Sozialstaat Österreich (1945–2020). Emmerich Tálos

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Sozialstaat Österreich (1945–2020) - Emmerich Tálos

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      Quelle: Jahresbericht 1955/1956. Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, 12; Jahrbuch der österreichischen Sozialversicherung für das Jahr 1962, 7; Jahrbuch der österreichischen Sozialversicherung für das Jahr 1970, 12; Sozialstatistische Daten 1977, Wien 1977, 162; Handbuch der österreichischen Sozialversicherung für das Jahr 1979, I. Teil, 13.

      Ungeachtet des Rückgangs der selbständig Erwerbstätigen, vor allem in der Land- und Forstwirtschaft, ist auch die Zahl der Pensionsversicherten im gegenständlichen Zeitraum von 2,65 auf 2,81 Millionen gestiegen, was einem Anteil von ca. 86% der Beschäftigten insgesamt entsprach.

      Die sozialstaatliche Expansion in personeller und sachlicher Hinsicht fand in beträchtlich wachsenden Einnahmen und Ausgaben ebenso wie im Anstieg der Sozialleistungsquote ihren Niederschlag. Auf inflationsbereinigter Basis (Bereinigung mittels BIP-Deflator) lagen die Ausgaben 1980 fast auf dem 16-fachen Niveau der Ausgaben von 1948 (Tabelle 1.4.).

      Erklärung: (2) Gesamteinnahmen: Linke Spalte: natürliche Zahlen; rechte Spalte: deflationiert mittels BIP-Deflator (1948=100). (3) Gesamtausgaben: Linke Spalte: natürliche Zahlen; rechte Spalte: defla tioniert mittels BIP-Deflator und 1948 gleich 100 gesetzt.

      Quelle: Jahrbuch der österreichischen Sozialversicherung für das Jahr 1962, Tabelle 59; Handbuch der österreichischen Sozialversicherung für das Jahr 1977, II. Teil, Tabelle 76; Handbuch der österreichischen Sozialversicherung für das Jahr 1979, II. Teil, Tabelle 77; Handbuch der österreichischen Sozialversicherung für das Jahr 1982, II. Teil, Tabelle 77; BIP-Deflator: Statistisches Handbuch der Republik Österreich 1978, 71, Statistisches Handbuch der Republik Österreich 1982, 255.

      Die Steigerung der Einnahmen im gegenständlichen Zeitraum resultiert aus mehreren Quellen: dem Anstieg der Anzahl der Versicherten sowie deren steigenden Einkommen und damit wieder steigenden Einnahmen aus Beiträgen, nicht zuletzt aus der Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlagen, Beitragssätze und staatlichen Zuschüsse.

      Das Pro-Kopf-Einkommen verzeichnete beachtliche Zuwachsraten (siehe Tabelle 1.1.). Die Höchstbeitragsgrundlagen, das heißt jene Ein kommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen, stiegen nominell für ASVG-Versicherte von ÖS 2.400 in der Krankenversicherung und ÖS 3.600 in der Unfall- und Pensionsversicherung im Jahr 1955 auf ÖS 14.500 bzw. ÖS 19.500 im Jahr 1980. Die Beitragssätze in der Pensionsversicherung wurden im gleichen Zeitraum von 12% (Arbeiter) bzw. 11% (Angestellte) auf 20,5% für Arbeiter ebenso wie für Angestellte im Jahr 1980 angehoben.

      Der Anteil des Bundesbeitrags in Prozent der Gesamteinnahmen der Sozialversicherung lag nach Inkrafttreten des ASVG 1956 bei knapp über 10%, stieg in der Folgezeit bis auf 24,3% (1968) und sank auf ca. 15% im Jahr 1980.

      Gleichermaßen wie bei den Einnahmen ist bei den Ausgaben der Sozialversicherung ein Anstieg zu verzeichnen, wobei die Aufwendungen für Pensionen den weitaus überwiegenden Teil ausmachen. Bemerkenswert im Vergleich von Einnahmen und Ausgaben ist, dass in der Expansionsphase des österreichischen Sozialstaats die Sozialversicherungseinrichtungen einen positiven Saldo aufweisen.

      Nicht zuletzt zeigt sich die personelle und sachliche Expansion des Sozialstaates in einem massiven Anstieg der Sozialausgabenquote (Grafik 1.3.). Der Anteil der Sozialausgaben am BIP stieg von 16,0% (1955) auf 26,8 (1985), was einem Zuwachs von ca. 67 Prozent entspricht. Daneben reagiert die Sozialquote auf den Konjunkturverlauf, was z.B. den markanten Anstieg der Sozialausgaben Mitte der 1970er Jahre erklärt, als die erste Ölkrise zu einer Rezession führte.

      Wie rasant dieser Anstieg war, ist aus der Entwicklung seit 1955 ersichtlich. Eine Untersuchung der Entwicklung der Sozialquote für den Zeitraum 1955–1977 durch das Wirtschaftsforschungsinstitut kam zum Schluss:

      „Innerhalb des Zeitraumes von 22 Jahren sind die laufenden Sozialausgaben auf mehr als das Elffache gestiegen, was einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate von 11,7% entspricht. Demgegenüber wuchs das Brutto-Inlandsprodukt im Durchschnitt um 9,5% pro Jahr. Die Sozialausgaben wuchsen somit um knapp ein Viertel rascher als die gesamte Wirtschaft“ (Busch 1979, 382).

      Der rasante Zuwachs bei den Sozialausgaben war jedoch kein österreichisches Spezifikum. Grafik 1.4. zeigt für 18 westliche Länder die Entwicklung der Sozialausgabenquote nach ILO-Definition zwischen 1950 und 1980.

      Quelle: WIFO Monatsberichte 8/1979, 382 und 6/1988, 357.

Illustration

      Quelle: ILO: The Cost of Social Security (verschiedene Ausgaben).

      Auffällig ist jedoch, dass Österreich zur internationalen Spitzengruppe gehörte. 1950 lag Österreich bei den Sozialausgaben hinter Deutschland an zweiter Stelle und nahm in den 1960er Jahren sogar vorübergehend den Spitzenplatz ein. Dies war dem höheren Ausbaugrad des Sozialstaats als Folge seiner vergleichsweise frühen Institutionalisierung und dem Schubeffekt der Weltkriege auf die Sozialausgaben geschuldet (Obinger/Schmitt 2018). Erst in den 1970er Jahren wurde Österreich von einigen nordeuropäischen Ländern überholt.

      Ein wichtiges Ergebnis des „Siegeszuges“ des Sozialstaates nach 1945 besteht unstrittig darin, dass – von wenigen Ausnahmen abgesehen – Erwerbstätige und ihre Familien gegen wesentliche soziale Risiken, wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Alter, abgesichert sind. Die Abhängigkeit vom Markt bzw. von der Integration in den Arbeitsmarkt ist durch Transferleistungen wie Entgeltfortzahlung, Arbeitslosengeld oder Pensionen teilweise eingeschränkt. Die Dominanz der staatlich geregelten sozialen Sicherung im Alter im Vergleich zu anderen, betrieblichen und privat organisierten Formen lässt sich an deren Relation beim Pensionseinkommen zeigen: Ca.93% dieser Leistungen resultierten 1983 aus der gesetzlichen Pensionsversicherung und aus Beamtenpensionen, 4% aus freiwilligen Betriebspensionen und ca. 3% aus privater Eigenvorsorge wie Lebensversicherungen (siehe Busch u.a. 1986, 191). Der Sozialstaat kann das Entstehen von Risiken wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit meist nicht verhindern, er bietet allerdings durch Geld- und Sachleistungen Kompensationen für daraus resultierende Folgen. Sozialstaatliche Leistungen tragen damit wesentlich zur Reduktion des Verarmungsrisikos bei (siehe Förster/Heitzmann 2002).

      Sozialstaatliche Maßnahmen verringern zudem die in unserer Gesellschaft am Erwerbsarbeitsmarkt strukturell bestehende Schieflage zwischen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen, wie am Eingriff in die Beziehungen der Arbeitsmarktakteure und an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen ersichtlich ist. Die zeitliche Nutzung der Arbeitskraft ist durch Begrenzungen der Wochen-, Jahres- und Lebensarbeitszeit eingeschränkt.

      Um

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