Die Geschichte des Dorfes Wyhlert. Группа авторов

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„Niederwiler“ die Rede.

      2.Etwa ein Drittel aller Weiler-Dörfer in unserer Region verschwand im Spätmittelalter wieder.

      3.Erst ab dem Hochmittelalter werden viele Dörfer und Weiler überhaupt ortsfest.

      4.Es gibt deutliche Anzeichen von Wüstungen auf der Gemarkung von Kippenheimweiler (Obere Wüstmatt, Untere Wüstmatt).

      5.Die spätere Gemarkung Kippenheimweilers erstreckt sich über ein Gebiet, das im Früh- und Hochmittelalter noch wesentlich feuchter gewesen sein und eine dauerhafte Besiedlung kaum geduldet haben dürfte.

      All das spricht gegen eine Siedlungskontinuität und stattdessen eher dafür, dass es im westlichen Vorfeld von Kippenheim mehrere Versuche gegeben hat, das Land zu roden, trockenzulegen und einen Weiler fest zu installieren. Die Ersterwähnung von Kippenheimweiler im Jahre 1365 verweist aber schon auf einen eigenen Zehnten, das Dorf dürfte hier also schon länger bestanden und eine eigene Entwicklung hinter sich gebracht haben. Welche Beziehung allerdings zu Langisesvilare besteht, bleibt dunkel.

      Weitere Erwähnungen Kippenheimweilers im Mittelalter sind sehr selten, was durchaus als Hinweis auf die geringe Größe des Ortes gedeutet werden darf. Kippenheimweiler ist wahrscheinlich häufig mitgemeint, wenn in zahlreichen Urkunden Kippenheim oder dessen Kirchsatz gemeint ist. Eine Ausnahme stellt dagegen eine Urkunde von 1417 dar, in der die Inhaber des Kirchsatzes (in diesem Fall das Domkapitel zu Straßburg sowie Heinrich von Geroldseck) mit den Vertretern des Dorfes Regelungen bezüglich des Weinzehnten treffen. Unter den Vertretern des Dorfes ist hier auch Claus Reinbolt von Wilre erwähnt, was Kippenheimweiler sein dürfte.[2]

      Bevor wir einen Blick in das soziale und wirtschaftliche Innere des Dorfes werfen, müssen wir noch kurz die herrschaftlichen Verhältnisse erörtern. Wann immer auch Kippenheimweiler letztlich gegründet wurde, seine politischen Verhältnisse hingen lange aufs Engste mit Kippenheim (und mit Mahlberg) zusammen. Der Raum Kippenheim-Mahlberg war Reichsland, das heißt, eigentlich hatte hier der König das Sagen. Doch bereits im 13. Jahrhundert erlangten die Herren von Geroldseck dieses Lehen und waren somit die Landesherren der Herrschaft Lahr-Mahlberg. Nach dem Aussterben der Geroldsecker im 15. Jahrhundert fiel die gesamte Herrschaft zunächst an die Herren von Moers-Saarwerden, wurde aber bereits Mitte des 15. Jahrhunderts wiederholt an die Markgrafen von Baden verpfändet. 1629 schließlich einigten sich die gemeinsamen Eigentümer Nassau-Idstein und Baden-Baden auf eine Teilung der Herrschaft: Fortan gehörte Kippenheimweiler zusammen mit der restlichen Mahlberger Herrschaft zum (katholischen) Hause Baden.

      Der Wortlaut der Urkunde von 1365:

      Ich rüpreht von Diersburg ein edelknecht dun kunt allen den die disen brif sehent od(er) hörent leßen daz ich gelobt han und gelobe mit diesem briefe fur mich und fur alle meinez lehens erben von den vier vierteil korn geltez wegen so die edeln herren herr Hans von Üsenberg und junker hesse sin bruder gegunnet hant als ich su versezzet han hansen von arras eim edelnknecht uf dem zehenden der gelegen ist zu kippenheinwiler den ich und min vettern von inan zu lehen hant und von in an vürent daß ich oder minez lehens erben ob ich enwere die selben vier vierteil korn geltes in drin joren noch den dat diesen briefes lidegen und lösen söllten one v(er)zog(.) wer aber daz sich die zil verliefen und daz vorgenant korn gelt nit erlöset wert werden so hant die obgena(n)ten herren maht mich oder mineß lehens erben ob ich enwere dar um zu mannende mit boten oder mit briefen zu huse und zu hofe oder under oegen und wan wir dar um ermanet werden so sol ich oder minez lehens erben ob ich enwere mit sinez selbez libe in (?) dem nehsten monat noch der manunge sich entw(o)rten (überantworten) gein endingen in die stat und niemer dan zue kuommende unz do daz korn gelt von den vorgnnt Hansen von Arras oder von sine erben inlöse wirt oder den vorgnant(er) herren wille überdragen und daz dis allez war und stet belieb so habe ich min eigen ingesigel an disen brief gehenket der geben wart do man zalet von gotez geburt drüzehen hundert jahr und fünft und sehzig jar an dem nehsten zistag vor sact anders dag.

      Regest

      Der Edelknecht Ruprecht von Diersburg versetzte für vier Viertel Korngült den Zehnten von Kippenheimweiler (Kippenheinwiler) als Pfand an den Edelknecht Hans von Arras. Dies geschah mit Zustimmung von Johann von Usenberg und dessen Bruder Hesso von Usenberg, die ihm und seinem Vetter den Zehnten gelehnt haben. Er verspricht, die Schuld innerhalb von drei Jahren auszulösen, andernfalls sich nach Mahnung durch seine Lehensherren in die Stadt Endingen solange als Geisel zu begeben, bis das Pfand eingelöst wird. Gegeben am 25. November 1365 (zistag vor sact Anders dag). Sigel von Ruprecht von Diersburg (abgefallen)

      Da die Überlieferung zu dem Dorf so „dünn“ ist, lassen sich die meisten Erkenntnisse erst aus späteren Quellen gewinnen. Mit einiger Vorsicht kann man dies dann aber zurückdatieren. Werfen wir also einen Blick in das Dorf und seine Gemarkung in der Zeit um 1780.

      Die Dorfbewohner nutzten am Ende des 18. Jahrhunderts 1.111 Sester Ackerland (das waren etwa 80 Hektar), 18 Sester Gärten, 153 Sester Reben und 392 Sester Wiesen (sogenannte Matten). Allmende war im Dorf nur minimal vorhanden.[3] Dieser Umstand verweist noch auf die Entstehung der Gemeinde, die nur von Kippenheim aus zu denken ist. Dementsprechend wurde ursprünglich die Kippenheimer Allmende durch die Dorfbewohner mitgenutzt.

      Die Wiesen Kippenheimweilers lagen hauptsächlich westlich und südlich des Dorfes, die Äcker auf dem ansteigenden Gelände Richtung Vorberge. Noch heute zeugen die Gewannnamen von der früheren Nutzung: Wald- und Wüstmatten etwa oder die Niedermatten westlich des Dorfes und der Langacker im Norden, das Unterfrankenseefeld oder das Oberfeld im Osten und Südosten. Diese sich hier ausdrückende Zweiteilung der Gemarkung in einen feuchten West- und einen trockeneren Ostteil war die grundlegende ökologische Determinante der Dorfentwicklung. Als Rodungsdorf, bestehend aus wenigen Hütten, war Kippenheimweiler im Hochmittelalter durchaus vorstellbar, doch erst mit der allmählichen Absenkung des Grundwasserspiegels im Spätmittelalter dürfte es möglich gewesen sein, dem Boden dauerhaft Ackerland und dem Wald Wiesengelände abzuringen.

      Aus heutiger Sicht sicher etwas ungewöhnlich erscheint das Rebgelände, das die Kippenheimweiler kultivierten. Es lag natürlich nicht auf der Ortsgemarkung, sondern in den Kippenheimer Vorbergen, wo fast jeder Dorfbürger im Fuchs- oder Galgenberg Reben hatte. Der Weg dorthin war weit und der Wein von ziemlich schlechter Qualität. Wein aber war seit dem Mittelalter fester Bestandteil vieler Abgaben und gehörte auch – was der schlechten Qualität des Trinkwassers geschuldet war – auf den Speiseplan. Hinzu kam, dass viele Rebflächen mit Obstbäumen besetzt waren. Dies reicherte zwar die Speisekarte an und ermöglichte den Obstverkauf in Lahr und Straßburg, beschattete aber natürlich die darunter liegenden Reben.

      Die weitere Binnengliederung der Gemarkung in Zelgen für die Dreifelderwirtschaft konnte bislang noch nicht aufgedeckt werden, aber die Topographie der Gemarkung legt nahe, dass sich das erste Großfeld („Oberfeld“) südlich der Landstraße nach Kippenheim befand, das zweite („Kirchfeld“) östlich des Dorfes und das dritte nördlich des Herrothwegs. Auf ihrer Gemarkung bauten die Kippenheimweiler als Hauptgetreide („Korn“) Roggen an, daneben Weizen und Halbweizen. Üblich waren des Weiteren sogenannte Wickerste (Wicken, Linsen und Gerste), Hafer, Grundbirnen (Kartoffeln), Welschkorn (Mais), Ackerbohnen, Erbsen, Hanf und Klee.[4] Dieser Auflistung von 1787 kann man entnehmen, dass die Kippenheimweiler zumindest schon teilweise die Brache aufgehoben hatten und mit Zwischenfrucht besömmerten.

      Damit hatte man sich wenigstens zum Teil schon von der klassischen Dreifelderwirtschaft der Jahrhunderte zuvor abgelöst. Bei diesem System wird der Teil der Gemarkung, der für den Getreideanbau vorgesehen ist, in drei Großfelder, sogenannte Zelgen, eingeteilt. Im ersten Großfeld wird dann Wintergetreide angebaut, also Roggen oder Weizen, im zweiten Großfeld Sommergetreide, also etwa Hafer oder Gerste, und das dritte Feld bleibt unbebaut, liegt also brach. Wintergetreide kommt

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