Ecclesiae et scientiae fideliter inserviens. Группа авторов

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Ecclesiae et scientiae fideliter inserviens - Группа авторов Mainzer Beiträge zum Kirchen- und Religionsrecht

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Rudolf Henseler in die Kongregation des Heiligsten Erlösers eintrat und sein Theologiestudium begann (1970), sah sich die katholische Theologie durch das Vatikanische Konzil vor eine gewaltige Herausforderung gestellt. Es war die Zeit, in der bedeutende Vertreter der damals florierenden Ordenshochschulen der nachkonziliaren Debatte wichtige Impulse zu geben vermochten und sich dem studierenden Ordensnachwuchs unter anderem die Chance bot, sich für ein philosophisches oder theologisches Zweitstudium zu empfehlen.

      Unserem Mitbruder war diese Chance aber erst als zweite Option in den Blick getreten, nachdem nämlich sein ursprünglicher Wunsch, in der Vizeprovinz Sumba (Indonesien) als Missionar zu wirken, am Gutachten des konsultierten Arztes gescheitert war und der Provinzial ihn mit den Worten „Wir werden schon etwas anderes für dich finden“ vertröstet hatte.

      Kurze Zeit später erhielt Pater Henseler das Angebot, Nachfolger des damals noch rüstigen, aber bereits 72 Jahre alten P. Adam Werner zu werden, der an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Geistingen (Hennef/Sieg) Kirchenrecht lehrte. Der Eifer, mit dem sich Henseler von Anfang an auf seine künftige Bestimmung vorbereitete, führte bereits zwei Jahre nach Vollendung des Theologiestudiums zum Lizentiat am Kanonistischen Institut der Universität München (LMU) und ein Jahr später (1979) zur Promotion bei Prof. Audomar Scheuermann über ein ordensrechtliches Thema.

      Beeindruckt vom raschen Studienerfolg gewährte die Provinzleitung dem damals Dreißigjährigen ein Freisemester in Rom mit dem Auftrag, in der Generalleitung der Kongregation ordensrechtliche Erfahrungen zu sammeln. Seine Lehrtätigkeit eröffnete P. Henseler mit der Lectio brevis des Wintersemesters 1980/81 über „Nachkonziliare Tendenzen des Ordensrechts“. Bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2017 lehrte er danach Kirchenrecht an den Hochschulen der Redemptoristen in Geistingen (bis 1996) und der Steyler Missionare in Sankt Augustin. Er war ein hoch geschätzter Dozent im Kirchenrecht am Diakoneninstitut in Köln, am Studienhaus Lantershofen und an der theologischen Fakultät in Trier.

      Dass der Jubilar bei den vielfältigen Aufgaben, die er in der großen Geistinger Kommunität wahrnahm, der wissenschaftlich betriebenen Kanonistik nicht verloren ging, sondern im Gegenteil der anerkannte Fachmann für Ordensrecht geworden ist, als der er nicht nur von vielen Ordensgemeinschaften, sondern auch als Ordensreferent der Erzdiözese Köln (2007-2014) in Anspruch genommen wurde, verdankt sich einer zweiten Chance, die der Jubilar – kurz nach Erscheinen des neuen Codex – als solche erkannt und entschlossen genutzt hat.

      Der ihm aus der Münchener Studienzeit bekannte Kollege Klaus Lüdicke, seit 1980 Leiter des Instituts für Kanonisches Recht (IKR) in Münster, bat ihn um Mitarbeit am Münsterischen Kommentar und übertrug ihm darin die Kommentierung des gesamten Ordensrechts. Es ist dem P. Henseler hoch anzurechnen, dass er sich dieser Herausforderung gestellt und sich dazu die Freistellung von anderweitigen Verpflichtungen und sogar einen zeitweiligen Umzug in die Bonner Kommunität der Redemptoristen „erkämpft“ hat: unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der inzwischen zum Standardwerk avancierte Kommentar nach eineinhalb Jahren fertiggestellt und 1984 erstmals erscheinen konnte. Als einige Jahre später ein Lizentiatsstudiengang am Institut für Kanonisches Recht in Münster eingerichtet wurde, übernahm Rudolph Henseler dort den Lehrauftrag für Ordensrecht, den er über zwanzig Jahre lang (1992-2014) wahrgenommen hat.

      Dass der Orden die Geistinger Hochschule im Jahr 1996 schließen musste ist ihm – und vielen Mitbrüdern mit ihm – damals sehr schwer gefallen. Wie es in vielen Ordensgemeinschaften der Fall ist, hat die personelle Situation, wie sie sich um die Jahrtausendwende abzeichnete, zu einer Zusammenlegung mehrerer ehemals selbständiger Provinzen geführt. Bei der Ausformulierung der entsprechenden Provinzstatuten besaßen wir Redemptoristen in Pater Henseler und dem durch ihn hochgeschätzten Niederländischen Mitbruder,

      Kollegen und Freund, P. Ignaz Dekkers - vorzügliche Helfer und Ratgeber.

      Ich wünsche Dir, lieber Pater Rudolf, das wir und viele andere Ordensgemeinschaften noch lange deine Weisheit und Expertise genießen dürfen.

      P. Drs. Jan L. J. Hafmans C.Ss.R.

      Provinzial der Provinz St. Clemens

      GRUßWORT DES PROVINZIALS DER SOCIETAS VERBI DIVINI (SVD)

      Prof. P. Dr. iur. can. Rudolf Henseler CSsR gehörte seit 1980 zum Lehrkörper der Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin – zunächst als Mitglied der Ordenshochschule der Redemptoristen in Hennef-Geistingen, seit der Einstellung des Lehrbetriebs in Geistingen, dann seit 1996 als Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Hochschule der Steyler Missionare. Bis zu seiner Emeritierung 2017 hat er das Fach Kirchenrecht vertreten und in den insgesamt fast 40 Jahren Generationen von Studierenden in die Geheimnisse des Codex Iuris Canonici eingeführt, sowie auf den Umgang mit rechtlichen Problemen und Herausforderungen vorbereitet. Ich habe P. Henseler in Vorlesungen als äußerst engagierten und kompetenten Professor erlebt und im Laufe der Jahre immer wieder mitbekommen, wie sehr er sich in Fragen des Kirchenrechtes einsetzt.

      Die umfangreiche Liste seiner Veröffentlichungen, deren Schwerpunkt das Ordensrecht ausmacht, weist ihn sowohl als Experten in allgemeinen Fragen des Ordensrechtes wie auch in zahlreichen rechtlichen Einzelthemen im Zusammenhang mit dem Ordensleben aus.

      Neben seiner Lehrtätigkeit hat P. Henseler seit Jahren zahlreiche Ordensgemeinschaften in rechtlichen Fragen beraten. Der Titel dieser Festschrift bringt seinen umfassenden Einsatz hervorragend zum Ausdruck: „Ecclesiae et scientiae fideliter inserviens.

      Dem „treuen Diener von Kirche und Wissenschaft“ gilt unser aufrichtiger Dank! Sein Einsatz an der Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin war ein Segen für die Hochschule und weit darüber hinaus. Für seine Hilfe und Unterstützung bei vielen rechtlichen Fragen sind wir ihm sehr dankbar!

      Aus Anlass seines 70. Geburtstages wünschen wir P. Henseler Gottes Segen, Gesundheit und weiterhin Freude am Dienst an Kirche und Wissenschaft, der ja sicher mit seiner Emeritierung nicht enden kann.

      P. Prof. Dr. Martin Üffing SVD

      Provinzial

      KIRCHENRECHT UND RELIGIONSRECHT

      RÜDIGER ALTHAUS

      „Rom ist weit weg…“ Oder: Was könnte eine Bischofskonferenz im Krisenfall leisten?

      In den vergangenen gut zehn Jahren haben mehrere größere und kleinere Skandale die katholische Kirche in Deutschland erschüttert und nicht erst durch das mediale Interesse ihrem Ansehen schweren Schaden zugefügt. In besonderer Weise genannt seien der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Priester und die Baumaßnahme auf dem Limburger Domberg.1 Während ersterer alle deutschen Diözesen (und weit darüber hinaus) betroffen hat, hatte letzterer seine Ursache nur in einer einzelnen Diözese. In der medialen Öffentlichkeit und der Wahrnehmung der Menschen blieb es jedoch nicht bei dieser lokalen Konzentration, sondern wirkte sich auf das Erscheinungsbild „der Kirche“ im ganzen Land aus. Damit kann nicht nur eine „Amtskirche“ gemeint sein, vielmehr betrifft dies – bedenkt man die Dogmatische Konstitution Lumen gentium des II. Vatikanischen Konzils – letztlich die hierarchisch verfasste Gemeinschaft der Glaubenden insgesamt, das Volk Gottes. Dabei treffen die Themen, die sich immer wieder auf Fragen der Sexualität und der Finanzen beziehen, auch auf fest verwurzelte Vorurteile gegenüber der Kirche. Manches, was behauptet wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung im Laufe der Zeit als weniger schwerwiegend oder gar unzutreffend, weil Fakten nicht zutreffen oder falsch interpretiert werden. Das negative Image aber entsteht und bleibt lange.

      Gläubige und Öffentlichkeit warten auf eine Stellungnahme seitens „der Kirche“, auf Transparenz, Aufarbeitung und Ahndung der Vorkommnisse. Während im erstgenannten Beispiel die Verantwortung

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