Alternative Investments 2.0. Группа авторов

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Investoren

      Gemäß Aon, einem der größten globalen Versicherungsmakler, stammt fast die Hälfte des platzierten Kapitals von ILS-Anlegern aus den USA. Die Schweiz folgt danach mit knapp einem Viertel. Bermuda, das Vereinigte Königreich, Frankreich und andere Staaten aus dem Mittleren Osten und Australien/Neuseeland teilen den Rest unter sich auf.

      Abbildung 13: Herkunftsländer der Investoren

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      Quelle: Aon, 2019, S. 13

      Bei den Anlegern handelt es sich hauptsächlich um institutionelle Investoren, denen es gesetzlich und regulatorisch erlaubt ist, in ILS zu investieren. Es gilt dies deshalb in jeder Jurisdiktion zu prüfen, ob entsprechende Anlagen in ILS möglich sind. Zu den führenden institutionellen Investoren gehören Staats- wie auch Pensionsfonds, Erst- und Rückversicherungsunternehmen, Banken, Stiftungen und Family Offices.

      Dasselbe gilt für Privatanleger. Aufgrund der Komplexität und der Risiken einer Investition in ILS bestehen hier besonders strenge Regeln. Auch hier muss je nach Domizil des Anlegers geprüft werden, ob eine Anlage in ILS erlaubt ist.

      Die meisten Investoren tätigen ihre Anlagen über ILS-Vermögensverwalter. Diese auf ILS fokussierten Vermögensverwalter gehören teils zu Erst- oder Rückversicherern, zu größenunabhängigen Vermögensverwaltern oder sind eigenständig und gehören privaten Investoren. Die Top 12 der Vermögensverwalter betreuen über 70% des ILS-Marktes, insgesamt gibt es über 50 Verwalter von ILS-Anlagen.

      Wie oben beschrieben, wuchs die durch ILS zur Verfügung gestellte Kapazität bis 2019 stetig an. Die massiven Schäden der Jahre 2017 und 2018 führten aber z.T. zu starken Wertminderungen, so dass die Kapazität netto erstmals leicht zurückging. Blockiertes Kapital ist in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt. Einige der ILS-Vermögensverwalter mussten massive Geldabflüsse verbuchen oder sogar das Geschäft einstellen.

      Hier handelt es sich um Marktteilnehmer, die aggressive ILS-Strategien verfolgten. Diese wurden natürlich durch die Großschäden besonders in die Verlustzone gezogen. Die Marktkorrektur in der Erneuerung zum 01.01.2020 und die Sensibilisierung durch die Geschehnisse der beiden vergangenen Jahre führten zu einer Marktbereinigung, die sich positiv auf das Angebots- und Nachfrageverhalten auswirken wird. Sollten weitere Jahre mit sehr hohen, durch Naturkatastrophen verursachte versicherten Schäden eintreten, könnte jedoch der ILS-Markt schrumpfen. Der ILS-Markt hat jedoch seinen Nutzen und die Belastbarkeit in den kritischen Jahren 2017 und 2018 deutlich bewiesen.

      Je nach Investorengruppe und regulatorischem Umfeld fällt die Möglichkeit der Beimischung von ILS zu Anlage-Portfolios für institutionelle Anleger unterschiedlich aus. In diesem Abschnitt wird dargestellt, wie institutionelle Investoren in Deutschland, Österreich und in der Schweiz in ILS partizipieren können.

      Diese Kapitalsammelstellen unterteilen sich in verschiedene Kategorien. Die Allokation in einzelne Vermögensklassen unterscheidet nach Kategorie und nach regulatorischem Umfeld. Es wird im Folgenden für jede dieser Kategorien geprüft, ob sie in ILS investieren kann.

      Abbildung 14: Kapitalanlagen deutscher institutioneller Investoren nach Kategorie

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      Quelle: GAC Gesellschaft für Analyse und Consulting GmbH, https://www.gacgmbh.de/publikationen.html, Zugriff: 29.10.2020

      Die Lebensversicherer belegen mit knapp einem Drittel der gesamten Kapitalanlagen mit Abstand die führende Position der institutionellen Anleger in Deutschland.

      Gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) darf ein Erstversicherer nur unmittelbar zusammenhängende Geschäfte betreiben, nicht aber versicherungsfremde (Spartentrennungsprinzip). Deshalb darf ein Lebensversicherer nicht gleichzeitig in der Schaden- oder Krankenversicherung tätig sein.

      Die derzeitige Position der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) lässt keine Anlagen in ILS zu. Dies ist rechtlich nicht unumstritten – ILS-Anlagen sind nicht per se im Widerspruch zum Spartentrennungsprinzip. Das ILS-Anlageverbot stellt möglicherweise einen Verstoß gegen deutsches oder EU-Recht dar. Eine entsprechende Wertung liegt allerdings (noch) nicht vor. Die Bafin lässt aber für künftige Anlagen in ILS von Erstversicherern eine Tür offen – solche Anlagen sind in der Schweiz und in Österreich seitens Erstversicherer erlaubt.

      Rückversicherer unterstehen nicht den Bestimmungen der Anlageverordnung (AnlV) und können ihre Anlagestrategien innerhalb der gesetzlichen Vorschriften frei festlegen und somit auch in den breiten ILS-Bereich investieren.

      Nach der AnlV werden ILS, im Gegensatz zur Schweiz und zu Österreich, nicht in der AnlV aufgelistet. Anlagen in ILS über die Öffnungsklausel (§ 2 Abs. 2 AnlV i.V.m. § 3 Abs. 2 Nr. 4 AnlV) sind gemäß Bafin nicht zulässig.

      Auch freies Vermögen kann nicht in ILS angelegt werden, da es gegen das Spartentrennungsprinzip verstößt.

      Eine Anlage in ILS durch Pensionskassen ist damit zurzeit gänzlich ausgeschlossen.

      Die Haltung der Bafin ist in diesem Zusammenhang nicht gänzlich nachvollziehbar. Anlagen in ILS (und der damit verbunden (Naturkatastrophen-)Risiken) sind kompliziert und setzen entsprechendes Fachwissen unabdingbar voraus. Wie die letzten 20 Jahre zeigen, kann mittels professioneller Infrastruktur sowie Risikosysteme und -kontrollen erfolgreich in ILS investiert werden. Unserer Ansicht greift hier der deutsche Regulator übermäßig zum Schutz der Besicherten ein.

      Länder wie die Schweiz und Österreich zeigen auf, dass seitens Gesetzgeber und Regulator Normen und Mechanismen eingeführt werden können, die Anlagen in ILS auf vorsichtigem Niveau erlauben.

      Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die Bafin ihre Vorbehalte hinsichtlich Anlagen in ILS seitens Erstversicherer und Pensionskassen abbauen wird.

      Versorgungswerke dienen der Bereitstellung der Pflichtversorgung der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung für Freiberufler wie z.B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Sie bestehen unabhängig neben den sonstigen gesetzlichen Altersversorgungssystemen und sind

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