Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung. Peter Schmidt
Чтение книги онлайн.
Читать онлайн книгу Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung - Peter Schmidt страница 21
{Überlappungen}
Die Bahnen der Einlage müssen mit mind. 50 mm Überlappung verlegt werden.
Bei längeren Arbeitsunterbrechungen: Überlappungsbereich ist auf einer Breite von mind. 50 mm vorzubehandeln (z. B. Anschleifen, Anlösen nach Herstellerangaben).
Übergänge von FLK auf Abdichtungsbahnen sind mit mind. 100 mm Überlappungsbreite auszuführen.
Hierbei ist auf Materialverträglichkeit zwischen FLK und verwendeter Bahn zu achten (Herstellerangaben).
Ausführung nach Herstellerangaben.
Ausführung der Abdichtung in Verbindung mit Gussasphalt
Für die Herstellung von Abdichtungen in Verbindung mit Gussasphalt gelten nachfolgende Regeln.
Variante A:
• | eine Lage Asphaltmastix (unten, mittlere Dicke 10 mm, mind. 7 mm, max. 15 mm) |
• | im Verbund mit einer Lage Gussasphalt (oben, Mindestdicke 25 mm) |
Variante B:
• | eine Lage Polymerbitumen-Schweißbahn (unten) und |
• | eine Lage Gussasphalt (oben, Mindestdicke 25 mm) |
Als Gussasphalt ist Gussasphaltestrich der Härteklasse AS IC 40 zu verwenden.
Vorbereitung des Untergrunds:
• | Vor dem Auftragen der Abdichtung muss der Betonuntergrund (Betonalter mind. 21 Tage) vorbereitet werden, sodass sich eine ausreichende Tragfähigkeit ergibt. |
• | Die Untergrundvorbereitung ist durch mechanisch abtragende Verfahren vorzunehmen. |
• | Vertiefungen, Risse usw. sind mit Mörtel zu verschließen. |
• | Auf dem Betonuntergrund ist eine Versiegelung aus lösemittelfreiem Epoxidharz aufzutragen. |
• | Bei Rautiefen von mehr als 1,5 mm ist der Betonuntergrund mit einer Kratzspachtelung vorzubereiten. |
Bei Variante B ist die Polymerbitumen-Schweißbahn im Schweißverfahren auf den Untergrund aufzubringen.
Der Gussasphalt kann direkt genutzt werden. Eine zusätzliche Nutzschicht (Belag) ist nicht erforderlich, wird aber auf frei bewitterten Flächen mit mechanischer Beanspruchung empfohlen (z. B. bei Dachterrassen).
An- und Abschlüsse:
An- und Abschlüsse sind zweilagig aus Bitumendachdichtungs- oder Schweißbahnen und einer oberen Lage aus Polymerbitumenbahnen auszuführen.
Der Schutz der Abdichtung erfolgt durch Schutzlagen bzw. Schutzschichten, um diese vor Beschädigungen zu schützen. Schutzlagen und Schutzschichten sind möglichst unverzüglich nach Herstellung der Abdichtung aufzubringen.
Nicht genutzte Dächer:
Bei nicht genutzten Dächern ist eine Schutzlage nur erforderlich, wenn die Abdichtung mechanisch beansprucht wird, z.B.:
• | Dächer mit extensiver Begrünung |
• | Wartungswege auf dem Dach |
Die Schutzlage braucht in diesem Fall nur in den betroffenen Bereichen verlegt zu werden.
Genutzte Dächer:
Bei genutzten Dächern ist grundsätzlich eine Schutzlage bzw. Schutzschicht anzuordnen. Die Schutzfunktion kann in diesem Fall auch von der Nutzschicht (z. B. vom Belag) übernommen werden, wenn diese dafür geeignet ist.
Dächer mit besonderer Nutzung:
Bei Dächern mit besonderer Nutzung, z. B. Dächer mit Solaranlagen oder anderen haustechnischen Anlagen, ist im Bereich der Auflager bzw. Auflageflächen eine Schutzlage einzubauen.
Bei Ausführung der Nutzschicht (z. B. Belag aus Platten) darf die darunterbefindliche Abdichtung nicht beschädigt werden.
Gegebenenfalls ist eine Trennlage/-schicht zwischen der Abdichtung und der Nutzschicht anzuordnen.
Bei Abdichtungen aus bahnenförmigen Stoffen muss die Nutzschicht von der Abdichtungsschicht getrennt werden.
Stoffe für die Nutzschicht nach Abschnitt
{Oberflächenschutz}
Der Oberflächenschutz dient als Schutz der Abdichtung