Frauenmorde. Remo Kroll

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und vertauschte dabei bewusst die Adressen, woraufhin Switalla ihn unverzüglich korrigierte. Nach dem Verbleib des Tatwerkzeugs gefragt, wies er auf den Wohnzimmerschrank. Er gab weiterhin wahrheitsgemäß an, noch ein großes Messer und vierzig Schlaftabletten mitgebracht zu haben. Seine Ehefrau habe jedoch diese Dinge versteckt, nachdem er ihr erzählt hatte, schon zwei Frauen »seziert« zu haben.

      Zum Ort des Geschehens wurde ein Notarzt gerufen, der jedoch nur noch den Tod der Rosemarie Switalla feststellen konnte. Ein weiterer Funkstreifenwagen traf zur Sicherung des Tatorts ein.

      Der dreifache Mörder wurde der Volkspolizei­inspektion (VPI) Lichtenberg zugeführt. Die Kriminalisten verständigten die Morduntersuchungskommission (MUK) des Präsidiums der Volkspolizei (PdVP) Berlin. Die MUK bestand aus zehn erfahrenen Kriminalisten und fand sich nach kurzer Zeit zur Einsatzbesprechung in der VPI Lichtenberg ein.

Abb_1_2_TaeterlichtbildHilmarSwitalla.tif

      Dreiteiliges Täterlichtbild Hilmar Switalla

      Die zwischenzeitlich durchgeführten Wohnungsüberprüfungen bestätigten die Angaben von Switalla, so dass die MUK-Spezialisten auf die Tatorte aufgeteilt werden mussten. In der VPI Lichtenberg wurde ein Führungspunkt zur Informationssammlung und zur Koordinierung der Maßnahmen eingerichtet. Im Abstand von drei bis fünf Stunden suchte der Leiter der MUK die einzelnen Tatortgruppen auf, um Informationen auszutauschen und die Ermittlungen abzustimmen.

      Am 14. Februar 1969 gegen 15.15 Uhr traf die durch den Operativen Diensthabenden (ODH) verständigte diensthabende Gruppe der Kriminalpolizei des PdVP Berlin ein, die die Mieter*innen des Wohnhauses in der Brehmstraße zu relevanten Wahrnehmungen und Kenntnissen über das Opfer befragte, mit den folgenden Ergebnissen:

      Hilmar Switalla war am Morgen des 14. Februar 1969 gegen 7.30 Uhr von einer Nachbarin vor der Wohnungstür gesehen worden. Gegen 8 Uhr hatte die Nachbarin einen Knall gehört und später von der Tochter des Opfers erfahren, dass Hilmar Switalla die Tür aufgebrochen hätte.

Abb_1_3_GrundrissskizzeTatortBrehmstrasse.tif

      Grundrissskizze des Tatorts in der Brehmstraße in Berlin-Karlshorst

      Frau Hagemeister, die die Polizei über den Notruf verständigt hatte, gab zu Protokoll, dass sie die Tochter von Rosemarie Switalla gegen 13.30 Uhr auf der Straße getroffen hätte, die sie bat, die Polizei anzurufen, da der »Onkel« wieder da sei, die Tür eingeschlagen und die Mutter Angst habe. Von Frau Hagemeister erfuhren die Kriminalisten zudem, dass sich Hilmar Switalla im Februar 1968 mit einem Seziermesser die Pulsadern aufgeschnitten hatte und in die Wohnung der Familie Kirchhoff/Switalla eingedrungen war. Rosemarie Switalla hatte Frau Hagemeister auch erzählt, dass ihr Mann sie im Dezember 1968 aus Eifersucht mit einem Seziermesser bedroht und ins Gesicht geschlagen hatte, so dass sie sich in ärztliche Behandlung begeben musste.

      Die Tatortuntersuchung begann um 17.30 Uhr und dauerte bis circa 23 Uhr. Alle tatrelevanten Spuren wurden kriminaltechnisch gesichert und dem Kriminalis­tischen Institut der Deutschen Volkspolizei zur Auswertung zugesandt.

Abb_1_4_OpferRosemarieSwitalla.tif

      Das Opfer Rosemarie Switalla

      In der Zwischenzeit wurde der Mörder zur Blutalkoholbestimmung in das Krankenhaus der Volkspolizei in die Scharnhorststraße gebracht, dort wurde auch eine Speichelprobe genommen. Die Bestimmung des Blutalkoholgehalts ergab null Promille. Danach wurde er wieder zur VPI Lichtenberg verbracht, wo er durchsucht wurde. Seine Bekleidung beschlagnahmte man als Beweismittel, da sie Tatspuren in Form von Blutverschmierungen aufwies. Die von Switalla mitgeführten Gegenstände, unter anderem ein Sperrhaken, ein an ihn gerichteter Brief seiner Frau, eine gerichtliche Ladung in der Ehesache für den 25. Februar 1969, eine Krankenhauseinweisung vom 15. Januar 1969 für ihn mit der Diagnose »schwere Psychopathie, existentielle Suizidtendenzen«, die Ehescheidungsklage und ein Notiz­heft mit persönlichen Eintragungen, wurden ebenfalls als Beweismittel eingezogen und beschlagnahmt.

      Von den Verletzungen an seinem Körper sowie den Fremdblutverschmierungen fertigten die Kriminaltechniker Farbfotos an. Der sich teilweise unter den Fingernägeln befindliche Schmutz wurde entfernt und gesichert. Die am Körper befindlichen Fremdblut­anhaftungen konnten mit den damals zur Verfügung stehenden Mitteln nicht in entsprechender Qualität gesichert werden. Da Hilmar Switalla nun ständig schlug, randalierte und zu keiner vernünftigen Zusammen­arbeit bereit war, wurde er gefesselt.

      Am 14. Februar 1969 erfolgte gegen 21.30 Uhr im PdVP durch zwei Ärzte des Instituts für Gerichtliche Medizin der Charité die körperliche Untersuchung des Beschuldigten. Switalla machte nun einen schläfrigen Eindruck, war aber zeitlich und örtlich voll orientiert. Auf Fragen, die seine Opfer betrafen, reagierte er zunächst mit einem fast albern wirkenden Lachen. Er wurde kurz zu seinem persönlichen Werdegang und zu den Taten befragt. Er gab an, seine Frau ein bisschen gewürgt und dann »seziert« zu haben, da er sie liebe. Auf die Frage, ob er noch jemanden »seziert« habe, antwortete er: »Nur so zum Spaß, nur zur Probe. Das Material war Ausschuss (…) wollte mich auf die Prüfung vorbereiten (…) ich wollte sogar dekapitieren, ist aber nicht gelungen (…) hatte nur unzulängliches Werkzeug.« Wobei angemerkt werden muss, dass er den Vorgang der Dekapitation meinte, was einfach Köpfung bedeutet.

      Weiterhin gab Switalla an, dass er vor der Tat noch Geschlechtsverkehr mit seiner Frau haben wollte, und bevor er die drei Frauen gewürgt habe, hätte er allen die Frage gestellt, wie alt sie seien und wie alt sie noch werden wollten und ob sie beten könnten. Bei der körperlichen Untersuchung fanden sich bei Switalla an Kopf, Hals, Brust, Oberarmen, Oberschenkeln und Unterschenkeln zahlreiche blutverkrustete Riss- und Kratzverletzungen. Beide Hände waren blutverschmiert.

      Er wurde am 15. Februar 1969 gegen 0.45 Uhr ausführlich zum Sachverhalt vernommen. Dabei war er sehr um eine wahrheitsgemäße Darstellung seiner ­Taten bemüht und diktierte seine Vernehmung in die Maschine.

      Fast zeitgleich erging die Anordnung zur Durch­suchung und Beschlagnahme der Wohnräume des Beschuldigten und seiner Mutter in der Linienstraße. Da die Mutter zu allen Räumlichkeiten gleichermaßen Zutritt hatte, bestand Gefahr im Verzuge. Mit der Durchsuchung wurde am 15. Februar 1969 um 0.10 Uhr im Beisein der Mutter und eines Staatsanwalts begonnen.

      Nach Beendigung der ersten Vernehmung brachte man ihn in die Untersuchungshaftanstalt in die Keibelstraße in Berlin-Mitte in der Nähe des Alexander­platzes. Die Inhaftierung erfolgte unter besonderer Bewachung, da eine große Suizidgefahr bestand.

      Die jeweils zu den einzelnen Taten von Amts wegen gefertigten Anzeigen wegen des Verdachts des Mordes wurden in einem Ermittlungsverfahren zusammengefasst. Hilmar Switalla war geständig und überführt, am 14. Februar 1969 drei Frauen jeweils in ihren Wohnungen durch Messerstiche, Halsschnitte und Würgen vorsätzlich getötet zu haben.

      Natürlich wurde weiter intensiv ermittelt. Zur Verstärkung der Einsatzkräfte bei der Durchführung des »Ersten Angriffs« bildete die Berliner Kriminalpolizei eine Erweiterte MUK in Stärke von dreißig Kriminalisten, denn Switalla hatte in seinen Vernehmungen sehr detaillierte Angaben gemacht, die alle überprüft werden mussten.

      Vom St. Joseph Krankenhaus und vom Städtischen Krankenhaus Wuhlgarten ließ sich die Kriminalpolizei die Krankengeschichte des Hilmar Switalla aushändigen. Er war dort mehrfach wegen Suizidversuchen behandelt worden. Am 25. Februar 1969 beauftragte die Staatsanwaltschaft das Haftkrankenhaus Waldheim mit seiner psychiatrischen Begutachtung. Switalla wurde am 27. Februar 1969 nach Waldheim verlegt.

      Auch die Kriminaltechnik arbeitete

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