Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart. v.-Hinckeldey-Stiftung
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Mehr Stellen für die Polizei
Der Eisenbahnerstreik vom 9. April bis 12. Juli 1949, aber auch die zahlreichen Großveranstaltungen und Kundgebungen machten es erforderlich, immer häufiger starke Polizeikräfte zur Wahrnehmung des Aufsichtsdienstes heranzuziehen. Es zeigte sich immer deutlicher, daß die Polizei den vielfältigen Aufgaben ohne Geschlossene Einheiten auf die Dauer nicht gewachsen sein könnte. Die Bezirkswachen Kreuzberg, Steglitz, Charlottenburg und Wedding/Reinickendorf waren personell viel zu schwach besetzt. Eine Verstärkung durch Revierkräfte kam im Hinblick auf die geringen Sollstärken nicht in Betracht. Es war einfach nicht tragbar, den Straßenaufsichtsdienst durch eine häufige Herausnahme von Kräften, die Sonderaufgaben erfüllten, so weit zu schwächen, daß die ihm übertragenen Obliegenheiten zwangsläufig vernachlässigt werden mußten. Hinzu kam, daß die von Fall zu Fall neu zusammengestellten Einheiten naturgemäß nicht die für einen geschlossenen Einsatz erforderlichen Erfahrungen besitzen konnten.
Diese Gesichtspunkte und die sich immer mehr zuspitzenden politischen Verhältnisse, vor allem aber das von den kommunistischen Machthabern mit großem Propagandaaufwand für die Zeit vom 26. bis 31. Mai 1950 angekündigte »Große Deutschlandtreffen der FDJ« in Ost-Berlin veranlaßten die Alliierte Kommandantur im März 1950, der Schutzpolizei 2000 neue Stellen zu bewilligen.
Am 15. März 1950 begann die Einstellung für die neu zu bildenden Einsatzkommandos, für die sich viele geeignete Bewerber im Alter zwischen 18 und 36 Jahren meldeten.
Überwiegend handelte es sich bei den Bewerbern um ehemalige Wehrmachtsangehörige. Doch eine Reihe jüngerer Polizeibeamter fand ebenfalls Berücksichtigung.
Die Bezirkswachen wurden auf- gelöst, und bei den zwölf Polizeiinspektionen wurde je ein Einsatzkommando – zunächst kurzfristig Einsatzabteilung genannt – errichtet, das aus drei Zügen bestand. Die Präsidialbereitschaft erhielt ebenfalls die Bezeichnung »Einsatzkommando« und unterstand wie bisher unmittelbar dem Kommando der Schutzpolizei als Kommandoreserve. Die Angehörigen der Bezirkswachen wurden den neu geschaffenen Einsatzkommandos zugeteilt.
Die Teilung vertieft sich
Die entschiedene Haltung der westlichen Besatzungsmächte und die feste Entschlossenheit der demokratischen Kräfte Berlins verfehlten ihre Wirkung nicht. Unter dem Druck der internationalen öffentlichen Meinung und angesichts eines möglichen, in seinen Folgen unabsehbaren Konflikts sahen sich die Initiatoren des »Großen Deutschlandtreffens der FDJ« an der Verwirklichung ihres Plans gehindert, Hunderttausende von Teilnehmern in Westberlin aufmarschieren zu lassen. Die Massendemonstration wurde auf den Sowjetsektor begrenzt und als Friedenskundgebung ausgegeben. Damit war der angestrebte politische Erfolg versagt geblieben.
Am 7. Juni 1950 sah sich der Polizeipräsident aufgrund der besonderen Situation in Berlin veranlaßt anzuordnen, daß alle Polizeiangehörigen, die jemanden in Ostberlin aufsuchen wollten, vorher auf ihrer Dienststelle ihre Besuchsanschrift im sowjetischen Besatzungsgebiet angeben müßten, damit bei einer eventuellen Festnahme Nachforschungen angestellt werden könnten.
Die immer schwieriger werdende Lage für die Polizeiangehörigen, die im sowjetischen Sektor oder in den Randgebieten Berlins wohnten, ließ die Frage der Wohnsitzverlegung nach West-Berlin akut werden. Die Alliierte Kommandantur ordnete am 2. November 1950 an, daß unter den gegenwärtigen Umständen niemand, der im Sowjetsektor von Berlin oder in der Sowjetzone wohnhaft sei, bei der Polizei in West-Berlin angestellt sein dürfe. Im Dienstvertrag jedes Polizeiangehörigen sei eine entsprechende Bedingung einzufügen, die es einem verheirateten Manne unmöglich mache, in einem der westlichen Sektoren zu wohnen, wenn die von ihm abhängigen, gewöhnlich mit ihm zusammen wohnenden Familienmitglieder im sowjetischen Besatzungsgebiet wohnhaft blieben. Darüber hinaus wurde verfügt, allen ordnungsgemäß zu kündigen, die dieser neuen Bedingung des Dienstvertrages nicht entsprächen, die Kündigung jedoch zurückzunehmen, wenn der Wohnsitz vor Ablauf der Kündigungsfrist in einen der westlichen Sektoren Berlins verlegt werde.
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