Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau. Thomas Bauer

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Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau - Thomas Bauer Baustellenhandbücher

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stolonifera, Potentilla anserina, Poa trivalis, Tussilago farfara, Ranunculus repens, Juncus bufonius, Sagina procumbens, Deschampsia caespitosa

      

Bodenabtrag nach DIN 18915

Die vorhandene Vegetation muss vor dem Bodenabtrag beseitigt werden.
Dieser erfolgt stets getrennt nach Ober- und Unterboden. Unterboden, der später als Oberboden verwendet werden soll, wird wie ein Oberboden behandelt und gelagert.
Bei Oberboden, der mehr als 40 cm Dicke beträgt, wird die intensiver belebte Schicht getrennt abgetragen und auch gelagert.
Im Wurzelbereich von Bäumen (Kronenbereich) zzgl. 1,5 m darf grundsätzlich kein Boden abgetragen werden.
Soll eine Fläche dauerhaft befestigt werden, so wird der Oberboden abgetragen.
Das Bodengefüge ist beim Abtrag, bei der Zwischenlagerung und beim Wiedereinbau stets zu schonen z. B. durch geringe Schütthöhen, Witterungsschutz durch Abdecken. Die Grenzen der Befahrbarkeit und Bearbeitbarkeit gemischt- und feinkörniger Böden nach Tabelle 2 sind zu beachten.

      

Bodenlagerung nach DIN 18915

Die Lagerung des Bodens erfolgt in Mieten auf einem möglichst durchlässigen Untergrund.
Die Mieten sollten nach Möglichkeit nicht vernässen, weil dadurch schädigende anaerobe Verhältnissen entstehen. Zur Verhinderung dienen folgende Maßnahmen: – Das Vorsehen einer möglichst steile Flanke oder geneigten Oberseite zum ungehinderten Wasserabfluss. Das Oberflächenwasser muss am Mietenfuß abgeleitet werden. – glatte, nicht verschmierte Oberflächen – Höhe der Miete bei Lagerung von Oberboden bis max. 2,0 m und bei Lagerung von Unterboden bis max. 3,0 m.
Die Miete muss abgedeckt werden, wenn die Lagerung ein bis zwei Monate dauert und die Mieten aus wasserempfindlichen Böden besteht. Die Mieten dürfen nicht verdichtet oder als Lagerfläche verwendet werden.
Beträgt die Lagerdauer der Miete mehr als zwei Monate, so ist eine zwischenzeitliche Begrünung nach DIN 18917 auszubringen

      Besondere Schutzmaßnahmen von Oberboden

      Oberboden ist gemäß DIN 18915 stets getrennt abzutragen und zu lagern. Er darf nicht durch Beimengungen (Metalle, Schlacken, Kunststoffe etc.) verschlechtert werden. Bindige Böden dürfen nur bei weicher bis fester Konsistenz abgetragen werden.

      Geschützt werden muss auch der bereits eingebaute Oberboden, wenn zwischen Einbau und Fertigstellung ein längerer Zeitraum liegt. Geeignet sind z. B. Zwischenbegrünungen/Einsaat mit Phacelia oder Senf, Mulchen mit Stroh, Holzhäckseln etc.

      Nach Baumaßnahmen bedarf Oberboden im Regelfall einer Regenerationszeit. Bei durch Baumaßnahmen gestörtem Oberboden ist eine Regeneration ggf. durch Zusatzmaßnahmen wie Bodenbearbeitungen, Bodenverbesserungsmaßnahmen, Zwischenbegrünungen etc. einzuleiten.

      

Einbau und Verdichtung

möglichst mit Bagger oder Radlader über Kopf
Überfahren nur bei optimalen Bedingungen
geeignete Böden lagenweise (Unterboden, Oberboden) einbauen, max. 25 % der Schichtstärke
Spurenlockerung, Untergrundlockerung
Bei störender Bodennässe sind Maßnahmen zu ergreifen wie Auffüllungen, Dränungen, Profilierung zur Wasserableitung.
Vor Auftrag der Vegetationstragschicht ist der Baugrund aufzulockern, um die erforderliche Verzahnung zu erreichen. Die Tiefe muss mind. 15 cm betragen. Flächen in Böschungen mit einer Neigung von mehr als 1:2,5 sind aufzurauen (streifen-, punktweises Lockern).
Die Auftragsstärke der Vegetationstragschicht erfolgt entsprechend der späteren Nutzung: für Rasen i. d. R. 10–20 cm, für Gehölz- und Staudenflächen 20 bis 40 cm.
Das Einbauverfahren mit den gewählten Geräten darf den Baugrund und die darunterliegenden Schichten nicht verändern.

      Herstellen des Planums {Planum}

      Das Rohplanum ist mit einer Ebenheit von < 5 cm auf einer 4,0 m langen Messstrecke herzustellen. Die Abweichung von der Nennhöhe darf max. 3 cm betragen.

      

Bodenverbesserung für vegetationstechnische Zwecke

       {Bodenverbesserung, für vegetationstechnische Zwecke}

      Bodenverbesserungen für vegetationstechnische Zwecke haben zur Aufgabe, einen Boden nach erfolgter Baumaßnahme zu regenerieren bzw. so weit herzustellen, dass auch eine nicht standortgerechte Nutzung (Bepflanzung) ermöglicht wird. Sie führen u. a. zu einer Erhöhung des Anteils an organischer Substanz, einer Förderung das Bodenlebens, einer Veränderung des Nährstoffgehalts und pH-Werts, einer Erhöhung der Wasserdurchlässigkeit und -speicherfähigkeit, der Belastbarkeit und einer Stabilisierung des Bodengefüges.

      Verschiedene Methoden stehen zur Verfügung:

      Einarbeiten von organischen Stoffen zur bodenchemischen Bearbeitung

      Gängige Materialien sind Komposte, Rindenprodukte und Torfe. Die einschlägigen Normen für vegetationstechnische Arbeiten im Landschaftsbau verweisen auf die „Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte im Landschaftsbau“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) und sollten unbedingt beachtet werden.

      Kompost aus Klärschlamm (AS) darf als gütegesicherter Kompost verwendet werden. Überwiegend kommen diese im Rahmen von Rekultivierungen zum Einsatz. Die Einhaltung stofflicher Eigenschaften für diesen Anwendungsbereich und die Prüfung rechtlicher Vorgaben sind sicherzustellen.

      Das Aufbringen von Kompost soll kurz vor Vegetationsbeginn oder während der Vegetationsperiode erfolgen. Die Einarbeitungstiefe von Fertigkompost beträgt bei bindigen Böden nicht mehr als 20 cm, bei leichten Böden nicht mehr als 30 cm. Kompost hat eine hohe Wasserkapazität. Trockener oder nur leicht feuchter Kompost nimmt deshalb viel Wasser auf. Bei Neuanlagen, Standortverbesserungen oder Anwendung von Oberbodenersatz-Mischungen, bei denen größere Mengen Kompost zum Einsatz kommen, ist daher nach Ansaat oder Pflanzung kräftig zu wässern. Insbesondere bei Pflanzungen wurzelnackter Ware ist darauf

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