Felix Morak / Meschkas Enkel. Helmut H. Schulz

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Felix Morak / Meschkas Enkel - Helmut H. Schulz

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werden. Nach dem Willen der Verstorbenen sollte er das Haus verkaufen, und den Erlös als Sicherheit für die Ziehtochter anlegen. So etwa der Stand der Dinge. Morak sah sich in einer Verpflichtung der Toten gegenüber, aber in den Jahren hatte er sich zudem an dieses kindliche Wesen um sich gewöhnt, das ihm bedingungslos vertraute, und das ihm auch eine gewisse Hilfe war. Da er sie nicht allein lassen konnte, war er auf den Einfall gekommen, eine neue Ehe einzugehen. Daß die Geschwister der Toten deren Verfügung auch anfechten könnten, darauf wäre er als Nichtjurist wie als Betroffener und Hinterbliebener nie gekommen. Erst auf dem Weg ins Hotel Zum Adler war ihm durch seine mundfertige Schwägerin vor Augen gehalten worden, daß die leicht Schwachsinnige, ein Hindernis bei einer neuen Ehe sein könnte.

      »Die Sache mit dieser Frau hat sich von selbst entwickelt«, erklärte er nach dieser Beichte auf dem Weg, »ich muss sie nun auch durchstehen.«

      »Was meinst du jetzt mit durchstehen? Das mit deiner Neuen? Deshalb hast du mich gerufen? Als Anstandswauwau! Da hast du dich vielleicht eine schöne Lage gebracht, mein guter Junge!«

      Sie hätte sich die Frage vorlegen können, welche Rolle sie hier spielen wollte. Allein sie stand wie auch er vor einer ungeöffneten Tür, und er mochte recht haben, wenn er ihre kühnen Behauptungen und Drohungen nicht ganz ernst nahm. Sie hielten jetzt alle drei Schritt.

      »Wenn du schon keinen Rat annehmen willst, Felix, sondern dickköpfig alles allein entscheiden willst, bitte, dann hättest du mich zu Hause lassen sollen, anstatt mich mit dem Versprechen herzulocken, ja, welchem eigentlich?«

      Sie lachte, ihre weißen Kunstzähne bis zu dem Rest rosigen Zahnfleisches entblößend. »Praktisch bist du ja, Felix, und schließlich ist dieses Trampel hier ja auch so etwas wie ein Mensch.« »Ich habe es mir so gedacht; Hanna und du, ihr nehmt ein Zimmer, ich nehme auch eins, ich kann hier doch nicht mit ihr in einem Zimmer schlafen. «

      »Ja, siehst du«, sagte Isolde befriedigt, »meine Rede. Zu wann ist denn der Anwalt bestellt?«

      »Gar nicht. Er erwartet uns im Gericht. Wir müssen ins Notariat, wir gehen, sobald ihr fertig seid; es ist nicht weit.«

      Indessen gab es beim Hotelempfang noch einige Schwierigkeiten. Der Angestellte hinter dem Tresen blätterte in seinem Buch mit den vorbestellten Zimmer, fand endlich, was er suchte und bedeutete dem Gast, daß sich unvorhergesehen etwas geändert habe. Die drei standen vor dem Tresen, der Mann dahinter zeigte stumm, mit vielsagendem Gesichtsausdruck auf eine Gruppe Männer, ziemlich gleich gekleideter Männer, in einer Ecke und sagte vorsichtig: »Lesen Sie keine Zeitung?«

      »Nein«, sagte Morak, »sollte ich?«

      »Wir kriegen eine Atomfabrik, sollte Sie vielleicht doch interessieren. Höchste Sicherheit! Ich dürfte Sie eigentlich gar nicht aufnehmen, weil Sie hier ihren Wohnort haben. Ich riskier es! Machen Sie mir also keine Schwierigkeiten.«

      Dann gab er ihnen die Zimmerschlüssel und machte darauf aufmerksam, daß es in den nächsten Tagen vielleicht zu Störungen im Tagesablauf kommen könne.

      »Aber für unsere Hotelgäste wird im Frühstücksraum serviert werden.«

      Kapitel 4

      Im zuständigen Kreisgericht, einem erhabenen alten Bauwerk aus Hartklinker und hohen Doppelfenstern, residierten zwei staatliche Notare, hielten Sprechstunde und fertigen Urkunden, wie eh und je; dies war insofern praktisch, als das Katasteramt mit seinem Archiv ebenfalls im Gerichtsgebäude untergebracht war und Grundbuchauszüge ohne viel Lauferei immer bei der Hand waren. Sonst war die Amtsstube, in die jetzt die drei Besucher eintraten, wie alle Notariate mit Schreibtisch und Aktenschrank und einigen Sitzgelegenheiten davor ausgestattet. Mit der offiziellen Testamentseröffnung mussten sie auf den Anwalt der Verstorbenen warten; mit etwas Verspätung fand sich der Rechtsanwalt ein, reichte dem Notar die Hand und erkundigte sich nach dem Stand der Verhandlung. Er konnte beruhigt werden; man habe auf ihn gewartet. Er setzte sich nach einem genickten Gruß. Morak war einige Tage zuvor von ihm zu einer Vorbesprechung geladen worden. Der staatliche Notar kannte die jugendliche Erbin bereits, wie auch ihren von der Toten vorläufig bestellten Vormund; die Schwester der Verstorbenen war ihm noch unbekannt. Er nahm ihre Personalien auf, nahm zur Kenntnis, daß sie auch ihre andere Schwester in der Erbschaftssache vertrat, erbat sich die schriftliche Vollmacht und musterte sie unauffällig, während er ihr sein Beileid zum Tode der Schwester aussprach, was durchaus geläufig und geschäftsmäßig klang. Dann überließ er dem Anwalt das Wort. Ebenso trocken verlas der den Text des Letzten Willens der Verstorbenen, und dieser letzte Wille hatte es in sich. Ferner machte er die Schwester der Erblasserin amtlich mit dem Umstand bekannt, daß Herr Felix Morak mit vorläufiger Pflegschaft der minderjährigen Hanna Behrend betraut werden sollte, vorausgesetzt die Dienststellen erhöben keinen Einspruch. »Womit ich aber nicht rechne«, flocht er beruhigend und weniger amtlich ein. Dann fuhr er sachlich fort, der Verkauf des Hauses könne, wie von der Erblasserin vorgeschlagen, eingeleitet werden, und der Einrichtung eines Kontos zugunsten der Erbin sei vom Vormund der Erbin bereits mündlich zugestimmt worden. Bisher fehlte also nur noch die Erklärung des gesetzlichen Erben, das Testament anzunehmen.

      Hier schaltete sich der Notar mit der Bemerkung wieder ein, daß der Vertraute der Toten, der geschätzte anwesende Kollege wohl einen staatlichen Makler einschalten müsse, falls dies noch nicht geschehen sei; wie gesetzlich vorgeschrieben, gäbe es keine freiberuflichen Vermittler und wahrscheinlich auch ein Vorkaufsrecht der Gemeinde oder staatlicher Stellen, was zu prüfen sei.

      »Ich habe Sie jetzt noch mit einigen, Sie und Ihre Schwester betreffende Einzelheiten bekannt zu machen.« Mit diesen Worten wendete sich der Anwalt den Legaten zu. Es handelte sich um Mobiliar, noch aus dem Besitz der Eltern und Großeltern der Erblasserin, allerdings mit mehr als bloßem ideellen Wert, etwa um ein zwölfteiliges Besteck in massivem Silber, weiter um ein kostbares Abendservice, ebenfalls von höherem Wert, um die Familienbilder der Eltern in Öl gemalt und einiges andere, wie zur Kenntnis zu nehmen sei. Wie diese Stücke den Nutznießern zuzuordnen seien, habe die Erblasserin nicht verfügt, sondern ihren beiden Schwestern die gütliche Einigung empfohlen.

      »Herr Kollege?« Er reichte dem Notar die Kopie der Akte über den Schreibtisch, der nach einem kurzen Blick darauf, das Schriftstücke der Erbin dieses offenbar wertvollen beweglichen Nachlasses weiterreichte. Er fügte hinzu, daß die Annahme des Erbes bei ungesetzlichen Erben steuerpflichtig sei und demzufolge der zu erwartende Erlös durch einen Gutachter ermittelt werden müsse.

      »Halten Sie das für nötig?«, fragte der Anwalt. »Ich habe jetzt die Kosten im Blick.«

      »Das wird kaum zu umgehen sein«, sagte der Notar; er sprach die Nebenerbin zum ersten Mal seit Beginn der Verhandlung direkt an.

      Morak, den diese umständliche Zeremonie verwirrte, ein Verfahren, von dem er jedoch annahm, es gehöre zur Routine des juristischen Betriebes, warf einen Blick auf ein Doppelblatt mit Beschreibungen und Zahlen und stellte überrascht fest, daß die Tote, daß seine verstorbene Gattin offenbar als eine wohlhabende Frau bezeichnet werden konnte. Zwar hatten sie beide als kinderloses Paar mit gut eingerichtetem Haus und einem Garten voller Obstbäume bis an das Seeufer hinunter reichend, als er selbst in der Stellung eines leitenden Ingenieurs gut verdiente, über nichts zu klagen gehabt, aber doch wohl bescheiden und nach ihren Möglichkeiten gelebt. Aber jetzt, bei der Feststellung des Vermögens der Verstorbenen begriff er, weshalb sich seine Schwägerin nicht mit einem Schreibschrank und einigen alten Leuchtern und was ihr sonst zugesprochen worden war, abspeisen lassen wollte und sich wie betrogen vorkam. Er wartete auf ihren Widerspruch, sah sie so lange erwartungsvoll an, daß der Anwalt aufmerksam wurde und die Frage stellte, ob sie die Schenkungen annehme.

      »Ja«, sagte Isolde rasch, »natürlich, wenn

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