Die Hexenriecher. Roman Rausch
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Bei der Befragung am 19. Februar musste Maria Renata auf einem Sessel in den Befragungsraum getragen werden – offenbar nicht wegen der ihr unterstellten Altersschwäche, sondern aus Erschöpfung. Sie beantwortete die Frage nach ihrem augenfälligen Gesundheitszustand dahingehend, dass sie entsetzlich geschlagen worden sei.
Ein weiterer dokumentierter Umstand stützt die Behauptung auf körperliche Misshandlung und in deren Folge, ihr schlechter Allgemeinzustand. Maria Renata konnte die Fragen nur sehr leise beantworten, sodass die Kommission sie nicht verstehen konnte. Die Fragen mussten wiederholt werden, und Maria Renata wurde angehalten lauter zu sprechen, was ihr aber schwerfiel. Vermutlich hat Pater Maurus, der in ihrer Begleitung war, ausgeholfen. Sie saßen beide diesseits eines Gatters oder Gitters, die Kommission jenseits, was nicht ungewöhnlich für das klösterliche Sprechzimmer/Redstube war. Hier wurden Gäste und Besucher empfangen und das Gatter war die Grenze zwischen Außenwelt und Konvent (Klausur).
Und noch etwas sprach für die Anwesenheit ihres Beichtvaters: Er sollte beruhigend auf die Mitschwestern Maria Renatas einwirken – eine groteske Situation, denn die Mitschwestern sollen sie der Verhexung beschuldigt haben. In wie weit das zutrifft, ist Gegenstand einer späteren Analyse von unterschiedlichen Darstellungen.
Fraglich ist, wo genau sich die Schwestern während der Befragung befanden – im Sprech- beziehungsweise Vernehmungszimmer oder auf dem Gang mit dem Ohr an der Tür, denn sie hörten die Fragen und Antworten, wie es der Malefizschreiber (Protokollführer) eindrücklich festhält:
„Es kommt zu Tumult und Geschrei der Besessenen (Schwestern). Die Inquisitin (Maria Renata) fürchtet sich, zittert und atmet schwer.“
In diesem (tatsächlichen) Hexenkessel ließ sich keine seriöse Befragung durchführen, schon gar nicht, wenn das Verfahren auf Basis des Hexenhammers von Natur aus korrupt war.
Der Fragenkatalog erstreckte sich auf 211 Hauptfragen und zahlreiche Nebenfragen. 177 wurden am 19. Februar gestellt und 34 am zweiten Sitzungstag, dem 21. Februar. Die Fragen richteten sich nach den Vorgaben des Hexenhammers und hatten zum Ziel, ein Geständnis zu bewirken und einen Bericht der begangenen Schandtaten zu erhalten. Dazu kamen Fragen, die die Antworten bereits enthielten und nur mit Ja oder Nein beantwortet werden konnten.
Auch wurden Fragen zu den Hauptbelastungspunkten mehrmals wiederholt. Das konnte der Vergewisserung dienen, wahrscheinlicher ist, dass die Angeklagte verwirrt und desorientiert werden sollte, damit sie zunehmend müde und mürbe wurde, damit sie rascher gestand.
Es war ein bewährtes, in Hunderten von Hexenprozessen zuvor angewandtes Vorgehen. Wer der Hexerei angeklagt war, konnte den Fallstricken des Hexenhammers nicht mehr entkommen. Er war noch vor dem Richterspruch verurteilt.
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