Frauenmorde. Remo Kroll

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von Hilmar Switalla und den mittels Daktyloskopiefarbstein und Prenaband angefertigten Vergleichsabdrücken der Opfer einzeln verglichen. Dabei stellten die Sachverständigen für Daktyloskopie an zwei Spuren Übereinstimmung mit individuellen Merkmalen von Hilmar Switalla fest. Die am Tatort des Mordes an Ursula Kaschube in Berlin-Mitte gesicherte Spur an der äußeren Seite der Wohnzimmertür wurde durch den linken Mittelfinger und die Papillarleistenspur auf der blutbehafteten Zigarettenschachtel vom Tatort des Mordes an Rosemarie Switalla in Karlshorst durch den rechten Zeigefinger des Täters verursacht.

      Die am Tatort in der Linienstraße, Opfer Inge Schubert, aufgefundenen verbrannten Reste eines Textil­produkts untersuchten die Experten auflicht- und durchlichtmikroskopisch. Dabei stellte man fest, dass es sich um Baumwollgewebe handelte, das in Leinenwandbildung verarbeitet war. Mindestens drei Kanten besaßen einen Saum, der maschinell gefertigt worden war. Eine Größenbestimmung war aufgrund des starken Zerstörungszustands nur annähernd möglich. Es konnte sich um das Format eines handelsüblichen Taschentuchs gehandelt haben. Die am Textilprodukt festgestellten Merkmale (Material, Gewebe, Saum) wurden mit den in der Sammlung des Kriminalistischen Instituts befindlichen Taschentüchern verglichen. Es ergaben sich keine Unterschiede. Ob es sich tatsächlich um ein Taschentuch gehandelt hatte, konnte aber aufgrund der starken Zerstörung nicht mehr festgestellt werden.

      Die im Institut für Gerichtliche Medizin der Charité nach der Sektion vorgenommene Blutgruppenbestimmung der Geschädigten brachte folgende Ergebnisse:

      – Inge Schubert: 0 Gm (a+) (x-) (f+),

      – Ursula Kaschube: 0 Gm (a-) (x-) (f+),

      – Rosemarie Switalla: 0 Gm (a-) (x-) (f+).

      Da zwei Blutgruppen vollständig übereinstimmten und auch die dritte nur in einem Merkmal Unterschiede aufwies, waren die Differenzierungsmöglichkeiten der Spuren sehr begrenzt. Die Untersuchung der Vergleichsblutprobe des Beschuldigten Hilmar Switalla ergab 0 Gm (a-). Was heißt, dass alle vier Personen, ein Täter und drei Opfer, dieselbe Blutgruppe besaßen. Das ist in der Kriminalgeschichte wahrscheinlich einmalig.

      Das am Tatort der Tötung von Inge Schubert an der Türklinke der Küchentür gesicherte Handtuch sowie der Staublappen aus der Wohnung der Ursula Kaschube wiesen kein Blut in nachweisbarer Form auf. Am gesicherten Handtuch aus dem Küchenschrank der Wohnung von Ursula Kaschube befanden sich außer erheblichen Verschmutzungen mehrere stark verwässerte blutverdächtige Spuren. Zur Darstellung wurden die Handtuchflächen mit einer Benzidinlösung eingesprüht, wodurch sternförmige Spuren hervortraten, die durch das Abwischen eines Messers entstanden sein konnten. Das ebenfalls in der Küche von Ursula Kaschube gesicherte Handtuch vom Handtuchhalter wies auch stark verwässerte blutverdächtige Flecken auf, die ebenso mit einer Benzidinlösung behandelt wurden. Diese Spuren konnten durch eine Handfläche auf das Handtuch übertragen worden sein. An einem Buch, das im Wohnzimmer von Ursula Kaschube gesichert werden konnte, befanden sich ab etwa Seite 400 an den Blattaußenrändern zwei bluttypische Spuren. Der Menschenblutnachweis fiel positiv aus und ergab die Eigenschaft Gm (a-). Diese Spuren waren wahrscheinlich durch das Greifen mit zwei blutigen Fingern entstanden.

Abb_1_5_HandtuchKuecheUrsulaKaschube.tif

      Das Handtuch aus der Küche von Ursula Kaschube

      An den Bekleidungsstücken des Beschuldigten ließ sich ebenso Menschenblut nachweisen. Im Finger­nagelschmutz gelang nur der Blutnachweis. An der Außenseite des Mantels befanden sich an der Manschette des rechten Ärmels und auf der linken Taschenklappe Blutwischspuren. An der linken Brustpartie und am Kragen waren mehrere Blutspritzer mit einem Durchmesser von weniger als einem Millimeter erkennbar. Bluttypische Durchtränkungen befanden sich im rechten Taschenfutter und im Futter der Brusttasche. Mit Ausnahme der Blutspritzer wurde bei den Spuren der Blutnachweis nach Masao Takayama und der Menschenblutnachweis nach Örjan Ouchterlony durchgeführt. Sie fielen positiv aus. Mit den Spuren aus dem Taschenfutter konnten Agglutininbestimmungen nach Lattes (Verklumpung, Verklebung von Zellen durch Antikörper) vorgenommen werden. Bei den Spuren aus dem Brusttaschenfutter handelte es sich um Aggluti­nine der Gruppe 0, während an dem Futter der rechten Außentasche keine Reaktionen festgestellt wurden. Das unterschiedliche Spurenverhalten erklärten die Gutachter damit, dass die Spuren von zwei verschiedenen Individuen stammten. Die Gutachter stützten ihre These darauf, dass die Spur aus der rechten Tasche Gm (a+) reagierte und sich die Spur aus der Brusttasche Gm (a-) verhielt.

      Die Jacke von Hilmar Switalla trug minimale Blut­spuren. An der braun-schwarz-karierten Herren­hose konnten bluttypisch aussehende Spuren festgestellt werden. Sie befanden sich innen und außen am linken Taschenfutter sowie am eingesetzten Futterstoffzwickel und besaßen die Eigenschaft Gm (a-). Das weiße Nylon­oberhemd und das Unterhemd trugen insbesondere auf der Rückenpartie umfangreiche, teils groß­flächige, bluttypisch aussehende Spuren. An insgesamt sieben Stellen wurden Tests durchgeführt, die alle Gm (a-) reagierten. Auf der Unterhose und an den Socken des Hilmar Switalla konnte ebenfalls Menschenblut mit der Eigenschaft Gm (a-) nachgewiesen werden.

      Das als Tatwerkzeug verwendete Küchenmesser trug auf der gesamten Oberfläche minimale Blutspuren. Zwischen Griff und Messerangel konnten Menschenblutspuren der Gruppe 0 nachgewiesen werden, die Gm (a+) reagierten. Dieser Befund schloss nach Ansicht der Gutachter nicht aus, dass sich an dieser Stelle außerdem Gm-(a-)-Blutspuren befanden. Das Opfer Inge Schubert hatte, wie wir wissen, die Serumeigenschaft Gm (a+).

Abb_1_6_ZweiTatmesser.tif

      Die zwei Tatmesser, die in der Wohnung des Opfers

      Rosemarie Switalla aufgefunden wurden

      Das als zweites Tatwerkzeug verwendete Taschenmesser war einschließlich der größeren Klinge fast vollständig mit Menschenblut bedeckt, das die Eigenschaft 0 Gm (a-) besaß. Diese Eigenschaft wiesen auch die Opfer Ursula Kaschube und Rosemarie Switalla auf.

      Auf der in der Wohnung des Opfers Rosemarie Switalla aufgefundenen Streichholzschachtel und auf der angebrochenen Zigarettenschachtel der Marke »Lux« konnten Blutspuren der Serumeigenschaft Gm (a-) nachgewiesen werden. Der aus dem Flur des Opfers stammende Stoffvorhang wies mehrere bluttypisch aussehende Spritzspuren auf, die Gm (a-) reagierten. Auf einer Wolldecke, die auf dem Sofa in der Tatwohnung von Inge Schubert gelegen hatte, wurden Spermaspuren nachgewiesen, die aber offenbar vor längerer Zeit entstanden waren.

      Das Blut von Hilmar Switalla wurde auf Spuren des Schlafmittels »Kalypnon« untersucht, wozu man eine Extraktion mit Chloroform ausführte. Das Extrakt wurde mit Natriumhydroxid (NaOH) und Essigsäure umgefällt und nochmals mit Chloroform extrahiert. Das auf 50 Mikroliter eingeengte Extrakt wurde vergleichend mit Chlorformlösung von »Kalypnon« untersucht. Die Reaktionswerte beider Peaks stimmten überein. Die Gutachter schlussfolgerten, dass es sich bei der im Blut nachgewiesenen Substanz mit hoher Wahrscheinlichkeit um »Kalypnon« gehandelt hat. Die Konzentration war allerdings sehr gering und besaß somit keine pharmakologische Wirkung. Für eine eindeutige Aussage war das Untersuchungsmaterial jedoch nicht ausreichend.

      Die Untersuchung der Speichelprobe von Hilmar Switalla ergab, dass es sich bei ihm um einen starken Sekretor von 0 (H)-Substanzen handelte. Da bei den Sektionen der drei Opfer keine Bestimmung der Sekretor­eigenschaften erfolgte, sie jedoch alle der Blutgruppe 0 angehörten, war eine Zuordnung der gesicherten Zigarettenreste nicht möglich. Von Absorptionsbestimmungen wurde im Einvernehmen mit dem Untersuchungsführer Abstand genommen und das Material asserviert.

      Die Tatmesser wurden dem Institut für Gerichtliche Medizin der Charité zur Begutachtung vorgelegt. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass die beiden Messer als Tatwerkzeuge geeignet waren. Vom Sektions­ergebnis her gab es keinen Widerspruch zum Tathergang, wie ihn

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