Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung. Forum Verlag Herkert GmbH

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung - Forum Verlag Herkert GmbH страница 11

Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung - Forum Verlag Herkert GmbH

Скачать книгу

und Arbeitsschutz Onischka UG (haftungsbeschränkt))

images images

       Bild 3: Aufkleber für Tore nach GUV-SI 8462, links am Tor angebracht, rechts der Aufkleber. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG (haftungsbeschränkt))

      Der Schulträger hat für die Schulen einschließlich der Sportstätten ein auf der Gefährdungsbeurteilung basierendes Sicherheitsmanagement zu entwickeln, das die ordnungsgemäße Einrichtung und Unterhaltung der Schulen und deren Ausstattung regelt.

       Fußnoten:

      Abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de [Stand: Januar 2021].

Beteiligte am Bau

      Obwohl die (Haupt-)Verantwortung für die sicherheitsgerechte Ausführung von Baumaßnahmen an Schulsportstätten beim Sachkostenträger liegt, tragen natürlich auch die ausführenden Firmen und Planer Verantwortung für ihre Arbeit. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Auftragserteilung nach § 4 DGUV Vorschrift 81 erfolgte.

      Damit nach Abschluss der Baumaßnahme keine unangenehmen Überraschungen auf die Nutzer warten, ist es unabdingbar, dass sich alle Beteiligten frühzeitig, aber auch zwischenzeitlich zusammensetzen und Inhalte und Ausführung des jeweiligen Projekts besprechen. Dabei sollte nicht vergessen werden, von Anfang an die kompetente Beratung von Fachleuten, z. B. der Fachkraft für Arbeitssicherheit, aber auch der zuständigen Fachbehörden, z. B. den Unfallkassen und den Arbeitsschutzbehörden (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz etc.), zu nutzen. Es versteht sich von selbst, dass auch die späteren Nutzer, also die Schulen aber auch die Sportvereine frühzeitig zu beteiligen sind.

images

       Bild 1: Beteiligte Akteure an einem Bauvorhaben. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG (haftungsbeschränkt))

Sicherheitsmanagement {Sicherheitsmanagement}

      Rechtliche Grundlagen {Sicherheitsmanagement, Rechtliche Grundlagen}

1. Schüler als Hauptnutzer der Schulsportstätten sind gegen Arbeitsunfälle gesetzlich versichert. Ihre Unfälle werden von den Unfallkassen entschädigt. Die Beiträge zahlen die Kommunen. Die Pflicht zur Prävention von Schülerunfällen und damit auch für ein Sicherheitsmanagement ergibt sich u. a. aus dem SGB VII. In § 1 heißt es:

      „Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches

      1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, …“

1. Angestellte Lehrer sind ebenfalls gesetzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Für sie gelten die Unfallverhütungsvorschriften genauso.
2. Verbeamtete Lehrer gehören wie Angestellte zu den Beschäftigten. Für sie gelten u. a. die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz.
3. Nach § 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 gelten die im staatlichen Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, also auch für Schüler. Damit ist das Arbeitsschutzgesetz auch für Sportstätten und Sportgeräte anzuwenden. In einer Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen für ein Sicherheitsmanagement festzulegen.
4.
5. Bei Vereinen gelten oben aufgeführte Grundsätze für deren Angestellte ebenfalls. Gegenüber den Mitgliedern trägt der Verein die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. In der Praxis gilt diese i. d. R. als erfüllt, wenn ein Sicherheits­management für Sportstätten und Sportgeräte einschließlich wiederkehrender Prüfungen geschaffen und durchgesetzt wurde.

      Sicherheitsorganisation {Sicherheitsmanagement, Sicherheitsorganisation}

      Für die technische Sicherheit der Sportstätten und Sportgeräte ist bei öffentlichen Schulen der Schulträger verantwortlich. Er muss organisatorische Regelungen zur Umsetzung des Sicherheitsmanagements treffen. Im Rahmen des Sicherheitsmanagements müssen sowohl Führungskräfte als auch alle Beteiligten ihre konkreten Aufgaben und Verantwortungen kennen. Dazu müssen die jeweiligen Aufgaben und Pflichten festgelegt und Befugnisse bzw. Ressourcen übertragen werden. Für eine rechtssichere Praxis haben sich eine konkrete, schriftliche Dienstanweisung und Pflichtenübertragung sowie Verträge mit externen Dienstleistern durchgesetzt.

Anweisende ­Dokumente Nachweisende Dokumente Formalisierte ­Dokumente
Verantwortungsmatrix Abnahmeprotokoll Pflichtenübertragung
Dienstanweisungen/Verträge Prüfbefunde/Prüfberichte Formulare für regelmäßig wiederkehrende Vorgänge
Wartungsanweisungen Unfallanzeigen Checklisten

      Mit Erlass einer Dienstanweisung kommt der Erlassende seiner Organisationsverpflichtung nach, was ihn jedoch nicht von der Kontrollpflicht entbindet, ob die Dienstanweisung auch umgesetzt wird. Neben Arbeitsaufgaben müssen auch Befugnisse, die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich sind, eingeräumt werden. Vor der Übertragung von Arbeitsaufgaben steht die Auswahlentscheidung, d.

Скачать книгу