Skippertraining. Rolf Dreyer

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Skippertraining - Rolf Dreyer

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schon dann, wenn eine Notlage entstehen könnte.

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      Der heutige Stand der Technik ist ein UKW-Sprechfunkgerät mit integriertem DSC-Controller. Ein solches Gerät ist mit dem GPS-Navigator verbunden und besitzt eine SOS-Taste. Sie muss fünf Sekunden lang gedrückt werden, um einen DSC-Notalarm zu senden. Der enthält die Schiffskennung, mit der das Fahrzeug identifizierbar ist, und die aktuelle Position mit zugehöriger Uhrzeit.

       GMDSS

      Das weltweit einheitliche Funksystem der Seeschifffahrt heißt GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System). Seine Einführung erfolgte von 1992 bis 1999 und brachte eine völlig neue »Rettungsphilosophie«. Früher mussten die Schiffe fernab von den Küsten sich untereinander selbst helfen und auch die Rettung allein organisieren. Heute aber ist so schnell wie möglich ein MRCC einzuschalten. Die Rettungsleitstelle koordiniert von Land aus die Rettungsmaßnahmen; sie entscheidet, welche Schiffe vor Ort an der Rettung teilnehmen, und weist sie entsprechend an.

      Jedes Schiff – auch eine Yacht – muss in einem Notfall in der Lage sein, bei einer Rettungsleitstelle Alarm auszulösen. Früher, bevor die Rettungsleitstellen aufgebaut und entsprechende Alarmierungseinrichtungen für Schiffe verfügbar waren, konnte – und musste – eine Yacht weit draußen auf See darauf vertrauen, dass andere Schiffe ihre Notmeldung empfangen und helfen würden.

      Heute darf eine Yacht nur noch Seegebiete befahren, in denen sie mit ihrer eigenen Funkausrüstung ein MRCC erreichen kann. Um es klarzustellen: Es besteht zwar keine direkte Funkausrüstungspflicht für Sportboote, aber es wäre ein Verstoß gegen die Sorgfaltsregeln für Wassersportler (und damit grobe Fahrlässigkeit), sich über die Reichweite der bordeigenen Funkausrüstung hinaus von Land zu entfernen. Wie in anderen Fällen gilt auch hier: Solange nichts passiert, interessiert sich niemand dafür. Nach einem Unfall aber wird geprüft, ob der Schiffsführer gegen Empfehlungen verstoßen hat, die in der BSH-Broschüre Sicherheit im See- und Küstenbereich gegeben werden. Wer nur über ein UKW-Sprechfunkgerät verfügt, sollte A1-Seegebiete besser nicht verlassen.

       GMDSS-SEEGEBIETE

       Zur nautischen Reiseplanung gehört zu wissen, welche Seegebiete (siehe Folgeseiten) befahren werden und wie im Fall von Not oder Dringlichkeit die Alarmierung eines MRCC erfolgen kann.

       SEEGEBIET A1

       Ein von der zuständigen Verwaltung festgelegtes Gebiet innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens einer UKW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen zur Verfügung steht.

       SEEGEBIET A2

       Ein von der zuständigen Verwaltung festgelegtes Gebiet (ohne Seegebiet A1) innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens einer GW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen zur Verfügung steht.

       SEEGEBIET A3

       Ein Gebiet (ohne Seegebiete A1 und A2) innerhalb der Überdeckung eines geostationären Inmarsat-Satelliten (70° N bis 70° S), der ununterbrochen für Alarmierungen zur Verfügung steht.

       SEEGEBIET A4

       Ein Gebiet außerhalb der Seegebiete A1, A2 und A3 (alle Gebiete jenseits von 70° Breite).

      Auf Fahrten außerhalb von A1-Gebieten sollte zumindest eine EPIRB mitgeführt werden. EPIRBs (Emergency Position Indicating Radio Beacons) sind Seenotfunkbojen. Im Notfall senden sie Alarmzeichen, die von Satelliten empfangen und mit höchster Priorität über Küstenerdfunkstellen und das Telefonnetz an Rettungsleitstellen weitergeleitet werden. Dabei werden auf 406 MHz die Seefunkrufnummer und die Position des Schiffes übermittelt. Keine sichere Alarmierung bieten 121,5-MHz-Funkbojen. Auch die auf 243 MHz sendenden Baken sind nicht vergleichbar.1

       DRINGLICHKEITSMELDUNG

      Schon in einer Situation, die sich zu einer Notlage entwickeln könnte, ist ein MRCC anzurufen – nicht erst, wenn ein Notfall eingetreten ist! Das wissen viele Wassersportler nicht. Sobald die Sicherheit eines Fahrzeugs oder einer Person bedroht ist, ist ein MRCC per Dringlichkeitsmeldung zu benachrichtigen. Ein Wassereinbruch ist sicherlich ein solcher Fall (siehe Seite 167), auch eine schwer verletzte oder erkrankte Person. Ein Mastbruch auf einer Segelyacht oder ein Motorschaden auf einer (einmotorigen) Motoryacht kann die Sicherheit des Fahrzeugs ebenfalls bedrohen. Über solche Fälle ist das nächstgelegene MRCC per Dringlichkeitsmeldung zu unterrichten. Im GMDSS muss eine Dringlichkeitsmeldung zunächst durch einen DSC-Dringlichkeitsanruf angekündigt und dann per Sprechfunk verbreitet werden1. Zur Reiseplanung gehört es daher auch, die MRCC und ihre Rufnummern (MMSI) bereitzulegen.

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      Cospas-Sarsat-EPIRB (406 MHz).

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      Diese GMDSS-Seegebietskarten zeigen die mit UKW-DSC ausgerüsteten Rettungsleitstellen, verschiedene abgesetzte Stationen sind allerdings nicht verzeichnet. Mit Ausnahme der Adria sind inzwischen alle europäischen Küsten A1-Gebiete. Hier ist eine Alarmierung per UKW möglich. Größere Reisen führen dagegen oftmals durch A2-Gebiete, in denen ein UKW-Sprechfunkgerät zur Alarmierung nicht ausreicht. Die Karten dienen lediglich zur Orientierung. Für jede Reise werden aktuelle Unterlagen benötigt. Eine gute Darstellung findet der Leser in der Admiralty List of Radio Signals Vol. 5.

      1 Ausführliche Informationen zu diesem Thema findet der Leser in Rolf Dreyer, UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) und Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI).

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