1. Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2018/2019. Группа авторов

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alt=""/> Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung für Landwirte

      

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung

      

Ersatzkassen

      Mit Blick auf die Rechtsgrundlagen der Gesundheitsfachberufe ist des Weiteren das bundes- und landesrechtliche Berufsrecht der geregelten Gesundheitsfachberufe von großer Bedeutung. Der Begriff „Gesundheitsfachberufe“ wird in Deutschland als Bezeichnung für nicht ärztliche und nicht psychotherapeutische Berufe verwendet,13 die mit der Gesundheit von Menschen zu tun haben. Das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Internetseite fest, dass es keine einheitliche Definition für die Gesundheitsberufe gibt. Das Ministerium unterscheidet zwischen den „geregelten“ und den „nichtgeregelten“ Berufen. Mit Reglementierung sind staatliche Ausbildungsregeln gemeint,14 die durch Bundesrecht oder Landesrecht kodifiziert sind. Im Rahmen des vorliegenden Buches ist grundsätzlich von den Gesundheitsfachberufen die Rede, womit die Gruppe der „geregelten Gesundheitsberufe“ im Sinne des Bundesgesundheitsministeriums gemeint sind. Dabei handelt es sich für den Bereich der Hilfsmittel um die:

      

Orthopädieschuhmacher und die Orthopädieschuhmacherinnen15

      

Orthopädietechnik-Mechaniker bzw. der -Mechanikerin16

      Mit den Leistungserbringern des Heilmittelbereichs sind im Sinne des vorliegenden Buches folgende Berufsgruppen gemeint17:

      

Ergotherapeuten18

      

Logopäden19

      

Physiotherapeuten20

      

Podologen21

      

Masseure und medizinische Bademeister22

      

Geburtshelferinnen23

      Für den Bereich der häuslichen Pflege sind es die Altenpfleger24, die die Leistungen am Patienten erbringen. Darüber hinaus sind auch die Pflegeberufe gemeint, die im Sinne ihrer jeweiligen Gesetzesgrundlage ebenfalls für die Ausübung des Berufs eines Altenpflegers bzw. einer Altenpflegerin qualifiziert sind. Aktuelle Diskussionen befassen sich mit der Vereinheitlichung der Ausbildungsgrundlagen für Kranken- und Altenpfleger. Der Beruf des ‘Altenpflegehelfers‘ ist auf Ebene der Bundesländer über 16 Landesgesetze geregelt. Die Kodifizierung des Berufsrechts der Gesundheitsfachberufe stellt ein gutes Beispiel für die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern dar. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen dem Bund und den Bundesländern gilt, dass die Bundesländer eine eigene Gesetzgebung auf den Weg bringen dürfen, wenn der Bund zu dem entsprechenden Sachverhalt bislang nicht gesetzgeberisch tätig geworden ist.

      Neben dieser grundlegenden Gesundheitsgesetzgebung, die durch die Sozialgesetzbücher vor allem Verantwortlichkeiten, Ansprüche und Prinzipien der Kostenerstattung kodifiziert, verabschiedet die Exekutive weitere flankierende Normen (AMNOG, E-Health Gesetz, Heil- und Hilfsmittelverordnung, Pflegestärkungsgesetz oder Pflegekräftestärkungsgesetz usw.). Mit diesen Maßnahmen will der Gesetzgeber in erster Linie die Entwicklungen des Politikfeldes steuern. Sie greifen konkrete Herausforderungen auf und versuchen durch unterschiedliche Ansätze die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unser Gesundheitssystem zukunftsfähig wird. Am Beispiel des E-Health Gesetzes wird deutlich, dass einige - der in jüngster Zeit auf den Weg gebrachten - Maßnahmen das Potenzial mitbringen unser Gesundheitssystem erkennbar zu verändern. Davon sind auch die alt hergebrachten Rollen der einzelnen Akteure betroffen. Für Physiotherapeuten wird in Modellvorhaben der „Direct Access“ erprobt. Der Patient soll bald mit der elektronischen Patientenakte die Herrschaft über seine eigenen Gesundheitsdaten erhalten. Mit einer vollelektronischen Abrechnung verliert möglicherweise das ärztliche Rezept seine zentrale Rolle als abrechnungsrelevantes Dokument. Gleichzeitig kündigen sich tiefergreifende, strukturelle Veränderungen an, indem ganze Berufsbilder auf völlig neue Ausbildungsfundamente gestellt werden (siehe Kapitel: Ausbildungswege in die Gesundheitsfachberufe), denkt man an den Trend zur Akademisierung der Gesundheitsfachberufe. Wodurch natürlich mittel- und langfristig vermutlich auch historisch gewachsene, soziale Hierarchien z.B. innerhalb eines Krankenhauses in der nahen Zukunft vor deutlichen Veränderungen stehen.

      Dieser kurze Anriss der groben Systemkonturen zeigt, dass der forschungsprogrammatische Ansatz des opta data Instituts begründet und relevant ist. Aus hiesiger Sicht bringen die bevorstehenden Umbrüche ein großes Potenzial für die gesundsheitsfachberufliche Praxis in Deutschland mit sich. Es gilt diese Potenziale im Detail zu identifizieren und systemische Wege aufzuzeigen, um diese Chancen für die Leistungserbringer gewinnbringend zu heben.

       Liste der Fußnoten

      1. Liste BG

      2. Vgl. hierzu http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gast&p_aid=0&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=750, gelesen am 08.11.2018, um 6:37 Uhr

      3. In Art. 28 Abs. 1 (Grundgesetz) wird vom „sozialen Rechtsstaat“ gesprochen

      4. Also auch vom Gesetzgeber nicht zu verändern

      5. Gem. des „Subsidiaritätsprinzips“ hat dabei die Selbsthilfe vor der Fremdhilfe Vorrang

      6. Vgl. hierzu ebenso http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gast&p_aid=0&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=750

      7. Vgl. hierzu: Handwörterbuch Politisches System „der Sozialstaat“, http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202107/sozialstaat, gelesen am 08.11.2018, um 8:33 Uhr

      8. http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/72722/ueberblick, gelesen am 13.11.2018, um 11:51 Uhr

      9. Vgl. hierzu http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gast&p_aid=0&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=750

      10. Vgl. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/1.html,

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