Grundlagen des NPL-Geschäftes. Группа авторов

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Grundlagen des NPL-Geschäftes - Группа авторов страница 9

Grundlagen des NPL-Geschäftes - Группа авторов

Скачать книгу

Definition verweist, empfiehlt das Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) die Anwendung einer Ausfalldefinition basierend auf dem Aufsichtsrecht und verweist auf die beiden regulatorischen Bedingungen nach Art. 178 CRR[55] – der drohenden Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen (Unlikely to Pay) und des 90-Tage-Verzugs.[56]

      Tabelle 6: Wertminderung nach IFRS 9[57]

Anwendungsbereich Eckpunkte der Definition Gesundung/Rücktransfer
Wertgemindert (Credit-impaired) Definition gemäß IFRS 9. Anhang A Als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente, Leasingforderungen, bestimmte Kreditzusagen, Finanzgarantien und aktive Vertragsposten im Anwendungsbereich des ECL-Modells Indikatoren für Wertminderung, z.B. Vertragsbruch (etwas Ausfall oder Überfälligkeit) Widerlegbare Vermutung: Ausfall bei Überfälligkeit > 90 Tage Bei Wegfall der Indikatoren einer Wertminderung Kein quantifizierter Bewährungszeitraum

      Eine Überfälligkeit – und damit die Zählung der Verzugstage – beginnt nach Art. 178 Abs. 2 Buchst. a CRR bei einer Überziehung mit dem Tag, an dem der Kreditnehmer ein mitgeteiltes Limit überschritten hat, ihm ein geringeres Limit als die aktuelle Inanspruchnahme mitgeteilt wurde oder einen nicht genehmigten Kredit in Anspruch genommen hat und der zugrunde liegende Betrag erheblich ist.

      Art. 178 Schuldnerausfall

      (1) Der Ausfall eines bestimmten Schuldners gilt als gegeben, wenn einer oder beide der folgenden Fälle eingetreten sind:

      1 Das Institut sieht es als unwahrscheinlich an, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Institut, seinem Mutterunternehmen oder einem seiner Tochterunternehmen in voller Höhe begleichen wird, ohne dass das Institut auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten zurückgreift.

      2 Eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Institut, seinem Mutterunternehmen oder einem seiner Tochterunternehmen ist mehr als 90 Tage überfällig. Die zuständigen Behörden dürfen für durch Wohnimmobilien oder durch Gewerbeimmobilien von KMU besicherte Risikopositionen der Forderungsklasse „Mengengeschäft‟ und für Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen den Zeitraum von 90 Tagen durch 180 Tage ersetzen. Der Zeitraum von 180 Tagen gilt nicht für die Zwecke des Artikels 127.

      Art. 178 Abs. 3 CRR listet Unlikely-to-Pay-Hinweise auf, ab wann die Begleichung einer Verbindlichkeit unwahrscheinlich ist (z.B. Verzicht auf laufende Zinszahlungen, krisenbedingte Restrukturierung der Verbindlichkeiten oder Insolvenz des Schuldners).

      Beide Definitionen unterscheiden zwischen

       der Verletzung der vereinbarten Zahlungsverpflichtung (Überfälligkeit von Zahlungen, Past Due) und

       der Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten durch den Schuldner (Unlikely to Pay).

      Tabelle 7: Regulatorische Ausfalldefinitionen nach CRR[63]

Anwendungsbereich Eckpunkte der Definition Gesundung/Rücktransfer
Ausfall (default) Definition gemäß Art. 178 CRR Risikoposition = Aktivposten (Vermögenswerte) oder außerbilanzielle Posten Kriterien: Überfälligkeit (>90 Tage) und Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeit (Unlikely to Pay) Strenge Rücktransferkriterien Bewährungszeitraum: ein Jahr

      Notleidend ist eine Risikoposition für Zwecke des Art. 36 Abs. 1 Buchst. m CRR immer, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

       die Ausfalldefinition nach Art. 178 CRR ist erfüllt;

       nach

Скачать книгу