dienstboten erst den Gedanken des Diebstahls eingegeben hat, daß sie die Gelegenheit benutzt und dann die ganze Schuld auf die Maslow abgewälzt haben.«

      Peter Gerassimowitsch sprach mit erregter Stimme, und seine Erregtheit ging auf den Obmann über, der immer mehr auf seiner Meinung bestand. Doch Peter Gerassimowitsch sprach so zuversichtlich, daß die Mehrheit sich seiner Meinung zuwandte und anerkannte, die Maslow habe weder an dem Diebstahl des Geldes, noch des Ringes teilgenommen, der letztere wäre ihr vielmehr von dem Kaufmann zum Geschenk gemacht worden.

      Jetzt blieb noch die Frage zu entscheiden, ob sie der Vergiftung schuldig war, und von neuem erklärte der Kaufmann, man müßte sie für unschuldig erklären; jedoch der Obmann versetzte mit großer Energie, das wäre unmöglich, da sie ja selbst gestanden, das Pulver in das Glas geschüttet zu haben.

      »Sie hat das Pulver hineingeschüttet, es aber für Opium gehalten,« bemerkte der Kaufmann.

      »Aber auch Opium ist Gift,« versetzte der Oberst und erzählte bei der Gelegenheit die Geschichte seiner Schwägerin, die zufällig Opium genommen und ohne die wunderbare Geschicklichkeit eines schnell hinzugerufenen Arztes gestorben wäre. Der Oberst erzählte mit solchem Wohlgefallen, daß niemand den Mut hatte, ihn zu unterbrechen, bis einer der Geschworenen ausrief:

      »Mein Gott, meine Herren, es ist ja schon 4 Uhr.«

      »Nun, meine Herren?« fragte der Obmann, »was wollen wir antworten? Wollen wir sagen: ›Ja, sie ist schuldig, das Gift eingeschüttet zu haben, aber ohne Absicht zu stehlen‹?«

      Peter Gerassimowitsch, der mit dem in der vorigen, Frage erzielten Erfolge zufrieden war, gab diesmal seine volle Zustimmung.

      »Ich wünsche, daß man hinzufügt: »mit mildernden Umständen,« rief der Kaufmann.

      Damit waren alle gleich einverstanden, nur der Handwerker wünschte von neuem, man solle antworten: »Nein, sie ist nicht schuldig.«

      »Aber die von mir vorgeschlagene Antwort kommt doch auf dasselbe heraus,« erklärte ihm der Obmann. »›Ohne Absicht zu stehlen‹, das ist ebenso gut, als wenn wir sagten, ›sie ist nicht schuldig‹.«

      »Ja, aber unter der Bedingung, daß hinzugefügt wird, mit mildernden Umständen, um die Angeklagte vollends freizusprechen,« entgegnete der Kaufmann, der auf diesen Ausweg sehr stolz war.

      Die Antworten wurden in der von den Geschworenen angegebenen Form aufgeschrieben und dem Gerichtshof übergeben.

      Als der Präsident sie sich durchgelesen hatte, klingelte er. Der Gendarm, der mit dem Säbel vor der Thür gestanden hatte, steckte ihn wieder in die Scheide. Die Richter nahmen wieder auf ihren Sesseln Platz, und die Geschworenen kehrten einer nach dem andern in den Saal zurück. Mit feierlicher Miene trug

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