Das 1x1 für den Hausmeister. Группа авторов

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hiervon haben Sie als Hausmeister die Aufgabe, die am 01.10.2007 mehr als vier und bis zu zwölf Jahre alten Anlagen innerhalb von sechs Jahren, die über zwölf Jahre alten Anlagen innerhalb von vier Jahren und die über 20 Jahre alten Anlagen innerhalb von zwei Jahren erstmals einer Inspektion zu unterziehen. Sie sollten also kontrollieren, ob diese Prüfintervalle in der Vergangenheit eingehalten wurden. Mit einer regelmäßigen Überprüfung der Klimaanlagen gewährleisten Sie nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch Einsparungen im Energiebereich.

      Energieausweise {Energieausweise} {Energiesparen, Energieausweise}

      Weiterhin verpflichtet Sie die EnEV dazu, in öffentlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 250 m2 einen Energieausweis auszuhängen. Private Eigentümer von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr müssen den Ausweis ab einer Nutzfläche von 500 m2 aushängen. Im privaten Bereich wird ein Energieausweis jedoch erst dann benötigt, wenn das Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll. Dann muss der Energieausweis dem möglichen Kaufinteressenten vorgelegt werden, z. B. im Rahmen einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung. Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis. Auch für Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m² besteht keine Ausweispflicht.

images/hinweis.png Hinweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis berücksichtigt primär die Verbrauchswerte der zurückliegenden Jahre, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Beim Bedarfsausweis berechnet ein Energieberater, anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten, den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, können so wesentlich exakter ermittelt werden..

      Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) {Energiesparen, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz} {Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)}

      Im EEWärmeG wird der Einsatz erneuerbarer Energien verbindlich vorgeschrieben. Demnach soll ein Teil des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Als Wärmeenergiebedarf gelten bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Kühlbedarf. Das Gesetz beschränkt sich primär auf Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Der Einsatz erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist nicht verpflichtend. Folgende erneuerbare Energien können eingesetzt werden:

Bei einer Nutzung von Solarkollektoren sollen mindestens 15 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs hierdurch gedeckt werden.
Wird feste Biomasse (z. B. Holzpellets oder Hackschnitzel) eingesetzt, muss die Energieversorgung zu mindestens 50 % aus dieser Energie erfolgen.
Auch bei Geothermie hat die Energieversorgung zu mindestens 50 % aus dieser Energie zu erfolgen.
Bei einer Nutzung von Biogas muss der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 30 % daraus gedeckt werden.
Der Einsatz von flüssiger Biomasse ist nur dann zulässig, wenn sie in den besten verfügbaren Heizkesseln eingesetzt wird (derzeit Brennwertkessel). Die Energieversorgung muss zu mindestens 50 % aus dieser Energie erfolgen.

      Energiesparmöglichkeiten {Energiesparmöglichkeiten} {Energiesparmöglichkeiten, baulich-technisch} in einem Objekt nach Gewerken gegliedert

      Neben den im Folgenden dargestellten technischen und baulichen Überprüfungen von Maßnahmen, die der Einsparung von Energie dienen, werden anschließend Kriterien des organisatorischen Energiesparens erläutert. Jede Vorgabe, die sich an Verhaltensänderungen der Nutzer orientiert, lässt sich jedoch erfahrungsgemäß schwerer und weniger dauerhaft umsetzen als technische oder bauliche Maßnahmen. Daher ist den baulich-technischen {Energiesparmöglichkeiten, baulich-technisch} Maßnahmen, wenn möglich, der Vorzug zu geben.

      Die Maßnahmen, welche von einem Hausmeister im Rahmen der rechtlichen Vorgaben an technische Anlagen umgesetzt werden dürfen, bewegen sich meist nur im Bereich des Bedienens von Anlagen (Ausnahme: Der Hausmeister verfügt über eine spezifische Berufsausbildung im entsprechenden Gewerk). Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass ein Hausmeister die Möglichkeiten kennt und diese, ggf. mit Unterstützung von Fachunternehmen und Partnerunternehmen, schließlich umsetzt.

      Heizung/Dampf

Preisvergleich der Anbieter für Fernwärme durchführen
die im Tagesverlauf benötigten Nutzungszeiten zusammenstellen, um die Nachtabsenkung so früh wie möglich vorzunehmen, ohne dass Nutzer Nachteile haben
einzelne Regler reparieren (lassen) und im Idealfall mit Sperrmechanismen versehen, damit der Nutzer Maximum und Minimum nicht überschreiten kann
Ventilstellungen, Temperaturen und Druck regelmäßig auf ordnungsgemäße Werte überprüfen
die Auslegung der Vorlauftemperatur überprüfen und ggf. reduzieren

      Raumlufttechnische Anlagen

Der Druck sollte immer nach Vorgabe des Herstellers bzw. des betreuenden Fachbetriebs eingestellt sein.
Umstellung auf Sommer- bzw. Winterbetrieb (wenn Möglichkeit vorhanden) rechtzeitig vornehmen
Luftmengen und Außenluftzufuhr prüfen und ggf. mit betreuendem Fachunternehmen neu einstellen

      Kältetechnik

Hydraulik muss einwandfrei funktionieren.
Temperaturwerte müssen immer der Vorgabe des Herstellers bzw. des betreuenden Fachbetriebs entsprechen.

      Betriebs {Betriebswasser}- und Trinkwasser {Trinkwasser}

      Betriebswasser {Betriebswasser} (Brauchwasser/Nutzwasser) wird vornehmlich für Abläufe der Produktion verwendet und muss in den hygienischen Anforderungen nicht ganz den hohen Anforderungen an Trinkwasser entsprechen. Um Betriebs- und/oder Trinkwasser zu sparen, gibt es folgende Möglichkeiten:

Perlatoren an Waschbecken zur Senkung des Wasserdurchflusses einbauen und damit den Wasserverbrauch minimieren
Durchflussmenge der Toilettenspülung beschränken, z. B. durch automatischen Stoppmechanismus
Brauseköpfe regelmäßig entkalken
Wassertemperatur ggf. senken
die regelmäßig verwendete Warmwassermenge überprüfen, ggf. die beheizte Wassermenge reduzieren und die Aufheizzeiten auf die Entnahmezeiten anpassen
die Möglichkeiten von Regenwassernutzung prüfen, ggf. bei Umbaumaßnahmen eine Regenwasserzisterne einbauen

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