Das 1x1 für den Hausmeister. Группа авторов
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Kategorie/Rubrik | |||
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Zahlenbereich/Kennzahl | |||
1–99 | 100-001 ff. | 200-001 ff. | 300-001 ff. |
DGUV Vorschriften | DGUV Regeln | DGUV Informationen | DGUV Grundsätze |
Beispiele | |||
DGUV Vorschrift 2 DGUV 2 | DGUV Regel 1 01-004 | DGUV Information 2 01-012 | DGUV Grundsatz 3 00-001 |
Tab. 1: Vorschriften- und Regelwerke im Arbeitsschutz
Dazu gibt es eine Transferliste und jede Publikation erhält eine mehrstellige Kennzahl.
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Erste Ziffer = Art der Publikation, zweite und dritte Ziffer = Fachbereich (FB) Schriften mit übergreifendem Charakter behalten als zweite und dritte Ziffer die 00. |
Zusätzlich ist das Vorschriften- und Regelwerk in 15 Fachbereiche und Sachgebiete eingeteilt. Die Fachbereiche haben unterschiedliche Themenausrichtungen.
01 Bauwesen | 02 Bildungseinrichtungen | 03 Energie, Textil, Elektro, Medien | 04 Erste Hilfe | 05 Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz |
06 Gesundheit im Betrieb | 07 Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege | 08 Handel und Logistik | 09 Holz und Metall | 10 Nahrungsmittel |
11 Arbeitsschutzorganisation | 12 Persönliche Schutzausrüstung | 13 Rohstoffe und chemische Industrie | 14 Verkehr und Landwirtschaft | 15 Verwaltung |
Tab. 2: Fachbereiche und Sachgebiete des Vorschriften- und Regelwerks
Dazu gibt es eine Ansprechpartnerliste. Neuerscheinungen im Regelwerk und in weiteren Medien werden gesondert ausgewiesen, z. B.:
Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten (2014) | ||
DGUV Information 213-045 |
Tab. 3: Beispiel – Neuerscheinungen im Regelwerk
Weitere Datenbanken:
• | Publikationen IFA/IGA-Datenbank: https://www.dguv.de/ifa/publikationen/ |
• | Publikationen der IPA Datenbank: http://www.ipa.ruhr-uni-bochum.de/publik/litera/litera.php |
Gesetze und Verordnungen
Wir alle unterliegen der Verkehrssicherungspflicht {Verkehrssicherungspflichten}, wie beispielsweise im Winter auf den Gehwegen Schnee zu räumen (siehe hierzu auch Kapitel „Verkehrssicherungspflichten“). Ebenso gilt diese Pflicht bei Kinderspielplätzen, die allgemein zugänglich sind (nicht in privaten Gärten). Wer die Verkehrssicherungspflicht nicht beachtet, haftet bei Unfällen. Dies ist im Gesetz (§ 823 BGB) so verankert:
§ 823 BGB Verkehrssicherungspflicht
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ = Schadenersatzpflicht
§ 229 Strafgesetzbuch (StGB)
„Fahrlässige Körperverletzung – Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Arbeitsschutzgesetz {Arbeitsschutzgesetz} (ArbSchG)
• | Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen (§ 3). |
• | Der Arbeitgeber hat eine Beurteilung der Arbeit und deren Gefährdungen zu ermitteln = Beurteilung der Arbeitsbedingungen = Gefährdungsbeurteilung {Gefährdungsbeurteilung} (§ 5), inklusive psychischer Belastungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6). |
• | Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind (§ 10). |
• | Der Arbeitgeber hat den Mitarbeitern eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen (§ 11). |
• | Der Arbeitgeber hat die Mitarbeiter zu unterweisen (§ 12). |
Betriebssicherheitsverordnung {Betriebssicherheitsverordnung} (BetrSichV)
• | Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 3), inklusive psychischer Belastungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3) |
• | Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, die geeignet sind (§ 4) |
• | Erstmalige und wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln (§ 14) |
Gefahrstoffverordnung {Gefahrstoffverordnung} (GefStoffV)
• | Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller, Einführer etc. zur Verfügung stellen (§ 6) |
• | Arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 14) |
Arbeitsstättenverordnung {Arbeitsstättenverordnung} (ArbStättV)
Hier finden sich u. a. Angaben zu/r:
• | Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, inklusive psychischer Belastungen (§ 3) |
• | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung: Die Kennzeichnung ist an geeigneter Stelle deutlich erkennbar anzubringen. |
• | Fußböden: Die Oberflächen müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibers entsprechen und leicht zu reinigen sind. |
• | Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen |
• | Schutz vor Entstehungsbränden: „[…] ausreichende Anzahl an Feuerlöscheinrichtungen […] ausgestattet sein.“ |
• | Flucht- und Rettungswege: „[…] müssen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.“ |
• | Lärm: „[...] von außen einwirkende Geräusche höchstens 85 db(A) [bei einer 8-Stunden-Beschäftigung = zulässige Einwirkzeit] betragen […]“ (bei höherem Lärmpegel entsprechend kürzere Zeit). |
Unfallverhütungsvorschriften {Unfallverhütungsvorschriften}
Gesetzliche Unfallversicherungen (GUV) sind für Einrichtungen des öffentlichen Diensts zuständig (also auch für Hausmeister in Schulen, kommunalen Kindergärten, Rathäusern, nicht-privaten Krankenhäusern