Bilanzbuchhalter-Handbuch. Группа авторов
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Buchung:
2040Führte die Rücknahme eigener Anteile zu einer Kapitalherabsetzung, so stellt die Wiederveräußerung eine Kapitalerhöhung dar. Die vorangegangene Kürzung des gezeichneten Kapitals wird in Höhe des Nennbetrages oder des rechnerischen Wertes rückgängig gemacht (§ 272 Abs. 1b Satz 1 HGB). Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert bzw. dem rechnerischen Wert und den ursprünglichen Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den „anderen Gewinnrücklagen” verrechnet (§ 272 Abs. 1b Satz 2 HGB). Ein die ursprünglichen Anschaffungskosten übersteigender Differenzbetrag aus dem Verkauf wird als Agio erfolgsneutral in die Kapitalrücklage eingestellt (§ 272 Abs. 1b Satz 3 HGB). Nebenkosten der Veräußerung werden erfolgswirksam erfasst (§ 272 Abs. 1b Satz 4 HGB).
ABB. 27: Gesamtdarstellung des bilanziellen Eigenkapitals
2041Unter der Position Gewinnvortrag/Verlustvortrag werden nicht verteilte Gewinne oder nicht verrechnete Verluste aus dem Vorjahr vorgetragen. Das Bilanzschema des § 266 HGB geht davon aus, dass der Jahresabschluss i. d. R. vor einer erfolgten Gewinnverwendung aufgestellt wird. Dieser Posten weist dann den ungeschmälerten, tatsächlich im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschafteten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag aus. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses erstellt, so tritt an die Stelle der Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag” „Gewinnvortrag/Verlustvortrag” der Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust. Ein vorhandener Gewinn- oder Verlustvortrag ist in den Posten „Bilanzgewinn/Bilanzverlust” einzubeziehen, in der Bilanz als „davon-Vermerk” auszuweisen oder im Anhang gesondert anzugeben (§ 268 Abs. 1 HGB).
2042Die Buchungen sollen hier an einem vereinfachten Beispiel des Abschlusses einer AG dargestellt werden. Bei den Abschlussarbeiten der GmbH wird entsprechend verfahren.
a) | Eigenkapital der AG in der Bilanz zum 31. 12. 01 |
b) | Verwendung des Gewinns aus 02 |
Der vorläufige Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 02 beträgt 700 000 €. Im Geschäftsjahr 02 wurden eigene Anteile erworben. Daraus ist ein Unterschiedsbetrag von 10 000 € in die Gewinnrücklagen einzustellen. Im Jahresabschluss 02 werden die satzungsmäßige Rücklage um 25 000 €, die anderen Gewinnrücklagen um 10 000 € aufgestockt. Nach Verteilung des Gewinns aus 01 im Geschäftsjahr 02 ist ein Gewinnvortrag von 3 000 € übrig geblieben. Für 02 werden bei einem endgültigen Jahresüberschuss von 655 585 € 5 % der gesetzlichen Rücklage zugeführt. Es wird eine Aufsichtsratstantieme von 15 025 € (8 % nach Vordividende) und eine Vorstandstantieme von 29 390 € = 5 % von 587 805 € Gewinn) ausgeschüttet. Die Restdividende wird so bemessen, dass ein möglichst niedriger Gewinnvortrag verbleibt. (Zuführungen zur Gewerbesteuerrückstellung und zur Körperschaftsteuerrückstellung werden hier nicht berücksichtigt.)
Die Gewinnverteilung bei der AG wird wie folgt vorgenommen:
In die gesetzliche Rücklage ist der zwanzigste Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen (§ 150 Abs. 2 AktG).
Den Vorstandsmitgliedern wird i. d. R. ein Anteil am Jahresgewinn der Gesellschaft gewährt. Dieser Anteil berechnet sich nach dem Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um die Beträge, die nach Gesetz oder Satzung aus dem Jahresüberschuss in die Gewinnrücklagen einzustellen sind.
Den Aufsichtsratsmitgliedern kann für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden, die in der Satzung festgelegt oder von der Hauptversammlung bewilligt werden kann (§ 113 Abs. 1 AktG). Der den Aufsichtsratsmitgliedern gewährte Anteil am Jahresgewinn wird von dem um die Vordividende geminderten Bilanzgewinn berechnet (§ 113 Abs. 3 AktG).
c) | Ermittlung des Bilanzgewinns |
d) | Buchungen im Abschluss 02 |
e) | Darstellung des Eigenkapitals zum 31. 12. 02 |
f) | Buchungen nach der Hauptversammlung in 03 |
Buchungen:
Literaturangaben:
Bornhofen, Buchführung 1 und 2, 2 Bände, 30. Auflage 2018; Coenenberg/Haller, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 25. Auflage 2018; Küting/Weber, Die Bilanzanalyse, 11. Auflage 2015.
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