Unser Schrebergarten für Dummies. Christa Pöppelmann
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Verpächter sind oft die Landwirte und Landwirtinnen selbst. Oder aber sie kooperieren mit einem gewerblichen Anbieter.
In der Regel bestellt die Besitzerfamilie den größten Teil des Geländes im Frühjahr professionell und sät oder setzt einen bunten Mix aus 20 oder mehr gängigen Gemüsearten. Ein kleiner Teil jeder Parzelle bleibt frei und kann von den künftigen Pächtern selbst bestellt werden.
Die Pflege – und natürlich die Ernte – sind Sache der Pächter. Sie bekommen jedoch Wasser zum Gießen, die nötigen Geräte und oft auch fachliche Beratung gestellt.
Da es keine einheitliche Bezeichnung dafür gibt, ist es auch nicht ganz leicht, herauszufinden, ob es in der eigenen Region ein solches Angebot gibt. Es existieren jedoch inzwischen einige überregionale Anbieter, die mit Landwirten an verschiedenen Standorten kooperieren.
Meine Ernte GmbH (www.meine-ernte.de
), deutschlandweit aktiv
Ackerhelden (www.ackerhelden.de
), deutschlandweit aktiv
Münchner Krautgärten (www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/stadtgueter/krautgaerten.html
), mehrere Standorte auf den kommunalen Stadtgütern
Tegut Saisongärten (www.tegut.com/saisongarten.html
), mehrere Standorte im Verbreitungsgebiet der tegut-Supermärkte in Hessen, Thüringen und Nordbayern
Sonnenäcker (www.unserland.info/projekte/sonnenaecker
), mehrere Standorte in Süddeutschland auf den Mitgliedsbetrieben des Regional-Vermarkters Unser Land e. V. (nur Vorbereitung des Ackers, keine Pflanzung)
Weitere Projekte sind etwa auf der Website grüneliebe.de/rund-um-den-garten/mietgarten-anbieter/ zusammengetragen.
Selbst ist der Gründer
Es ist eine verrückte Idee: Aber warum nicht einfach einen Kleingartenverein gründen, wenn es vor Ort keinen gibt oder viel zu wenige Parzellen? Grundsätzlich gilt das Kleingartenwesen als fördernswert. Deswegen sollte Ihr Engagement bei Ihrer Gemeindeverwaltung zumindest auf Wohlwollen stoßen. Ob es das wirklich tut, ist natürlich nicht garantiert. Aber es ist auch nicht ausgeschlossen, dass Sie tatsächlich auf offene Ohren stoßen und es durchaus infrage kommende Flächen gibt. Was dann?
Sie brauchen Mitstreiter. In einer Gegend, in der Kleingärten Mangelware sind und Sie selbst keine realistische Perspektive sehen, in absehbarer Zeit einen bestehenden zu erhalten, sollte dies möglich sein. Das Unterfangen braucht ja nicht allzu groß sein. Auch fünf Parzellen und ein gemeinsamer »Dorfplatz« ergeben eine Kleingartenanlage.
Sie müssen einen Verein gründen. Das können Sie tun, ohne ein Gelände zu haben. Denn der Vereinszweck, die Förderung des Kleingartenwesens, ist ja auch erfüllt, wenn erst noch eine Anlage entstehen soll. Für die Vereinsgründung brauchen Sie mindestens sieben Gründungsmitglieder. Mit diesen halten Sie eine Gründungsversammlung ab, legen eine Satzung fest (für die andere Kleingartensatzungen als Muster dienen können), wählen einen Vorstand, protokollieren das Ganze und tragen Ihren Verein im Vereinsregister ein.
Spätestens jetzt heißt es, ein Gelände zu finden und zu pachten.
Dann müssen Sie aus dem Gelände in Gemeinschaftsarbeit Gartenland machen. Dabei müssen Sie sich nicht unbedingt an herkömmlichen Kleingartensiedlungen mit geteerten Wegen, großen Vereinshäusern und Außenbeleuchtung orientieren. Schauen Sie sich lieber mal interkulturelle und andere Gemeinschaftsgärten an, die in dieser Hinsicht sehr viel weniger Aufwand treiben. Sie brauchen deswegen ja nicht gleich gemeinschaftlich gärtnern, sondern können trotzdem allen Parteien ihre eigene Parzelle zuweisen.
Im Süden Berlins etwa entstand 2006 auf einer bezirklichen Brache die Ökolaubenkolonie Wildkraut. Der Verein gehört genauso zum Bundesverband der Gartenfreunde wie jeder x-beliebige andere auch. Aber in den Statuten steht konsequent ökologisches Gärtnern: ohne Kunstdünger, ohne Torf, ohne chemischen Pflanzenschutz und möglichst wassersparend. Einheimische, insektenfreundliche Arten sind zu bevorzugen und Lebensraum für möglichst viele Tiere und Pflanzen zu bieten ist wichtiger als eine reiche Ernte. Die bunten Lauben sind sehr einfach gehalten und ohne Strom. Zäune zwischen den Parzellen gibt es nicht. Äußerlich ähnelt die Anlage so eher einem Gemeinschaftsgarten, doch gemeinschaftlich ist vor allem der Wille, »anders« zu gärtnern. Faktisch hat jede der Parteien ihre eigene Parzelle und eine eigene Laube.
Ihre Maßnahmen müssen natürlich von Ordnungsamt und Bauaufsicht genehmigt werden.
Garten-Sharing
Hat man sein grünes Paradies erst mal gefunden, dann gibt man es meist leichten Herzens nicht wieder her, zumal unzählige Stunden Arbeit und Herzblut hineingeflossen sind. Oft behalten Menschen ihre Gärten auch dann, wenn sie körperlich eigentlich gar nicht mehr so recht in der Lage sind, diese zu bewirtschaften. Anderen fehlt die Zeit, sich ihrem Garten so zu widmen, wie er es nötig hat. Oder sie haben ein viel größeres Gartengrundstück, als sie möchten. Warum dann nicht nach netten Mitgärtnern suchen? Sehr häufig sind solche Angebote nicht, aber es gibt sie. Tendenz zunehmend. Allerdings sind die Suchenden meist deutlich in der Mehrzahl im Vergleich zu den Anbietenden.
Im Internet vermitteln zum Beispiel diese Websites ein solches Garten-Teilen:
www.gartenpaten.org
(verbunden mit einem kleinen Online-Shop)
Sie können aber natürlich auch selbst aktiv werden und Ihr Interesse per Anzeige und auf allen sonstigen Kommunikationskanälen kundtun. Vielleicht bringen Sie so ja jemanden, der mit seinem Garten überfordert ist, auf den Gedanken, dass dies auch für ihn ein lohnenswertes Modell sein könnte.
Und wie könnte so ein Sharing aussehen? Nehmen wir mal an, ein älteres Ehepaar kooperiert mit einer Familie und überlässt der Familie den Sonntag im Garten und den Mittwochnachmittag. Die anderen Tage gehören weiterhin ihnen. Die Familie bekommt ein eigenes Gemüsebeet und die Hälfte der Obsternte, dafür verpflichtet sie sich, die Ernte, das Schneiden der Bäume und Sträucher und andere anstrengende Sonderaufgaben zu übernehmen. Außerdem gießt sie jeden Mittwoch und Sonntag gründlich. Die anderen, regelmäßigen und nicht so anstrengenden Pflegearbeiten bleiben weiterhin bei den Älteren. Während der Urlaubszeiten hat eine Partei den Garten (samt der Pflichten) für sich. Und gelegentlich trifft man sich natürlich auf einen Kaffee.
Teil II
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