Hinweisgebersysteme. Martin Walter
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c) Rechtspflicht nach Versicherungsaufsichtsgesetz
d) Rechtspflicht nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
e) Rechtspflicht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
f) Rechtspflicht nach dem Betriebsverfassungsgesetz
g) Weitere Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern
aa) Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsschutzgesetz
bb) Schutz von Hinweisgebern nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz
cc) Schutz von Hinweisgebern nach dem Geldwäschegesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch
4. Wieso ein Hinweisgebersystem auch ohne gesetzliche Pflicht Sinn ergibt
4. Kapitel Weichenstellungen bei der Implementierung
I. Weichenstellung innerhalb der Unternehmensleitung
II. Rahmenbedingungen eines Hinweisgebersystems
1. Vertikale Delegation und Berichterstattung
2. Einleitung interner Untersuchungen durch den Aufsichtsrat
3. Verankerung des Hinweisgebersystems innerhalb des Unternehmens
b) Zuständigkeit für Bearbeitungsschritte
4. Schnittstellenzusammenarbeit
a) Compliance-Abteilung und interne Revision
d) Datenschutzabteilung und Betriebsrat
5. Hinweispflicht der Mitarbeiter
a) Rechtliche Grenzen einer Ausweitung bestehender Hinweispflichten
b) Vor- und Nachteile einer Ausweitung von Hinweispflichten
c) Empfehlung zur konkreten Umsetzung