Ausbilden. Andreas Grassi

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Ausbilden - Andreas Grassi hep praxis

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nach Vorgaben des Bundes

      Phase 1: Analysen und Konzeptionen

      In Phase 1 gilt es, alle relevanten Analysen vorzunehmen und Vorbereitungsarbeiten zu leisten, die als Basis für das Reformvorhaben dienen. Die Analysen und Planungsergebnisse werden in einem Reformkonzept abgebildet und beim SBFI mit dem Antrag zum «Vorticket» eingereicht. Sobald dieses Vorticket erteilt ist, kann mit Phase 2 begonnen werden.

      Phase 2: Verordnung und Bildungsplan

      In Phase 2 werden die Bildungsverordnung und der Bildungsplan gemeinsam mit der Reformkommission entwickelt. Den Abschluss der Arbeiten bildet die Ausarbeitung eines Informations- und Ausbildungskonzepts für die Berufsbildungsverantwortlichen.

      Folgende Zielsetzungen wurden im Reformprozess «Verkehrswegbau» verfolgt:

      •Bildungsverordnung und Bildungsplan für das EFZ mit den Bereichen «Gleisbau, Grundbau, Industrie- und Unterlagsbodenbau, Pflästerung und Strassenbau» liegen vor.

      •Bildungsverordnung und Bildungsplan für das EBA mit den Bereichen «Gleisbau, Grundbau, Industrie- und Unterlagsbodenbau, Steinsetzung und Strassenbau» liegen vor.

      Die EBA-Stufe wurde gemeinsam mit der EFZ-Stufe entwickelt, um eine möglichst gute Abstimmung zwischen den Ausbildungen zu gewährleisten. Im Verkehrswegbau wird zum Beispiel zwischen Strassenbauer/-innen EFZ und Strassenbaupraktiker/-innen EBA unterschieden. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Stufen liegt im Grad der Selbstständigkeit bei der Arbeit und im Umfang des Verantwortungsbereichs und weniger in der konkreten Tätigkeit an sich.

      Um die inhaltlichen Anforderungen im Berufsfeld abzubilden und die Bildungsinhalte zu beschreiben, wurde, wie vom SBFI vorschlagen, ein Vorgehen in zwei Phasen mit je fünf Schritten gewählt:

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      Abbildung 2-3: Übersicht über die methodischen Ablaufschritte

      Phase 1: Berufsfeldanalyse

      Die folgenden Schritte wurden in Phase 1 bearbeitet:

       Schritt 1: Strukturierung des Berufsbilds/Berufsfelds

      Zur systematischen Bearbeitung des Berufsfelds Verkehrswegbau brauchte es ein Raster, um eine möglichst ganzheitliche Auslegeordnung vornehmen und die Abgrenzung zu anderen Abschlüssen definieren zu können. In einem ersten Schritt wurde daher eine Systematik zur Beschreibung des Berufsbilds entwickelt.

       Schritt 2: Erhebung der Praxisanforderungen

      Das Raster zur Beschreibung des Berufsfelds Verkehrswegbau wurde mit Inhalten gefüllt. Dabei erhielten erfahrene Praktikerinnen und Praktiker das Wort. In Workshops wurden zunächst die zentralen Arbeitssituationen und kritischen Erfolgsfaktoren erfasst. Die Ergebnisse wurden ausformuliert und in eine systematische Ordnung gebracht.

1.2: Baustelle vorbereitenDer Verkehrswegbauer bereitet eine kleinere Baustelle selbstständig vor. Er erhält vom Vorgesetzten die notwendigen Informationen wie Planunterlagen, Objektbeschriebe, Bauprogramme, Arbeitsanweisungen und Wegbeschriebe. Aufgrund der Unterlagen legt er seinen Arbeitsablauf fest und löst beim Magaziner bzw. Lieferanten die notwendige Material- und Maschinenbestellung mit den entsprechenden Hilfsmitteln aus. Vor Ort richtet er nach Vorgaben des Vorgesetzten die Baustelle ein und nimmt gemäss den vorliegenden Plänen mit geeigneten Hilfsmitteln die Absteckung in der Horizontalen sowie von Höhenpunkten vor, wobei er Vermessungspunkte zweckmässig versichert. Er kontrolliert seine Arbeiten und nimmt notwendige Korrekturen vor.–Text- und Planverständnis–zielorientiertes Arbeiten (Vollständigkeit, Kontrolle, Einsatz von Checklisten)–Reihenfolge der Arbeiten aus Unterlagen ableiten können–Vorstellungsvermögen aufgrund von Plänen und Dokumenten–Mut, Rückfragen zu stellen

      Abbildung 2-4: Exemplarische Arbeitssituation im Berufsfeld Verkehrswegbau und kritische Erfolgsfaktoren

       Schritt 3: Validierung der Ergebnisse

      In einem nächsten Schritt wurden die Ergebnisse in einem systematischen Verfahren von weiteren Praxisexpertinnen und -experten überprüft, ergänzt und angepasst. Damit sollte die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleistet werden.

       Schritt 4: Berufsentwicklungsprofil

      Bei der Erarbeitung des Berufsentwicklungsprofils wurden auch Berufsbild und Berufsumfeld analysiert. Diese Analyse bezog sich nicht nur auf die aktuelle Situation, es wurden auch die künftigen Entwicklungen diskutiert und daraus Massnahmen abgeleitet. Dabei bezogen wir wirtschaftliche, technologische, soziokulturelle, berufsspezifische und bildungssystematische Aspekte in die Beurteilung ein.

       Schritt 5: Tätigkeitsprofil

      Die Handlungskompetenzbereiche und die einzelnen Handlungskompetenzen wurden schliesslich in einer grafischen Übersicht dargestellt. Daraus ergab sich das folgende Tätigkeitsprofil:

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      Abbildung 2-5: Tätigkeitsprofil Berufsfeld Verkehrswegbau

      Phase 2: Verordnung und Bildungsplan

      In der zweiten Phase des Reformprojekts wurden aufgrund der Ergebnisse aus Phase 1 weitere inhaltliche Arbeiten geleistet.

       Schritt 1: Qualifikationsprofil

      Aufgrund der typischen Arbeitssituationen und kritischen Erfolgsfaktoren wurde zunächst ein Kompetenzprofil entwickelt, in dem alle relevanten Kompetenzen von Berufsleuten beschrieben und abgebildet waren. Anhand der vorgegebenen Struktur des SBFI wurde ferner das Berufsbild entworfen. Diese beiden Dokumente – Kompetenzprofil und Berufsbild – bilden zusammen mit dem Tätigkeitsprofil das Qualifikationsprofil.

2.2. Berufliche Handlungskompetenz: Objekte selbstständig nach Plan einmessen und absteckenDer/Die Verkehrswegbauer/-in misst selbstständig Objekte nach Plan ein und steckt sie ab. Er/Sie erhält den Auftrag und die notwendigen Informationen wie Planunterlagen von seinem/ihrem Vorgesetzten. Zuerst sichtet er/sie die Pläne. Danach übernimmt er/sie für die Absteckung die bezeichneten Referenzpunkte oder -linien als Ausgangslage. Anschliessend führt er/sie Längen- und Höhenmessungen mit den geeigneten Hilfsmitteln und dem Nivellierinstrument durch und steckt die Lage des geplanten Objekts ab. Anschliessend überprüft der/die Verkehrswegbauer/-in die Absteckung visuell auf Plausibilität bezüglich des Objekts und führt die notwendigen Kontrollmessungen wie zum Beispiel Diagonal- und Referenzhöhenmessungen durch. Bei Bedarf korrigiert er/sie die Absteckung. Nach erfolgter Absteckung informiert er/sie den Vorgesetzten.
2.2.1. Der/Die Verkehrswegbauer/-in ist in der Lage, Objekte nach Auftrag selbstständig und korrekt einzumessen und abzustecken.
2.2.2. Der/Die Verkehrswegbauer/-in besitzt die notwendigen Grundkenntnisse zu Mathematik, Geometrie und Vermessungstechnik.
2.2.3.

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