Datenschutz für Unternehmen. Ricarda Kreindl,

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Datenschutz für Unternehmen - Ricarda Kreindl,

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dass die DSGVO nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person, gilt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass neben Verstorbenen auch Nascituri (Ungeborene) nicht vom Begriff der natürlichen Person umfasst sind.[31] Die MS können jedoch auf nationaler Ebene Regelungen für den Umgang mit Daten von Verstorbenen vorsehen.

      1.3.2 Verarbeitung

      1.3.3 Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

      Abgesehen von der betroffenen Person als sogenanntes „Schutzsubjekt“ der DSGVO nehmen die beiden zentralen Rollen der DSGVO der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter ein:

      Auftragsverarbeiter ist nach Art 4 Z 8 DSGVO jede „natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet“. Entscheidend ist daher, dass der Auftragsverarbeiter ausschließlich im Auftrag des Verantwortlichen tätig wird. Er ist in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten streng weisungsgebunden. Sobald der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken verarbeitet bzw. eigenständig über Mittel und Zwecke der Verarbeitung bestimmt, ist er als Verantwortlicher zu qualifizieren.

      1.4 Grundprinzipien der DSGVO

      1.4.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Treu und Glauben, Transparenz

      Personenbezogene Daten müssen auf

      +rechtmäßige Weise,

      +nach Treu und Glauben und

      +in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise

      verarbeitet werden.

      Art 5 Abs 1 lit a DSGVO enthält somit drei Grundsätze:

      1.4.1.1Rechtmäßigkeit

      1.4.1.2Treu und Glauben

      1.4.1.3Transparenz

      1.4.2 Zweckbindung

      Personenbezogene Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden (Art 5 Abs 1 lit b DSGVO).

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