Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau. Thomas Bauer
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Читать онлайн книгу Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau - Thomas Bauer страница 18
Bodengruppen gemäß DIN 18915
Bodengruppe 1: organischer Boden
Bodengruppe 2a: nicht bindiger, sandiger Boden
Bodengruppe 2b: nicht bindiger, kiesiger Boden
Bodengruppe 2c: nicht bindiger, steiniger Boden
Bodengruppe 3a: schwach bindiger, sandiger Boden
Bodengruppe 3b: schwach bindiger, kiesiger Boden
Bodengruppe 3c: schwach bindiger, steiniger Boden
Bodengruppe 4a: bindiger, sandiger Boden
Bodengruppe 4b: bindiger, kiesiger Boden
Bodengruppe 4c: bindiger, steiniger Boden
Bodengruppe 5a: stark bindiger, sandiger/kiesiger Boden
Bodengruppe 5b: stark bindiger, steiniger Boden
Bodengruppe 6: stark steiniger Boden
{Abrechnung von Erd- und Bodenarbeiten}
• | Bei der Mengenermittlung sind Näherungsverfahren erlaubt. |
• | Als Länge des Förderwegs gilt die kürzeste, zumutbare Entfernung zwischen den Schwerpunkten der Auftrags- und Abtragskörper. |
• | Die Ermittlung von entnommenen Mengen erfolgt im Abtrag. |
• | Die Ermittlung von Einbaumaterial im fertigen Zustand erfolgt im Auftrag. |
• | Die Grabenbreite ergibt sich aus DIN EN 1610 für Entwässerungsleitungen und für sonstige Gräben nach DIN 4124 zzgl. der erforderlichen Maße für Schalungs- und Verbauarbeiten. |
• | Die Maße der Baugrubensohle ergeben sich aus den Außenmaßen des Baukörpers zzgl. der nach DIN 4124 erforderlichen Mindestbreiten für betretbare Arbeitsräume und zzgl. der Maße für Schalungskonstruktionen. |
• | Ergänzend sind die Maße für Verbaukonstruktionen zu berücksichtigen. Bei Spundwänden wird die mittlere Achse als Außenmaß angenommen. |
• | Ist nichts anderes geregelt, so gilt für die Ermittlung des Böschungsraums bei abgeböschten Baugruben und Gräben ein Böschungswinkel von 45°, bei feinkörnigen Böden mit steifer Konsistenz ein Winkel von 60° und bei Fels ein Winkel von 80°. |
• | Reinigungsarbeiten freigelegter Bauteile oder von Verbau erfolgen nach bearbeiteter Fläche in der Abwicklung. |
• | Bei Abrechnungen nach Masse ist diese durch Wiegen festzustellen. |
Übermessungsregeln gemäß DIN 18300
Übermessen werden:
• | Baukörper mit einem Einzelvolumen von unter 1 m³ |
• | Leitungen, Steinpackungen u. Ä. mit einem äußeren Querschnitt von weniger 0,1 m² |
• | bei Abrechnung nach Flächenmaß: Durchdringungen und Einbauten von mehr als 1 m² Einzelgröße |
Nebenleistungen gemäß DIN 18300
• | Feststellen des Zustands der Straßen, der Geländeoberfläche, der Vorfluter und dergleichen, siehe § 3 Abs. 4 der VOB/B |
• | Herstellen von behelfsmäßigen Zugängen und Zufahrten (ausgenommen sind Maßnahmen innerhalb des öffentlichen Verkehrs oder des Anliegerverkehrs) |
• | Fördern von Boden und Fels bis zu 50 m Transportweg |
• | Herstellen von Aushubebenen mit ausreichendem Gefälle zum schadensfreien Ableiten von Niederschlagswasser |
• | Prüfungen und Probenahmen für die vereinbarten Eignungs- und Gütenachweise einschließlich der Nachweise umweltrelevanter Anforderungen bei Stoffen, die vom Auftragnehmer geliefert werden |
Besondere Leistungen sind u. a.
• | Leistungen bei Gefährdungen von Bauwerken, Erkunden der Lage von Leitungen etc., Antreffen von nicht bekannten Hindernissen, Schäden aus Witterungsereignissen, notwendige Auffüllungen und deren Verdichtung, Böschungssicherungen oder Wiederherstellung, beim Auftreten von Rutschungen und/oder Erosionen |
• | besondere Maßnahmen zum Feststellen des Zustands der baulichen Anlagen einschließlich der Straßen, Versorgungs- und Entsorgungsleitungen vor Beginn der Erdarbeiten, die über die erwähnte Nebenleistung hinausgehen |
• | Lösen, Lagern, Transportieren und Entsorgen von Blöcken in Wänden oder Sohlen von Baugruben und Gräben sowie das Verfüllen der dadurch entstandenen Hohlräume |
• | Entsorgen von gelöstem Boden und Fels |
• | Lösen, Laden, Trennen, Transportieren und Entsorgen von Bauwerksresten, Ankern, Geokunststoffen u. Ä. |
• | Maßnahmen zur Erhaltung der vorhandenen Wasserläufe und Vorfluter |
• | Ausheben und Verfüllen von Arbeitsräumen für Rohrverbindungen |
• | Aufbrechen und Wiederherstellen von befestigten Flächen |
• | Sicherungsmaßnahmen von Böschungen, Flächen und Halden |
• | Prüfen der Gründungssohle auf deren Eignung hin |
• | Erstellen von Standsicherheitsnachweisen der Böschungen von Baugruben und Gräben, soweit die Notwendigkeit nicht vom Auftragnehmer verursacht ist |
• | Boden- und Wasseruntersuchungen sowie Wasserstandsmessungen |
• | Aufbau, Vorhalten und Rückbau von Verkehrssicherungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich und Anliegerverkehr (soweit keine Nebenleistung) |
• | Abtreppungen oder andere Schutzmaßnahmen bei geneigten Flächen, soweit nicht für die eigenen Zwecke des Auftragnehmers |
Leistungen | Einheit |
Aushub, Abtrag, Fördern, Einbau | Masse (t), Raummaß
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