Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46. Rainer Huhle

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Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46 - Rainer Huhle

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Festnahme aller männlichen Juden über sechzehn Jahre und Festnahme aller arbeitsfähigen in Reval und Umgebung wohnhaften Jüdinnen im Alter von sechzehn bis sechzig Jahren, die zum Torfstechen eingesetzt wurden.“ Juden wurden allen möglichen Einschränkungen unterworfen, sämtlicher jüdischer Besitz beschlagnahmt.

      „Die männlichen über sechzehn Jahre alten Juden wurden mit Ausnahme der Ärzte und der Judenältesten exekutiert.“ Nach Abschluß der Aktion blieben im Ostland von ursprünglich 4500 Juden nur noch 500 Jüdinnen und Kinder übrig.

      37180 Personen wurden in Weißruthenien während des Oktobers von der Sicherheitspolizei und dem SD beseitigt.

      In einer Stadt wurden 337 Jüdinnen erschossen, weil sie „ein besonders aufsässiges Verhalten an den Tag legten“. In einer anderen Stadt wurden 380 Juden erschossen, weil sie „Hetz- und Greuelpropaganda gegen die deutschen Besatzungstruppen betrieben hatten“.

      Und so geht es in dem Bericht weiter. Er führt Stadt um Stadt auf, in denen Hunderte und aber Hunderte von Juden ermordet worden sind.

      In Witebsk wurden 3000 Juden wegen Epidemiegefahr liquidiert.

      In Kiew wurden 33771 Juden exekutiert, und zwar am 29. und 30. September als Vergeltung für Brände, die angelegt wurden.

      In Schitomir „mußten 3145 Juden erschossen werden“, weil sie als Träger bolschewistischer Propaganda betrachtet worden sind.

      In Cherson wurden 410 Juden als Repressalie für Sabotageakte exekutiert.

      In dem Gebiet östlich des Dnjepr wurde das Judenproblem „gelöst“ durch die Exekution von 4891 und dadurch, daß man die Übrigbleibenden in Arbeitsbataillone von bis zu 1000 Personen steckte (R-102).

      Andere Darstellungen schildern nicht so sehr das Gemetzel als die Tiefen der Erniedrigung, zu der die Peiniger herabsanken. Als Beispiel werden wir den Bericht vorlegen, der dem Angeklagten Rosenberg erstattet worden ist über das Verhalten der Wehrmacht und der SS in den Gebieten, die zu dem Machtbereich Rosenbergs gehörten. Darin wird im einzelnen folgendes angeführt (Dokument R-135) und ich zitiere:

      In Gegenwart eines SS-Mannes mußte ein jüdischer Zahnarzt alle Goldzähne, Brücken oder Plomben aus dem Mund deutscher und russischer Juden „ausziehen beziehungsweise ausbrechen“, bevor sie umgebracht wurden.

      Männer, Frauen und Kinder wurden in Scheunen gesperrt und bei lebendigem Leibe verbrannt.

      Bauern, Frauen und Kinder wurden unter dem Vorwand erschossen, daß sie „bandenverdächtig“ seien (R-135).

      Wir in der westlichen Welt hatten von Gaswagen gehört, in denen Juden und politische Gegner erstickt würden. Wir konnten das nicht glauben. Aber wir haben hier einen Bericht vom 16. Mai 1942, den ein deutscher SS-Offizier, Becker, an seinen Vorgesetzten in Berlin gerichtet hat. Darin beschreibt er folgendes:

      Gaswagen der Gruppe C können zu dem Ort der Exekution, der sich meistens zehn bis fünfzehn Kilometer abseits der Verkehrswege befindet, nur bei guter Wetterlage gebracht werden. Da diejenigen, die exekutiert werden sollen, außer sich geraten, wenn sie zu diesem Platz gebracht werden, sind solche Wagen bei feuchtem oder nassem Wetter nicht benutzbar.

      Gaswagen der Gruppe D werden als Wohnwagen getarnt, aber die Wagen sind den Behörden und der Zivilbevölkerung wohlbekannt, die sie als „Todeswagen“ bezeichnet.

      Der Schreiber des Briefes (Becker) ordnete an, daß sich alle Männer bei den Vergasungen vom Wagen möglichst fernhalten sollten. Da das Ausladen der Wagen „ungeheuren seelischen und gesundheitlichen Schaden“ auf die Männer habe, sollten sie Befehl erhalten, sich an solcher Arbeit nicht zu beteiligen (501-PS).

      Ich will mich bei diesem Thema nicht länger aufhalten, muß aber noch ein weiteres widerwärtiges Dokument anführen, das beweist, wie vorsätzlich und planmäßig diese Verfolgungen der Juden waren. Ich habe hier einen Bericht, der mit teutonischer Hingabe an die Einzelheiten geschrieben ist. Er enthält Aufnahmen, die seinen fast unglaublichen Wortlaut bestätigen sollen, und ist schon in Leder eingebunden mit der liebenden Sorgfalt, die an ein stolzes Werk gewandt wird. Es ist der Originalbericht des SS-Brigadeführers und Generals der Polizei Stroop, der mit der Zerstörung des Warschauer Ghettos beauftragt war. Das Titelblatt trägt die Aufschrift: „Es gibt keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr.“ Es ist charakteristisch, daß eine Photographie, die ausgetriebene Juden darstellt, mit dem Wort „Banditen“ überschrieben ist; meist stellen diese Photographien nur Frauen und kleine Kinder dar. Es enthält eine tägliche Aufzeichnung über die Tötungen, die hauptsächlich von der SS-Organisation ausgeführt worden sind, zu lang, um sie anzuführen; aber lassen Sie mich General Stroops Zusammenfassung vorlesen:

      „Der von den Juden und Banditen geleistete Widerstand konnte nur durch energischen unermüdlichen Tag- und Nachteinsatz der Stoßtrupps gebrochen werden. Am 23. April 1943 erging vom Reichsführer SS über den höheren SS- und Polizeiführer Ost in Krakau der Befehl, die Durchkämmung des Ghettos in Warschau mit größter Härte und unnachsichtiger Zähigkeit zu vollziehen.

      Ich entschloß mich deshalb, nunmehr die totale Vernichtung des jüdischen Wohnbezirks durch Abbrennen sämtlicher Wohnblocks, auch der Wohnblocks bei den Rüstungsbetrieben, vorzunehmen. Es wurde systematisch ein Betrieb nach dem anderen geräumt und anschließend durch Feuer vernichtet. Fast immer kamen dann die Juden aus ihren Verstecken und Bunkern heraus. Es war nicht selten, daß die Juden in den brennenden Häusern sich so lange aufhielten, bis sie es wegen der Hitze vorzogen, aus den Stockwerken herauszuspringen. Mit gebrochenem Knochen versuchten sie dann noch über die Straße in Häuserblocks zu kriechen, die noch nicht oder nur teilweise in Flammen standen. Oft wechselten die Juden auch ihre Verstecke während der Nacht, indem sie sich in bereits abgebrannte Ruinen verzogen und dort solange Unterschlupf fanden, bis sie von den einzelnen Stoßtrupps aufgefunden wurden. Auch der Aufenthalt in den Kanälen war schon nach den ersten acht Tagen kein angenehmer mehr. Häufig konnten auf der Straße durch die Schächte laute Stimmen aus den Kanälen herausgehört werden. Mutig kletterten dann die Männer der Waffen-SS oder der Polizei oder Pioniere der Wehrmacht in die Schächte hinein, um die Juden herauszuholen, und nicht selten stolperten sie dann über bereits verendete Juden oder wurden beschossen. Immer mußten Nebelkerzen in Anwendung gebracht werden, um die Juden herauszutreiben. So wurden an einem Tage 183 Kanaleinsteiglöcher geöffnet und in diese zu einer festgelegten X-Zeit Nebelkerzen herabgelassen mit dem Erfolg, daß die Banditen, vor dem angeblichen Gas flüchtend, im Zentrum des ehemaligen jüdischen Wohnbezirkes zusammenliefen und aus den dort befindlichen Kanalöffnungen herausgeholt werden konnten. Zahlreiche Juden, die nicht gezählt werden konnten, wurden in Kanälen und Bunkern durch Sprengungen erledigt. Je länger der Widerstand andauerte, desto härter wurden die Männer der Waffen- SS, der Polizei und der Wehrmacht, die auch hier in treuer Waffenbrüderschaft unermüdlich an die Erfüllung ihrer Aufgaben herangingen und stets beispielhaft und vorbildlich ihren Mann standen... Nicht selten wurden Juden, welche die Nacht benutzten, um aus verlassenen Bunkern ihre Lebensmittelvorräte zu ergänzen oder mit Nachbargruppen Verbindung aufzunehmen, beziehungsweise Nachrichten auszutauschen, gestellt und erledigt.“

      Dieses Unternehmen vernichtete, wie der SS-Brigadeführer mitteilt, „nachgewiesenermaßen 56065 Personen. Dieser Zahl hinzuzusetzen sind noch die Juden, die durch Sprengungen, Brände usw. ums Leben gekommen, aber zahlenmäßig nicht erfaßt werden konnten.“ (1061-PS.)

      Wir erheben die Beschuldigung, daß sämtliche Greueltaten gegen die Juden Ausdruck und höchstes Ziel des Planes der Nazis waren, an dem jeder der hier Angeklagten mitbeteiligt war. Ich weiß sehr wohl, daß manche dieser Männer manches getan haben, um irgendeinen Juden aus irgendeinem persönlichen Grunde vor den Schrecknissen zu bewahren, wie sie den

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