Datenschutz für Unternehmen. Ricarda Kreindl,

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Datenschutz für Unternehmen - Ricarda Kreindl,

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der Erhebung vorgesehenen Zwecken durchaus möglich.[48]

      1.4.3 Datenminimierung

      Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke notwendige Maß beschränkt werden (Art 5 Abs 1 lit c DSGVO).

      1.4.4 Richtigkeit

      +Bei erstmaliger Erhebung muss mit der üblichen Sorgfalt geprüft werden, ob die Daten richtig sind.

      +Werden dem Verantwortlichen zu einem späteren Zeitpunkt Unrichtigkeiten bekannt, so muss dieser die Daten entsprechend korrigieren.

      +Ergeben sich Anzeichen, dass personenbezogene Daten unter Umständen unrichtig sind, trifft den Verantwortlichen diesbezüglich eine Nachforschungspflicht.

      1.4.5 Speicherbegrenzung

      Personenbezogene Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist (Art 5 Abs 1 lit e 1. HS DSGVO).

      1.4.6 Integrität und Vertraulichkeit

      Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet. Dies inkludiert den Schutz

      +vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und

      +vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung (Art 5 Abs 1 lit f DSGVO).

      Diese Sicherheit hat der Verantwortliche durch die Ergreifung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu gewährleisten. Diese werden durch Art 32 DSGVO konkretisiert (Details siehe Kapitel 12).

      1.4.7 Rechenschaftspflicht

      1.5 Überblick über das Sanktionen- und Haftungsregime

      1.5.1 Strafen

      Die Verhängung von Geldbußen ist in Art 83 DSGVO geregelt. Demnach können bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.

      1.5.2 Haftung

      1.6 Fazit

      Das durch die DSGVO neu etablierte EU-Datenschutzregime hat zwar die bisherige

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