Skippertraining. Rolf Dreyer
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Aus Sicht der Vercharterer verlaufen die Rückgaben beschädigter Yachten zumeist unerfreulich. Selbst eindeutig nachweisbare Schäden werden bestritten und mit stets gleichen Ausreden wie Fehlkonstruktion, Verschleiß oder »war schon« begründet. – Auch ein Vercharterer verfügt über Kulanzmöglichkeiten. Er wird davon sicherlich eher Gebrauch machen, wenn der Charterer einen entstandenen Schaden ehrlich offenlegt, als wenn er das Gefühl hat, belogen zu werden.
Sollte der Schaden so groß sein, dass die Yacht nicht weiter verchartert werden kann, entsteht immer die Frage nach der Erstattung des Charterausfalls. Dieser kann sich auf erhebliche Beträge aufsummieren. So ist ein neuer Mast manchmal erst nach zehn bis zwölf Wochen lieferbar. Der Autor hat Kenntnis von zwei Urteilen erlangt, nach denen der Charterer den Charterausfall nicht tragen musste, weil er sich im Chartervertrag nicht dazu verpflichtet hatte. Zur Charterausfallversicherung siehe Seite 15.
ÄRGER MIT DER CREW
Ein alter Segler drückte es – etwas überspitzt – so aus: »Wenn ich mit Bekannten einen Törn gemacht habe, dann zählen sie anschließend zu meinen engsten Freunden oder ich wechsele die Straßenseite, wenn sie mir begegnen.« Dahinter steht die Erfahrung, dass ein gemeinsamer Törn Menschen untrennbar zusammenschweißen, aber auch im Streit auseinanderbringen kann.
CREWVERTRAG
für den Segeltörn vom __________ bis __________ auf der Segelyacht ________________, den die nachfolgend aufgeführten Personen als Skipper und Mitsegler gemeinsam durchführen wollen:
1. ________________
Skipper
2. ________________
Stellvertr. Skipper
3. ________________
Mitsegler
4. ________________
Mitsegler
5. ________________
Mitsegler
6. ________________
Mitsegler
1. CHARTERVERTRAG
Der zwischen ______________ und dem Vercharterer ________________ geschlossene Chartervertrag ist Grundlage dieses Vertrages. Jeder Unterzeichner hat eine Kopie des Chartervertrages erhalten und erkennt diesen an.
2. KOSTEN
Die Unterzeichner tragen alle im Zusammenhang mit diesem Törn entstehenden Kosten einschließlich/ausschließlich der Anreisekosten zum Charterhafen gemeinsam zu gleichen Teilen. Hierzu zählen insbesondere die Kosten aus dem Chartervertrag einschließlich der eventuell einbehaltenen Kaution, Kosten für Versicherungen und Kosten für die Bordkasse (Verpflegung, Kraftstoffe, Hafengebühren usw.). Ferner sind dies Kosten, die sich aus der Nichterfüllung des Chartervertrages ergeben können und etwaige Kosten im Schadensfall, soweit die Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden oder ein Schaden nicht vorsätzlich durch einen Unterzeichner verursacht wurde. Die von jedem Unterzeichner zu bezahlenden anteiligen Chartergebühren inkl. Kaution betragen ___________________ €. Sie werden wie folgt fällig: ________________ € am ______________ und _______________ € am ____________ und sind bis zur Fälligkeit an _______________ zu bezahlen. Die übrigen Kosten werden frühestens am Tage der Übernahme der Charteryacht fällig. Ein Reiserücktritt oder Abbruch der Reise eines Unterzeichners, gleich aus welchem Grund, befreit diesen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
3. SKIPPER, STELLVERTRETENDER SKIPPER
Der Skipper ist der Schiffsführer. Im Falle seiner Verhinderung oder seines Ausfalls wird der stellvertretende Skipper der Schiffsführer. Ein Wechsel des Schiffsführers wird in das Logbuch eingetragen. Skipper und stellvertretender Skipper versichern, dass sie im Besitz der folgenden amtlichen Scheine sind: Skipper: __________ stellvertretender Skipper: __________ Der Schiffsführer weist alle an Bord befindlichen Unterzeichner vor Törnbeginn in die Yacht ein und führt eine Sicherheitsbelehrung durch. Dies wird im Logbuch dokumentiert.
4. PFLICHTEN AN BORD
Jeder Unterzeichner verpflichtet sich, die zur Führung des Schiffs erforderlichen Anweisungen des Schiffsführers unverzüglich zu befolgen und den Schiffsführer in allen Fällen, welche die Sicherheit von Personen oder des Schiffes gefährden können, sofort zu informieren. Jeder Unterzeichner achtet selbst auf seine eigene Sicherheit und trägt bei Erfordernis sowie auf Anweisung des Schiffsführers Rettungsweste und Lifebelt. Jeder Unterzeichner weiß, dass das Bordleben auf engem Raum auch mit psychischen Belastungen verbunden sein kann, und bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um einen harmonischen Verlauf des Törns.
5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Jeder Unterzeichner fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf sämtliche Ersatzansprüche für Personen und Sachschäden gegen die übrigen Unterzeichner, sofern diese nicht vorsätzlich verursacht wurden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die von einer Versicherung getragen werden.
6. GÜLTIGKEIT DER VEREINBARUNG
Die Ungültigkeit, Lückenhaftigkeit oder Undurchführbarkeit von Teilen dieses Vertrages berühren nicht die übrigen Teile, die dann weiterhin gültig sein sollen. Ungültige, lückenhafte, nicht durchführbare und nicht geregelte Punkte sollen so durchgeführt werden, wie es dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt. Streitigkeiten sollen von __________ als Schlichter befriedet und nur wenn dies nicht möglich ist, nach deutschem Recht geregelt werden.
Ort, Datum und Unterschriften
___________________ ___________________
Ärger entsteht oftmals nur, weil den Beteiligten nicht vorher klar gewesen ist, was auf sie zukommt. Ein Crewvertrag (Muster siehe links) kann Klarheit schaffen und Streit vermeiden. Vor menschlichen Enttäuschungen kann er nicht bewahren.
DER CHARTERVERTRAG
Man chartere nur eine Yacht, die nach der Seesportbootverordnung zugelassen ist. Alle gewerbsmäßig vermieteten Yachten unterliegen der Seesportbootverordnung. Sie schreibt vor, dass Charterboote ein Kennzeichen haben und alle zwei Jahre durch das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt überprüft werden müssen.
Die Überprüfung wird in einem Bootszeugnis bescheinigt. Es gehört zu den Schiffspapieren; auf der Rückseite steht die amtlich vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung. Das Bootszeugnis muss bei Polizeikontrollen vorgelegt werden.
Ein Chartervertrag sollte erst unterschrieben werden, nachdem auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (das »Kleingedruckte«) sorgfältig und ohne Zeitdruck gelesen wurden.
Im Chartervertrag sollte wie bei Pauschalreisen vereinbart werden, dass Anzahlungen erst nach Vorlage