Jeder Frau ihre Stimme. Группа авторов

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der UNESCO-Kommission, und die Autoren des Berichts, René Levy und Thomas Held).

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      Mehr als 1000 Frauen aus 80 etablierten Frauenorganisationen nehmen vom 17. bis 19. Januar 1975 am grossen Frauenkongress in Bern teil. Am zweiten Konferenztag dringen Frauen des Antikongresses im Gäbelbach mit Transparenten in die Versammlung ein. Am Ende stimmt eine Mehrheit – gegen den Willen der katholischen Frauenverbände – für eine Fristenlösung in der Abtreibungsfrage.

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      Am Antikongress im Quartierzentrum Gäbelbach nehmen Frauen der Frauenbefreiungsbewegung (FBB) und des Mouvement de libération des femmes (MLF) teil – sie bilden die sogenannte neue Frauenbewegung. Erwartet werden 300 bis 1000 Personen, es kommen aber mehr als 7000. Ihr Protest richtet sich gegen das Motto «Partnerschaft» am grossen Kongress und die Unterbewertung der Frage des Schwangerschaftsabbruchs.

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      Anlässlich des UNO-Jahrs der Frau gestalten 1975 Künstlerinnen gemeinsam mit Amateurinnen im kreativ-feministischen 35-köpfigen Kollektiv die Schau «Frauen sehen Frauen» im Zürcher Strauhof. Es ist eine anarchisch aufbegehrende Ausstellung, die sich kritisch-provozierend mit dem weiblichen Alltag und den vorherrschenden Geschlechterrollen auseinandersetzt. Auf dem Plakat die Kunstwissenschaftlerin Bice Curiger (*1948), spätere Kuratorin am Kunsthaus Zürich und Mitgründerin der Kunstzeitschrift Parkett.

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      Erste Sitzung der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EKF) am 19. Februar 1976.Damit wird die erste staatliche Institution für Gleichstellung etabliert, eine Forderung des Frauenkongresses von 1975. Am Tischende Bundesrat Hans Hürlimann, links neben ihm die erste Präsiden tin, Emilie Lieberherr (SP). Ihr fol gen in den ersten drei Jahrzehnten Lili Nabholz-Haidegger (FDP), Judith Stamm und Chiara Simoneschi-Cortesi (beide CVP).

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      Im August 1960 kommt in den USA die erste Antibabypille auf den Markt, Grundstein für die sogenannte sexuelle Revolution. «Die Pille macht frei» lautet der Slogan zunächst, wobei in der Frauenbewegung bald auch Kritik an der ständigen Verfügbarkeit aufkommt. Schwangerschaft, Verhütung und Abtreibung sind bis zur Einführung der Fristenlösung 2002 wichtige politische Themen der Frauenbewegung. Im Bild Frauen, die 1965 die Pille einpacken.

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      Zum Internationalen Tag der Frau finden am 12. März 1977 das erste Mal Anti-Gewalt-Demonstrationen in Zürich und Basel statt. Die Gesichter der Frauen sind weiss, die Augenhöhlen schwarz gefärbt. Auf den Plakaten liest man «Gewalt gegen die Frau ist: wenn Frauen durch Pornofilme und Pornofotos diskriminiert werden», «Gewalt gegen die Frau ist: wenn der Chef die Frau als Bedienstete benützt» etc.

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      Frauenliebe wird in den 1970er-Jahren zum öffentlichen Thema und ist stark verflochten mit der neuen Frauenbewegung. Lesbisches Leben soll kein Tabu mehr sein, die Frauen erheben ihre Stimme und organisieren sich. 1972 entsteht die Gruppe Sappho s’en fout in Genf.

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      Im August 1974 setzen Lesben sich von der Männerorganisation Homosexuelle Arbeitsgruppe Zürich (HAZ) ab und gründen 1976 die autonome Lesbengruppe Homosexuelle Frauengruppe Zürich (HFG). In der ersten Ausgabe ihrer Zeitschrift Lesbenfront vom Oktober 1975 heisst es: «Wir Lesben haben eingesehen, dass eine Zusammenarbeit mit den Phallokraten der HAZ unmöglich ist.» Die Zeitschrift besteht bis 1984. Von 1985 bis 1995 erscheint die Nachfolgepublikation Frau ohne Herz.

      Kritik am Patriarchat und Frauenbefreiungsbewegung

      Abtreibungsdiskussionen

      Frauenräume, Frauenberatung

      Lesben treten an die Öffentlichkeit

      Frauenkongress und Gegenkongress

      Eidgenössische Frauenkommission

      7. Februar 1971: Endlich! Endlich Zeit zum Mitgestalten, dachten die langjährigen Aktivistinnen der organisierten Frauenbewegung. Das Ja der Männer zum Frauenstimmrecht ermöglichte ihnen die seit Jahrzehnten angestrebte Integration in den bürgerlichen Staat, öffnete ihnen dieselben Partizipationsmöglichkeiten wie den Schweizer Männern, sei es als Stimmende, Parlamentarierin, Regierungsmitglied oder Richterin. Nach den eidgenössischen Wahlen vom Oktober desselben Jahres nahmen im Dezember neben 232 Männern erstmals 12 Frauen im Parlament Einsitz: im Ständerat die Genfer Freisinnige Lise Girardin, im Nationalrat eine Repräsentantin der PdA, drei Repräsentantinnen der CVP, vier der SP und drei der FdP, darunter Tilo Frey aus Neuenburg, die erste Vertretung der Schwarzen im Bundeshaus. Die Presse vermerkte über sie indes nur, dass sie sich mit ihrem weissen Kleid über alle parlamentarischen Kleidervorschriften hinweggesetzt habe.33 Der Einfluss des vier Jahre später von 5 auf 7,5 Prozent und bis 1979 auf 10,5 Prozent gestiegenen Frauenanteils im eidgenössischen Parlament blieb allerdings in den 1970er-Jahren insbesondere im bürgerlichen Lager beschränkt, da die Parlamentarierinnen sich mehrheitlich der von Männern bestimmten Parteilinie unterwarfen.34

      Die späte Ausdehnung des Grundrechts auf Partizipation auf das weibliche Geschlecht ist Frauenorganisationen zu verdanken, die gegen das Ansinnen der Regierung, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unter Vorbehalten zu unterzeichnen, 1968/69 mit vehementem Protest – vom diskreten Lobbying bei Parlamentariern über den Grossanlass im Berner Kursaal bis zum Marsch nach Bern – reagiert hatten. Sie ist das Resultat eines Rekurses auf transnationale Rechtsverbindlichkeiten, konkretisiert in den völkerrechtlich garantierten Menschenrechten. Diese schreiben unmissverständlich das Diskriminierungsverbot und damit auch die Gleichheit von Frau und Mann fest. Auf dieses unverrückbare Prinzip bezog sich die spätere SP-Politikerin Emilie Lieberherr, als sie im März 1969 auf dem Bundesplatz im Namen der rund 5000 für das Frauenstimmrecht Demonstrierenden verkündete: «Nicht als Bittende, sondern als Fordernde stehen wir hier.»35

      Fordern, nicht bitten, das sagten ebenso die mehrheitlich jungen Frauen, die sich im Gefolge des 1968er-Aufbruchs zur «Frauenbefreiungsbewegung» formierten, welche erst im Laufe der 1970er-Jahre als feministisch definiert werden sollte. Unabhängig von Rechtsparagrafen verstanden sie sich als ausserparlamentarische Aktivistinnen, die sich auch ohne formelle Partizipationsmöglichkeiten über provokative Aktionen in den Medien Gehör zu verschaffen wussten. Nicht ums Mitgestalten ging es den «Neo-Feministinnen», so die Bezeichnung der Westschweizer Historikerin Sarah Kiani, sondern um die grundlegende Veränderung der Gesellschaft. Im Gegensatz zum Rekurs auf die abstrakte Ebene des Rechts verwiesen sie auf konkrete Lebenswelten, auf alltäglich erfahrene Abhängigkeiten. Diese zeigten sich in der unhinterfragten Nutzung der Arbeit, des Einkommens und des Körpers von Frauen, zementiert durch die ebenso formelle wie informelle Definitionsmacht männlicher Autoritäten. Diese alltäglichen Erfahrungen von Unterordnung und Ausbeutung waren nicht an Staatsgrenzen gebunden. Daher verstanden sich die widerständigen und aufbegehrenden jungen Frauen als Teil einer transnationalen sozialen Bewegung. Das grenzüberschreitende Mobilisierungspotenzial lag in der konkreten Forderung nach Abschaffung

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