Das 1x1 für den Hausmeister. Группа авторов

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DGUV Regeln • DGUV Informationen und • DGUV Grundsätze
Kategorie/Rubrik
1234
Zahlenbereich/Kennzahl
1–99100-001 ff.200-001 ff.300-001 ff.
DGUV VorschriftenDGUV RegelnDGUV InformationenDGUV Grundsätze
Beispiele
DGUV Vorschrift 2 DGUV 2DGUV Regel 1 01-004DGUV Information 2 01-012DGUV Grundsatz 3 00-001

      Tab. 1: Vorschriften- und Regelwerke im Arbeitsschutz

      Dazu gibt es eine Transferliste und jede Publikation erhält eine mehrstellige Kennzahl.

images/hinweis.png Hinweis
Erste Ziffer = Art der Publikation, zweite und dritte Ziffer = Fachbereich (FB) Schriften mit übergreifendem Charakter behalten als zweite und dritte Ziffer die 00.

      Zusätzlich ist das Vorschriften- und Regelwerk in 15 Fachbereiche und Sachgebiete eingeteilt. Die Fachbereiche haben unterschiedliche Themenausrichtungen.

01 Bauwesen02 Bildungseinrichtungen03 Energie, Textil, Elektro, Medien04 Erste Hilfe05 Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz
06 Gesundheit im Betrieb07 Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege08 Handel und Logistik09 Holz und Metall10 Nahrungsmittel
11 Arbeitsschutzorganisation12 Persönliche Schutzausrüstung13 Rohstoffe und chemische Industrie14 Verkehr und Landwirtschaft15 Verwaltung

      Tab. 2: Fachbereiche und Sachgebiete des Vorschriften- und Regelwerks

      Dazu gibt es eine Ansprechpartnerliste. Neuerscheinungen im Regelwerk und in weiteren Medien werden gesondert ausgewiesen, z. B.:

Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten (2014)
DGUV Information 213-045

      Tab. 3: Beispiel – Neuerscheinungen im Regelwerk

      Weitere Datenbanken:

Publikationen IFA/IGA-Datenbank: https://www.dguv.de/ifa/publikationen/
Publikationen der IPA Datenbank: http://www.ipa.ruhr-uni-bochum.de/publik/litera/litera.php

      Gesetze und Verordnungen

      Wir alle unterliegen der Verkehrssicherungspflicht {Verkehrssicherungspflichten}, wie beispielsweise im Winter auf den Gehwegen Schnee zu räumen (siehe hierzu auch Kapitel „Verkehrssicherungspflichten“). Ebenso gilt diese Pflicht bei Kinderspielplätzen, die allgemein zugänglich sind (nicht in privaten Gärten). Wer die Verkehrssicherungspflicht nicht beachtet, haftet bei Unfällen. Dies ist im Gesetz (§ 823 BGB) so verankert:

      § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht

      „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ = Schadenersatzpflicht

      § 229 Strafgesetzbuch (StGB)

      „Fahrlässige Körperverletzung – Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

      Arbeitsschutzgesetz {Arbeitsschutzgesetz} (ArbSchG)

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen (§ 3).
Der Arbeitgeber hat eine Beurteilung der Arbeit und deren Gefährdungen zu ermitteln = Beurteilung der Arbeitsbedingungen = Gefährdungsbeurteilung {Gefährdungsbeurteilung} (§ 5), inklusive psychischer Belastungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6).
Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind (§ 10).
Der Arbeitgeber hat den Mitarbeitern eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen (§ 11).
Der Arbeitgeber hat die Mitarbeiter zu unterweisen (§ 12).

      Betriebssicherheitsverordnung {Betriebssicherheitsverordnung} (BetrSichV)

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 3), inklusive psychischer Belastungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3)
Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, die geeignet sind (§ 4)
Erstmalige und wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln (§ 14)

      Gefahrstoffverordnung {Gefahrstoffverordnung} (GefStoffV)

Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller, Einführer etc. zur Verfügung stellen (§ 6)
Arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 14)

      Arbeitsstättenverordnung {Arbeitsstättenverordnung} (ArbStättV)

      Hier finden sich u. a. Angaben zu/r:

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, inklusive psychischer Belastungen (§ 3)
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung: Die Kennzeichnung ist an geeigneter Stelle deutlich erkennbar anzubringen.
Fußböden: Die Oberflächen müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibers entsprechen und leicht zu reinigen sind.
Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen
Schutz vor Entstehungsbränden: „[…] ausreichende Anzahl an Feuerlöscheinrichtungen […] ausgestattet sein.“
Flucht- und Rettungswege: „[…] müssen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.“
Lärm: „[...] von außen einwirkende Geräusche höchstens 85 db(A) [bei einer 8-Stunden-Beschäftigung = zulässige Einwirkzeit] betragen […]“ (bei höherem Lärmpegel entsprechend kürzere Zeit).

      Unfallverhütungsvorschriften {Unfallverhütungsvorschriften}

      Gesetzliche Unfallversicherungen (GUV) sind für Einrichtungen des öffentlichen Diensts zuständig (also auch für Hausmeister in Schulen, kommunalen Kindergärten, Rathäusern, nicht-privaten Krankenhäusern

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