Gia Yü. Konfuzius
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So wurden das Fürstenhaus gestärkt und die Adelsgeschlechter geschwächt, der Herrscher kam zu Ansehen, und die Diener wurden erniedrigt. Dadurch gewann die Regierung sehr an Einfluß.
5. Handel und Wandel
Früher gab es in Lu einen Schafhändler namens Schen Yu, der pflegte frühmorgens seine Schafe zu tränken, um die Leute auf dem Markt zu täuschen. Ein Mann namens Gung Schen hatte eine Frau von leichtsinnigem Lebenswandel, die er frei gewähren ließ. Ein anderer namens Schen Hui war verschwenderisch und üppig in einem Maße, das den Gesetzen widersprach. Die Viehhändler in Lu pflegten ihre Tiere künstlich herzurichten, um die Preise in die Höhe zu treiben.
Als Meister Kung die Regierung ausübte, da getraute sich Schen Yu nicht mehr, seine Schafe frühmorgens zu tränken, Gung Schen verstieß seine Frau, Schen Hui verzog über die Grenze nach auswärts. Nach drei Monaten trieben die Pferde- und Viehhändler die Preise nicht mehr in die Höhe, und die Händler von Lämmern und Ferkeln richteten ihre Tiere nicht mehr besonders her. Männer und Frauen gingen auf verschiedenen Seiten der Wege; was auf den Straßen verlorenging, kam nicht weg. Die Männer strebten nach Treue und Wahrhaftigkeit, die Frauen nach Keuschheit und Gehorsam. Von allen Seiten kamen Fremde ins Land. Sie brauchten sich nicht erst an die Polizei zu wenden; denn es war, als seien sie zu Hause.
2. KAPITEL
SCHÏ DSCHU / Die erste Hinrichtung
Das zweite Kapitel bringt wieder Episoden aus Kungs amtlicher Laufbahn. Der 1. Abschnitt ist ebenfalls in Kungs Biographie im Schï Gi belegt (Chavannes 5, 327, Wilhelm 1928 S. 16). Die Hinrichtung des Schau-dscheng Mau ist ausführlich erzählt im Sündsï, Kap. Yu Dso, im Yinwendsi, Kap. 2 (siehe Masson Oursel in T’oung Pao 15, 1914, S. 589ff.), und im Schuo Yüan, Kap. Dschï Wu; erwähnt ist sie im Schï Gi a. a. O., im Huainandsï, Kap. Fan Lun, und im Po Hu Tung, Kap. Dschu Fa. Die Erzählung wird jetzt allgemein als apokryph angesehen. Es handelt sich wohl um einen zur Anekdote umgewandelten Ausspruch des Konfuzius. Es ist jedoch von Bedeutung, daß zur Han-Zeit Sittenstrenge und Energie im Handeln Charakterzüge des Kung waren, die besonders herausgestellt wurden. Der dritte Abschnitt findet sich ebenfalls im Sündsï, Kap. Yu Dso, ferner im Han Schï Wai Dschuan, Kap. 3 (Hightower S. 100ff.), und im Schuo Yüan, Kap. Dscheng Li.
1. Kungs Freude über seinen Erfolg
Meister Kung war oberster Richter in Lu und versah gleichzeitig das Amt des Kanzlers. Da er sich darüber erfreut zeigte, fragte ihn Dschung Yu1 und sprach: »Ich habe gehört, daß der Edle im Unglück nicht zagt, im Glücke nicht jubelt. Wie kommt es, daß Ihr Euch so freut, daß Ihr eine einflußreiche Stellung bekommen habt, Meister?«
Meister Kung sprach: »Wohl heißt es so, aber heißt es nicht auch: ›Man soll sich freuen, wenn man in hoher Stellung anderen dienen kann?‹«
2. Die Hinrichtung des Schau-dscheng Mau
Zu jener Zeit, als er sieben Tage lang die Regierung in Händen gehabt hatte, verurteilte er den aufrührerischen Großbeamten Schaudscheng Mau2 zum Tode. Er ließ ihn hinrichten unterhalb der Halle zur Doppelten Aussicht. Die Leiche lag zutage drei Tage lang. Da trat Dsï Gung3 vor den Meister und sprach: »Schau-dscheng Mau war ein angesehener Mann in Lu. Nun habt Ihr die Regierung inne, und als erstes habt Ihr ihn hinrichten lassen. Sollte das nicht ein Fehler gewesen sein?« Meister Kung erwiderte: »Warte, ich werde dir den Grund davon sagen. Auf der Welt gibt es fünf schwere Verbrechen, und Diebstahl und Raub sind noch nicht dabei. Das erste ist eine aufsässige Gesinnung verbunden mit Waghalsigkeit. Das zweite ist ein gemeiner Wandel verbunden mit Starrsinn. Das dritte ist eine lügnerische Rede verbunden mit Zungenfertigkeit. Das vierte ist ein Gedächtnis für Skandale verbunden mit ausgedehnter Bekanntschaft. Das fünfte ist eine Neigung zum Unrecht verbunden mit dessen Beschönigung. Wenn sich von diesen fünfen eines bei einem Menschen findet, so entgeht er nicht der Verurteilung durch den Edlen. Und Schau-dscheng Mau besaß sie alle gemeinsam. Wo er auch weilte, vermochte er Anhänger um sich zu sammeln und Parteiungen zu bilden. In seinen Reden vermochte er mit gleisnerischen Vorspiegelungen die Masse zu betören. Durch seine Gewaltsamkeit vermochte er das Recht zu verkehren und sich unabhängig zu machen. Ein solcher ist ein Erzverbrecher unter den Menschen, und man kann nicht umhin, ihn zu beseitigen. Tang der Yin-Dynastie hat den Yin Hië4 hinrichten lassen. König Wen hat den Pan Dscheng5 hinrichten lassen. Der Herzog von Dschou hat den Guan und den Tsai6 hinrichten lassen. Tai Gung hat die stolzen Ritter7 hinrichten lassen. Guan Dschung hat den Fu I8 hinrichten lassen und Dsï Tschan hat den Schï Ho9 hinrichten lassen. Diese sieben lebten zu verschiedenen Zeiten und wurden gleichermaßen hingerichtet, weil diese sieben zu verschiedenen Zeiten die gleichen Verbrechen geübt hatten. Daher konnte man keine Gnade walten lassen. In den Liedern heißt es:
Nur Grams ist sich mein Herz bewußt,
Mich haßt die Schar voll niedrer Lust10.
Wenn die Gemeinen sich zusammenscharen, so ist das wahrlich Anlaß zu Gram.«
3. Vater und Sohn vor Gericht
Als Meister Kung oberster Richter in Lu war, kamen einmal ein Vater und sein Sohn, die sich gegenseitig verklagten. Der Meister sperrte sie miteinander ein und hielt sie drei Monate in Haft, ohne die Sache zu entscheiden. Da bat der Vater um Einstellung des Verfahrens. Der Meister ließ daraufhin beide frei.
Der Herr von Gi-sun war mißvergnügt, als er davon hörte, und sprach: »Der Oberrichter hält mich zum Besten. Erst sagt er mir, das wichtigste in Staat und Familie sei die kindliche Ehrfurcht. Nun bot sich Gelegenheit, durch Hinrichtung eines einzigen unehrerbietigen Sohnes das Volk Ehrfurcht zu lehren. Stattdessen läßt er ihn laufen. Was soll das nur heißen!«
Jan Yu11 teilte das dem Meister Kung mit. Meister Kung seufzte tief und sprach: »Ach, wenn die Oberen vom rechten Weg gewichen sind und ihre Untergebenen töten, so ist das gegen die Ordnung. Wenn man sie nicht belehrt in der Ehrfurcht, sondern über sie zu Gericht sitzt, so heißt das Unschuldige töten. Wenn die drei Heere eine große Niederlage erlitten haben, so kann man die Soldaten doch nicht köpfen lassen. Wenn das Gesetz nicht in Ordnung ist, so kann man nicht mit Strafen einschreiten. Warum das? Wenn die Belehrung durch die Oberen nicht erfolgt, so liegt die Schuld nicht beim Volk. Wenn die Verordnungen lässig sind und die Strafen scharf, so ist das Räuberart. Wenn man zur Unzeit Steuern einzieht, so ist das erbarmungslos. Wenn man ohne Warnung Strafen vollzieht, so bedeutet das Härte. Ohne es (mit Belehrung) versucht zu haben, schon Vollendung (zu verlangen), ist Grausamkeit. Nur wenn eine Regierung diese drei Fehler vermieden hat, können die Strafgesetze angewendet werden. In den Urkunden heißt es:
Nach