Zeit für dich - Zeit für mich. Susanna Fassbind
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Eine commons-sensitive Architektur von Recht und Politik23 | »Commons sind sehr verschieden, und sie wissen nicht unbedingt im Voraus, wie ein gemeinsames Ziel vereinbart und verfolgt werden kann. Die einzige verallgemeinerbare Aussage ist daher, dass wir überall (Frei-)Räume für den intensiven und konstruktiven Dialog und für das Ausprobieren von Regeln und Vereinbarungen brauchen.
Die Belastbarkeit der Commons hängt auch davon ab, dass Institutionen und Gesetze diese Vereinbarungen nicht unterlaufen. Wir brauchen Gesetze, Institutionen und eine Politik, die Allmendeprinzipien aktiv unterstützt und deren Torpedierung sanktioniert, so wie sie derzeit das Marktprinzip unterstützt und dessen Übertretung sanktioniert. Commoners müssen ihre Interessen deutlich machen und dazu beitragen, dass Commons-Prinzipien im Mittelpunkt politischer und rechtlicher Innovation stehen. So konstituiert sich beides neu: Bürgerschaft und Governance.
Seitdem die Dysfunktionalitäten des Staates in der Unfähigkeit, die Finanzkrise strukturell zu lösen oder der ökologischen Zerstörung wirksam zu begegnen, deutlich wurden, hat der Staat ein vermehrtes Interesse daran, dass die Menschen Aufgaben übernehmen, die er selbst nicht lösen kann. Doch damit dieser Prozess tatsächlich unseren Lebensinteressen dient und nicht in unverantwortlicher Staatsverschlankung und Vereinnahmung endet, muss der Staat zunächst die Vielfalt kollektiver Eigentumsformen anerkennen und es den Menschen tatsächlich ermöglichen, dass sie Mitbesitzer und -verwalter der Gemeinressourcen sind. In der jüngeren Geschichte hingegen wurden Commons von der Politik ignoriert. Projekte und Netzwerke waren gezwungen, ihre eigenen Lösungen und Regeln zu entwickeln, um kollektive Rechte zu verteidigen.«
Nach wie vor sehr lebendig: Korporation Unterägeri | Die historischen Wurzeln der Korporation Unterägeri reichen in den Beginn des 15. Jahrhunderts. Heute ist nicht mehr auszumachen, wann und wie die Genossenschaft entstanden ist. Das auf 1407 datierte, vermutlich aber später entstandene Ägerer Hofrecht regelte Rechte und Pflichten von Herrschaft und Bauern: Ausgangspunkt war der Wunsch und Wille zur Schaffung einer rechtlichen Ordnung, die die landwirtschaftlichen Arbeiten unter den Bewohnern auf der Sonnenseite des Tals organisierte – weg von See und Sumpf. Wie die Nutzung dieser Allmend und der Allmendgenossen organisiert war, ist unbekannt.
Im Verlaufe der Jahrhunderte gab es immer wieder Änderungen und Ergänzungen. Die erste überlieferte Allmendnutzungsordnung datiert vom 28. April 1803. Bis weit ins 19. Jahrhundert musste die Bevölkerung ihren Lebensunterhalt aus den lokalen Ressourcen bestreiten. Diese bestanden vor allem aus den gemeinsam genutzten Allmenden mit offenem Land, Wald und Wasser. Durch die strengen Regeln wurde eine übermäßige Nutzung verhindert, der maximale Ertrag für den Einzelnen hatte zurückzustehen vor dem Nutzen vieler und der Sicherung der Selbstversorgung. Im 19. Jahrhundert sind viele arme Unterägerer ausgewandert, meist nach Nordamerika.
Über Konflikte zu Lösungen | Die Allmend war zu Beginn bis in die jüngste Vergangenheit eine sachliche und emotionale Schicksalsgemeinschaft. Mit der Nutzung im Kollektiv ist Aufwand verbunden, aber der entscheidende Vorteil ist die Verteilung von Lasten und Verlusten, die über Jahre gemeinsam einfacher tragbar sind. Die Korporation organisierte die Arbeitsteilung unter den bäuerlichen Bewohnern, parzellierte Flächen, um die Bewirtschaftung von meist kleinen Flächen zu vereinfachen und sicherzustellen. Verwaltet wurde die Korporation durch sogenannte Anwälte, die Feld und Wald beaufsichtigten, Holz und Land austeilten und den Unterhalt von Allmend und Straßen durch Fronarbeit organisierten.
Vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1885 kam es immer wieder zu Konflikten wegen der Zuteilung und Nutzung von Vieh- und Pflanzland. 1846 wurde die Allmendweide generell aufgehoben, aber nicht privatisiert. 1875 wurde die vollständige Privatisierung des Allmendlandes von den Genossen beschlossen, aber durch den »Weiberprozess« 1876 verhindert: Einige Frauen aus der bürgerlich-liberalen Oberschicht beschlossen, dagegen zu klagen, und bekamen nach der Ablehnung durch das Kantonsgericht vom Obergericht recht. Das Gericht sah eine Verletzung der Rechte der Frauen, die durchaus Miteigentümerinnen seien; der überraschende Sieg sicherte die Weiterexistenz der Korporation. In der Allmendordnung von 1885 wurde endgültig geregelt, dass Allmendland zwar verteilt wird, aber nicht als Privateigentum, sondern als ständiger, aber beschränkter Besitz. Zudem: Land darf nicht verpfändet oder sonst belastet und nur an andere Genossen übertragen werden.
Mutter aller Gemeinden | Bis zur Gründung der modernen Korporation Unterägeri 1849 waren die seit 1798 eigenständige politische Gemeinde und Korporationsgemeinde eins; der Gemeinderat verwaltete auch die Korporationsgüter, und die Bürger entschieden über politische Güter und Allmendnutzung. Auch die 1714 gegründete Pfarrei Unterägeri war in die Korporation integriert: Die Korporationsversammlung fungierte zugleich als Kirchgemeindeversammlung. 1857 übernahm die Korporation einen großen Teil der Baukosten für die neue Pfarrkirche durch Verkäufe von Land und Wald und wirkte durch Fronarbeit direkt am Bau mit. 1874 erfolgte schließlich die Trennung zwischen Bürger- und Kirchgemeinde.
Über Jahrhunderte hat sich die Korporation immer wieder erneuert; sie hat jeweils mehr Geschäfte zu bestimmen als die Einwohnergemeinde, sie hat auch doppelt so viele Besucher. Weltweit zählt die Korporation Unterägeri 3500 Mitglieder, im Kanton Zug 1800, von den 8500 Gemeindeeinwohnern stammen 900 Korporationsbürger aus neun Familien.
Das stete mit der Zeit Gehen wird auch in Zukunft eine Herausforderung bleiben, denn die Korporation ist Grundeigentümerin von viel Land, Wald und Wasser, sie besitzt zwei Drittel des Unterägerer Gemeindelandes und die größten Baulandreserven im Dorf. Das stellt eine große Verantwortung dar und fordert laufend eine sorgfältige Überprüfung der eingeschlagenen Nachhaltigkeitsstrategie, z.B. für den Erhalt des wertvollen Naherholungsbietes für die Allgemeinheit, für den Bau von preisgünstigen Wohn- und Gewerbebauten und den Einsatz für Kindergarten, Skilift, Vitaparcours, Fußballplätze, Werkhof, die praktisch gratis zur Verfügung stehen.
Von Akzeptanz und Teamgeist
Nachhaltigkeitsthemen in ihren drei Dimensionen – ökologisch, ökonomisch und sozial – sind komplex. Darum ist es oft schwer, die vernetzten Inhalte allgemein verständlich zu vermitteln. Das heute meist übliche segmentierte Denken in endlos vielen Spezialgebieten erschwert die ganzheitliche Sicht, die sich »wissenschaftlich« auch nicht beweisen lässt, zusätzlich.
Wie uns die Quantenphysik24 lehrt, beeinflusst jede Beobachtung unvermeidlich das Resultat, also ist jede als objektiv dargestellte Erkenntnis zu hinterfragen. Gerade deswegen ist es wichtig, auf diese wissenschaftlich nicht stringent nachweisbaren Zusammenhänge hinzuweisen und diese für ganz »normale« Menschen erfahrbar und erlebbar zu machen. Wie können diese komplexen Zusammenhänge einem breiten, nicht wissenschaftlich geschulten Publikum vermittelt werden – sodass