Grundlagen des NPL-Geschäftes. Группа авторов

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      NPL- und NPE-Definition der EZB

      Gemäß dem NPL-Leitfaden, der als Referenz auf die „Technischen Durchführungsstandards der EBA für die aufsichtlichen Meldungen zu Stundungsmaßnahmen und notleidenden Risikopositionen“ verweist, sind NPLs: „Kredite, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und mindestens eines der beiden folgenden Kriterien erfüllen: (a) Wesentliche Kredite, die mehr als 90 Tage überfällig sind. (b) Ungeachtet etwaiger überfälliger Beträge oder der Anzahl überfälliger Tage wird es als unwahrscheinlich angesehen, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten in voller Höhe begleichen wird, ohne Sicherheiten zu verwerten.“ Notleidende Kredite schließen ausgefallene und wertgeminderte Kredite ein. NPL sind Bestandteil von NPE.

      Tabelle 5: Ausfalldefinitionen nach bankaufsichtlichen Kriterien[49]

Anwendungsbereich Eckpunkte der Definition Gesundung/Rücktransfer
Notleidend (Non-performing) Definition gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2017/1443, Teil 1 Nr. 213 Risikoposition = nicht zu Handelszwecken gehaltene Schuldtitel (Darlehen, Kredite und Schuldverschreibungen) sowie außerbilanzielle Risikopositionen Kriterien: Überfälligkeit (>90 Tage) und Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeit (Unlikely-to-Pay) Umfangreiche Regelungen zu Stundungsmaßnahmen Strenge Rücktransferkriterien Bewährungszeitraum ein Jahr bzw. zwei Jahre für Stundungsmaßnahmen

      Nach den erläuterten juristischen und aufsichtsrechtlichen Klimmzügen darf ein Blick auf die Rechnungslegung und Bilanzierung nicht fehlen. Auch hier gibt es nicht die eine Definition, sondern mehrere parallel genutzte Ansätze.

      Die Internationale Rechnungslegung basiert stark auf den IFRS, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden.

      IFRS 9 definiert einen finanziellen Vermögenswert als wertgemindert (Credit-impaired, Stufe III), wenn ein oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme eingetreten sind. Indikatoren für einen wertgeminderten finanziellen Vermögenswert sind z.B.

       ein Vertragsbruch (z.B. Ausfall oder Überfälligkeit),

       signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers,

       Zugeständnisse gegenüber dem Kreditnehmer bedingt durch finanzielle Schwierigkeiten oder

       eine drohende Insolvenz.[54]

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