Datenschutzgrundverordnung für Dummies. Christian Szidzek
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Bei der Angabe derjenigen, die Sie einer Datenverarbeitung unterziehen, genügt es in offiziellen Dokumenten ebenfalls, lediglich Kategorien dieser Betroffenen anzugeben. Hier können Sie mit folgenden Begriffen arbeiten:
Auswahl Kategorien Betroffener
Bewerber
Beschäftigte
Externe Mitarbeiter
Lieferanten
Dienstleister
Kunden
Interessenten
Gesellschafter
Kooperationspartner
Patienten
Mollusken
… und was Ihnen sonst noch einfällt
Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Sie haben jetzt erfahren, was Datenschützer unter personenbezogenen Daten verstehen. Nicht, dass im Datenschutz nicht alle personenbezogenen Daten ohnehin schon schützenswert sind. Es gibt indes personenbezogene Daten, die sozusagen »gleicher sind als andere«, um es mit den Worten George Orwells in dessen Werk Animal Farm zu formulieren. Wir wissen an dieser Stelle nicht, was Ihr Name oder Ihr Geburtsdatum dazu sagt, aber die DSGVO betrachtet bestimmte sogenannte besondere Kategorien personenbezogener Daten als noch schützenswerter als Ihren Namen oder Ihr Geburtsdatum. Welche Daten unter die besonderen Kategorien fallen, ist dabei in Art. 9 Abs. 1 DSGVO geregelt. Und das sind die folgenden Daten.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO:
Angaben über die rassische und ethnische Herkunft
Angaben über politische Meinungen
Angaben über religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
Angaben zur Gewerkschaftszugehörigkeit
Genetische Informationen
Biometrische Informationen
Angaben zur Gesundheit
Informationen zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung
Wenn Sie es mit solchen Daten zu tun haben, müssen bei Ihnen alle Alarmglocken schlagen. Art. 9 Abs. 1 verbietet nämlich die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten grundsätzlich. Nur unter sehr engen Voraussetzungen dürfen die besonderen Kategorien personenbezogener Daten überhaupt verarbeitet werden (Art. 9 Abs. 2).
Bei einer beabsichtigten umfangreichen Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten müssen Sie gemäß Art. 35 Abs. 3 b) DSGVO außerdem noch vorab eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen! Was das ist und weshalb Sie wenig begeistert sein werden, wenn Sie das tun müssen, erfahren Sie unten in dem Kapitel Technisch-organisatorische Maßnahmen unter der Überschrift Datenschutzfolgenabschätzung.
Was sich hinter den jeweiligen besonderen Kategorien personenbezogener Daten genau verbirgt, lässt sich auf den ersten Blick nicht immer gleich in der gebotenen Eindeutigkeit erschließen. Nachfolgend also einige Begriffserläuterungen.
Angaben über die rassische und ethnische Herkunft
Zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehören zunächst einmal solche Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft einer Person hervorgehen kann.
Angaben, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgehen kann, sind solche Angaben, die auf eine Zugehörigkeit Betroffener zu einer Rasse, einer bestimmten Volksgruppe oder einer Minderheit schließen lassen.
Da es nur eine einzige menschliche Rasse gibt, distanziert sich der Autor hiermit ausdrücklich von der verwendeten Wortwahl der DSGVO. All lives matter! Die ethnische Herkunft im Sinne der Wortwahl der DSGVO meint nicht die jeweilige Staatsangehörigkeit der betroffenen Person, sondern eine Gruppenherkunft, wobei die Gruppen sich auf verschiedene Staaten verteilen können (etwa Kurden, die in der Türkei, dem Norden Iraks, aber auch anderswo ansässig sind). Auch die Hautfarbe kann in der Diktion der DSGVO als eine Information über die Herkunft qualifiziert werden. Ein Indiz kann sich auch aus der gemeinsam verwendeten Sprache ergeben.
In Erwägungsgrund 51 wird glücklicherweise noch einmal klargestellt, dass die Verwendung des Begriffs rassische Herkunft nicht bedeuten solle, dass die EU Theorien gutheiße, mit denen versucht werde, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen. Problematisch bleibt die Begrifflichkeit aber nach Ansicht des Autors nach wie vor. Die Einstufung von Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgehen kann, als besonders sensibel hat verschiedene Hintergründe. So ist in vielen Staaten eine Polizeipraxis gängig, die als »racial profiling« oder auch »ethnic profiling« bezeichnet wird. Wie wir heute wissen, gilt dies nicht nur für autoritäre Regime, sondern gerade auch für unsere westlichen Demokratien. Dabei werden ethnische und »rassische« Merkmale als statistischer Risikofaktor zur Begründung von Kontrollen oder Überwachungen herangezogen. Trotz der wenig gelungenen Wortwahl ist es allerdings ein Verdienst der DSGVO, dass sie die Gefahren erkannt hat, die mit der Zuordnung zu veralteten rassischen Vorstellungen und zur Ethnie einhergehen, und solche Daten besonders schützt.
Angaben über politische Meinungen
Auch Angaben über die politischen Meinungen von Personen gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Was darunter zu verstehen ist, sagt uns die DSGVO selbst.
Angaben über politische Meinungen sind solche Angaben, die verwendet werden können, um auf die Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer bestimmten politischen Partei oder auf bestimmte politische Einstellungen zu schließen.
Sehr viel mehr ist dazu eigentlich auch nicht zu sagen. Es kann sich also um die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei handeln, aber auch um eine parteipolitisch unabhängige Einstellung wie neoliberal, konservativ, marxistisch, anarchistisch oder wie auch immer. Angaben über politische Meinungen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten zu zählen, ist nachvollziehbar und in der Praxis bedeutsam. Gerade in Geschäftsbeziehungen kann die politische Einstellung schnell zu einem unsachlichen Kriterium für das Nichteingehen von Geschäftsabschlüssen sein. Umgekehrt funktioniert das natürlich auch, wenn zum Beispiel Studenten in politisch ambitionierte Studentenverbindungen nur deshalb eintreten, weil sie glauben, es mit der eigenen Potenz nicht zu schaffen, und deshalb um mephistophelische Mentoren buhlen. Über die peinlichen Rituale, denen sie sich dabei auch noch unterwerfen, soll an dieser Stelle der Mantel der Barmherzigkeit fallen.