Vampire unter uns!. Mark Benecke

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Vampire unter uns! - Mark Benecke

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um Notwehr „gegen einen bekannten Nachzehrer“ gehandelt habe, wollte das Gericht nicht gelten lassen.

      Wer die Auffassung des rumänischen Gerichts teilt, stimmt wohl mit dem Juristen Otto Steiner überein, der schon 1956 geschrieben hatte:

      Nach mündlichen und brieflichen Berichten treibt im östlichen Mitteleuropa der Vampirwahn auch heute noch ebenso stark wie früher sein abscheuliches Unwesen. Hoffen wir, dass Deutschland verschont bleibt!

      Die rechtlichen Probleme haben sich dabei in den vergangenen Jahrhunderten kaum geändert – ein Untoter ist eben weder ein Mensch noch eine Sache, sodass man im Grunde nur gegen die Grabstätte oder den Friedhof eine Straftat begehen kann. Sollte aber ein strenger Richter die Verhandlung führen und wie in Rumänien eine Haftstrafe in Aussicht stehen, so gibt es nur noch einen Ausweg, den sogar Steiner zwar unwillig, aber doch immerhin erwägt, nämlich die Ausflucht, man habe das Unrecht wegen einer seelischen Störung nicht erkennen können:

      Hoffentlich bleiben wir für alle Zeit von Vampirwahnwitzigen verschont. Sollte das aber nicht der Fall sein, so werden sie vor Gericht nicht mehr ohne Weiteres mit den Einwänden Gehör finden, sie hätten die Tat nicht als beschimpfend erkannt, sie hätten im Glauben an die Existenz von Vampiren in der Absicht gehandelt, einem geliebten Toten die ewige Ruhe zu verschaffen, nebenbei auch in dem berechtigten Selbstschutz, sich und ihre Angehörigen vor dem Vampir zu retten. Die Täter werden Rechenschaft darüber abzugeben haben, wie sie zu diesen Meinungen gekommen sind.

      Heute, in der Zeit der erwachten und gestärkten Vernunft und bei der Erkenntnis der Pflicht zur Heilighaltung der Würde der Toten und ihrer Ruhestätte, werden sie, wenn sie als vernünftige Menschen erscheinen wollen, nicht mit Erfolg in Abrede stellen können, dass das Abschneiden des Kopfes einer Leiche und das Aufwühlen der Beisetzungsstätte zu einem solchen Zwecke ein schwer beschimpfendes Gepräge hat. Jeder Mensch weiß das heute oder muss es wissen, und den Vampirjägern wird der ihnen obliegende Nachweis, aus einem unverschuldeten Irrtum das alles nicht gewusst zu haben, nicht gelingen, und sie müssen daher wegen vorsätzlicher Tat bestraft werden.

      Auch Angst und Furcht vor einem Vampir vermögen vor dem Gesetz ihr Handeln nicht zu rechtfertigen. Wenn ein solcher Täter sich vor Gericht aber nicht als vernünftiger Mensch, sondern als unfähig erweisen sollte, das Unerlaubte und das Beschimpfende seiner Tat einzusehen, dann bleibt als Bestimmung des Strafgesetzbuches, auf die er sich berufen kann, nur der Paragraf 51 (heute § 20/21 StGB: Schuldunfahigkeit; M. B.). Ein Vampirwahnwitziger, der nicht fähig ist, das Unerlaubte seines Tuns einzusehen, befindet sich im Reich einer krankhaften Störung seiner Geistestätigkeit.

      Wenn man bedenkt, wie viele Menschen Mitglied einer Kirche sind, „nur um auf Nummer sicher zu gehen“, wie viele Schutzengel-Figürchen in den letzten Jahren verkauft wurden, und wenn man weiß, dass Menschen sich immer noch durch Wunderheiler am Telefon gesund sprechen lassen und beim Anblick eines Schornsteinfegers ihren Blusen- oder Hemdenknopf drehen – dann fragt man sich doch, wie viel Wahnwitz nicht im Alltag und in den Köpfen von uns allen steckt und ob man Vampirjäger deswegen nicht einfach streng ermahnen, letztlich aber von dannen ziehen lassen sollte.

      Vampire unter uns!

      Vampire gibt es. Sie sind lebendig, sehen nicht schlecht aus und denken öfters an Blut und Hälse. Die älteren Semester sind verschattete Figuren oder Konzern-Chefs. Die jüngeren können hingegen sexy bis zum Anschlag sein. Eins haben sie alle gemeinsam: Es fehlt ihnen Energie. Und die müssen sie sich holen.

      christofer_lee.tif Christopher Lee in Taste the Blood of Dracula, GB 1969. Seit der Twillight-Saga stirbt diese Sorte Hollywood-Vampir mit Umhang und Sonnenparanoia allerdings aus.

      U.S.-amerikanische Vampire zieht es – schon wegen der enormen Prüderie außerhalb – fast nur in die Metropolen. Manhattan bietet dabei gegenüber dem Rest der USA zwei Vorteile. Erstens sind dort die Szene-Grenzen zu Gothic, Fetisch und S/M so fließend, dass sich kein Mensch wundert, einen Dandy in schwarzem Zylinderhut – natürlich mit abgespreiztem kleinen Finger und hoch gezogener Braue – neben einem soliden S/M-Spann-Rahmen stehen zu sehen.

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