Skippertraining. Rolf Dreyer

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Skippertraining - Rolf Dreyer

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Charterer vor dem Verlust der Anzahlung, wenn der Vercharterer insolvent werden sollte.

       ERFAHRUNG DES SCHIFFSFÜHRERS

       Ein wichtiger Punkt betrifft den Skipper. Ist er wirklich so gut und so erfahren, wie es im Chartervertrag steht? Er sollte sich fragen, ob er die vertraglich festgelegten Anforderungen an den Schiffsführer wirklich erfüllt. Nicht schummeln! Wenn es hart auf hart kommt, könnte der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.

      In der Regel wird eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der Kasko-Versicherung vereinbart. Da auf Chartertörns häufig Schäden entstehen und dann die Kaution einbehalten wird, sollte diese zu den Kosten addiert oder eine Kautionsversicherung abgeschlossen werden.

      Enthält der Chartervertrag eine Charterausfallversicherung, welche die Einnahmeausfälle des Vercharterers bei einem größeren Schaden abdeckt? Falls nicht, sollte man selbst eine abschließen.

      Jeder Skipper benötigt eine Haftpflichtversicherung, die ihn z. B. vor Ansprüchen der Crew nach Skipperfehlern schützt. Sehr wichtig ist, dass diese Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit eintritt; das muss ausdrücklich vereinbart sein. Denn grob fahrlässig herbeigeführte Schäden passieren gar nicht so selten, aber sie sind in den Versicherungen für Charteryachten in aller Regel ausgeschlossen. Dann haftet der Skipper. Achtung: Ein Chartervertrag mit Freistellungsklausel, die den Vercharterer von Forderungen gegen den Charterer freistellt, darf erst nach Zustimmung des (Skipperhaftpflicht-)Versicherers unterzeichnet werden. Sonst haftet dieser nicht.

       LEISTUNGEN IN DER CHARTERBRANCHE

       ABTAUCHEN

      image Jede Yacht wird nach ihrer Rückkehr von einer unabhängigen Taucherfirma untersucht

      image Kiel und Rumpf werden eingehend geprüft

      image Die Funktion von Ruder und Wellenanlage wird kontrolliert

      image Log- und Lotgeber werden gereinigt

      image Ein Tauchbericht wird angefertigt

       SICHERHEIT

      image Vor der Übergabe wird die Yacht von Technikern durchgecheckt

      image Der Bootsmann erklärt die Yacht und die gesamte Ausrüstung ausführlich

      image Auf Wunsch wird eine kleine Einweisungsfahrt arrangiert

       IM PREIS ENTHALTENE VERSICHERUNGEN

      image Vollkasko-Versicherung 250 € Selbstbeteiligung

      image Haftpflichtversicherung bis 2,5 Millionen € ohne Selbstbeteiligung

      image Skipperhaftpflichtversicherung schützt den Skipper gegen Ansprüche der Crew

      image Charterausfallkostenversicherung schützt gegen Einnahmeausfälle während der Reparaturzeit

      image Die Motorbilge wird gesäubert; die Backskisten werden aufgeräumt

      image Das Inventar wird vom Bootsmann auf Schäden und Vollständigkeit geprüft

       WEITERE DIENSTLEISTUNGEN

      image Handy-Wetterbericht Wettervorhersagen als SMS zweimal täglich auf das eigene Handy

      image Proviantanlieferung Zu Hause bestellt – an Bord geliefert

      image Fotoservice Ein Motorboot begleitet die Yacht auf See

      image Zollfreier Wareneinkauf Tabak und Alkohol

      image Gepäcktransfer Vom Auto an Bord

      image Transfer für Bahnreisende Vom Bahnhof an Bord

       FLOTTILLENSEGELN

      image Sicherheit für Einsteiger Jeder führt seine eigene Yacht und kann sich bei Bedarf über Funk an den Flottillenskipper wenden, der die Flottille auf dem »Flaggschiff« begleitet

      image Individuelles Lernen Im persönlichen Gespräch mit dem Flottillenskipper Fragen der Segeltechnik und Schiffsführung erörtern

      image Traumziele ansteuern Die schönsten Häfen und Ankerplätze

      image Geselligkeit Bekannte Crews in jedem Hafen

      image Mehrkosten etwa 100 €/Woche

      Versicherungsbedingungen, die Bestandteil des Chartervertrages sind, lasse man sich aushändigen. Kopien aller Verträge gehören an Bord, um im Schadensfall keine Fehler zu machen.

      Handelt der Vercharterer im Namen des Eigners oder ist er Agent? Der Agent haftet nicht für Versäumnisse vor Ort und für Mängel am Schiff, er vermittelt die Charter nur. Das ist bei Auslandscharter bedeutend, weil Streitfragen dann nach ausländischem Recht entschieden werden. Tritt der Agent jedoch als Reiseveranstalter auf, indem er Flüge und Transfers organisiert, so kann sich die Rechtslage ändern.

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