Hinweisgebersysteme. Martin Walter
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8. Implementierung im Unternehmen
a) Implementierung im Rahmen eines Verhaltenskodex
b) Implementierung im Rahmen einer Richtlinie
c) Möglichkeiten der Einführung entsprechender Regelungen in das Arbeitsverhältnis
bb) Arbeitsvertragliche Regelungen
III. Beachtung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats
a) Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
b) Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
2. Freiwillige Mitbestimmung und Kooperation mit dem Betriebsrat
3. Zuständigkeitsfragen
IV. Ausgestaltung des Meldeprozesses
a) Schranken privater Lebenssachverhalte
a) Gesetzliche Rahmenbedingungen
b) Vertraulichkeit des Hinweisgebersystems