Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White
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V.Einhaltung des Antiboykottrechts
10. Kapitel EU-GeldtransferVO: Überwachung von Transaktionsdaten und Umgang mit unvollständigen Geldtransfers
I.Hauptziele der EU-GeldtransferVO
II.Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
1.Begriffsbestimmungen
e)Zwischengeschalteter Zahlungsdienstleister
a)Grundsatz: Anwendbarkeit auf Geldtransfers
b)Ausnahmen: Bargeldzahlungen, Bedienung von Wertpapieren und Clearing/Abwicklung
III.Überblick zu den Kernanforderungen
1.Prüfprozess: Echtzeit- oder nachträgliche Überwachung von Datensätzen
2.Prüffolgeprozess: Risikobasierte Verfahren zum Umgang mit unvollständigen Geldtransfers
1.Betroffenheit als Zahlungsdienstleister
2.Betroffenheit als zwischengeschalteter Zahlungsdienstleister
B.Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Auftraggebers
I.Bei Geldtransfers zu übermittelnde Angaben
1.Umfang der Datenübermittlung bei Geldtransfers nach außerhalb der EU
a)Geldtransfers von mehr als 1 000 EUR
b)Geldtransfers bis einschließlich 1 000 EUR
2.Umfang der Datenübermittlung bei Geldtransfers innerhalb der EU
a)Grundsatz: Reduzierter Datenumfang
b)Ausnahme: Nachträgliche Bereitstellung zusätzlicher Angaben auf Antrag