Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie. Andreas Kislinger
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Soziale Gewaltenteilung
Die gesellschaftlich gegebenen Mechanismen und Modalitäten des Zugangs und der Barrieren für die unterschiedliche Schichten zu den politischen Ämtern und das Ergebnis der politischen Regelungen, die auf die gesellschaftlich-sozialen Bedingungen einwirken, werden bei dieser Dimension erfasst:
"Auch eine soziale G. berücksichtigt das Konzept Steffanis. Der Gedanke klingt bereits bei der dezisiven G. an. Denn eine moderne, gewaltenteilige politische Ordnung muss die verschiedenen gesellschaftlichen Klassen berücksichtigen, die sich unter ihr sammeln...[Das heißt], dass die (politischen) Ämter des Systems so wenig Zugangsbeschränkungen aufweisen wie nötig, damit keine gesellschaftlichen Gruppen von der Teilhabe ausgeschlossen werden (s.o. S. 76)."
Das politische Soll-Kriterium der sozialen Gewaltenteilung wird je nach aktuell neoliberaler Ausrichtung des Staates hinsichtlich vermehrter Zugangsbarrieren für die normalen BürgerInnen durch das Kriterium der Finanzmächtigkeit – irrelevant, wie diese zustande gekommen ist – aufgeweicht.
Konstitutionelle Gewaltenteilung
Diese Dimension erfasst die direkt juristische Ranghierarchie von Verfassungsgesetzgebung, Gesetzen und Verordnungen und deren institutionellen Ebenen:
"Die konstitutionelle G. bezeichnet ein Zweifaches: (1) Zunächst setzt sie eine Hierarchie der Normen voraus. Dies bedeutet nichts anderes, als dass Verfassungsrecht vor einfachem Gesetz gilt, einfaches Gesetz vor Verordnung, Verordnung vor Verwaltungsvorschrift usw. anders gefasst: das höherrangige Recht hat immer Vorrang vor dem nachrangigen, (2) Es besteht eine institutionelle Trennung von Verfassungsgebung, Verfassungsänderung und Verfassungsinterpretation. Diese Aufgaben obliegen also nicht dem einfachen Gesetzgeber (s.o. S. 76)."
Das heutige politische System, das auf der Gewaltenteilung aufbaut, beschreiben GELLNER und GLATZ-MEIER (2004, S. 69) als zweiteilig. Der Bereich der Judikative wird damit implizit als extern, nicht zentral gelegen und nicht direkt dem politischen System zugeordnet, eingestuft:
"Ausgehend vom Konzept der Gewaltenteilung lassen sich zwei unterschiedliche Systemkonstruktionen ausmachen: 1) Das strenger an der Vorstellung der Trennung der Gewalten orientierte präsidentielle System, das Legislative und Exekutive als wechselseitig (weitgehend) unabhängige Bereiche konstituiert. (2) Das parlamentarische Regierungssystem, in dem die Exekutive aus der Legislative – genauer der Parlamentsmehrheit – hervorgeht und daher auch gegenüber dem Parlament verantwortlich ist. Dieses Modell folgt stärker dem Gedanken einer Gewaltenverschränkung."
Sozialwirtschaftlich betrachtet geht es bei der Gewaltenteilung um die staatlich geregelte Aufteilung von Macht, Kompetenzbereichen und Unterwerfungsrechten, -pflichten und -praktiken, Souveränitätsteilung und Aufteilung der Machtansprüche und -exekution.
Die staatlich-gesellschaftliche Bedeutung der Gewaltenteilung ist aus einer Top-Down Perspektive zu denken, während die Parteien – Entstehung, Funktion und gesellschaftliche Bedeutung – mit ihrer intermediären Positionierung zwischen der bürgerlichen Gesellschaft und dem Staat Top Down und Bottom-Up theoretisch entwickelt werden können.
1.3.3 Historische Elemente des Mehrparteiensystems
Das Parlament und die Regierung werden oder sind von Mitgliedern der einzelnen Parteien besetzt, die einer lose gekoppelten Verbindung zwischen dem Volk bzw. der Bevölkerung und dem Staat entsprechen.
SCHMIDT (2008, S. 356) spricht beim modernen Parteienstaat – er bezieht sich dabei auf die staatsrechtliche Theorievariante – von einem unumkehrbaren Strukturwandel vom liberal-repräsentativen parlamentarischen System zur parteistaatlichen Massendemokratie.
Die Parteien lassen sich durch ihre Ausrichtung zu den ideologischen Grundpositionen 'konservativ' und 'sozialistisch' als staatstragende oder staatsnahe Positionen gegenüber der Grundposition 'liberal' mit einer Werthaltung, die sich in letzter Konsequenz einer kollektiv-sozialen Existenz ohne Staat zuordnen lässt.
Grob gesprochen entspricht die Werthaltung des Liberalismus gegenüber dem Staat als übergeordneter Instanz einer tendenziell anarchistischen Werthaltung mit Ausnahme des Faktors 'soziale Verantwortung':
"Der Anarchismus wird in einem sozialrevolutionären Sinn von seinen Vertretern als Synthese zwischen individueller Freiheit wie im Liberalismus und sozialer Verantwortung für die Gemeinschaft wie im Sozialismus verstanden (WIKIPEDIA, 'Anarchismus')."
Bei den Überzeugungen der beiden Werthaltungen steht die individuelle Freiheit im Mittelpunkt, beim Anarchismus gänzlich ohne Staat und beim Liberalismus mit einem Staat, aber ohne dessen Machtmissbrauch und ohne Einschüchterung gegenüber deren BürgerInnen.
Die Ursprünge der politischen Werteausprägungen
Die Ursprünge der parteilich geprägten Weltanschauungen der letzten drei Jahrhunderte liegen weit zurück und lange vor der Herausbildung der ideologischen Werthaltungen der uns bekannten parteiimmanenten Werte- und Ausrichtungsdifferenzen.
Bereits 400 vor Christus datiert die WIKIPEDIA ('Daoismus') den ersten klaren Ausdruck anarchistischer Sensibilität, den Daoismus und Taoismus als chinesische Weltanschauung:
"Der Historiker Peter Marshall bezeichnet den Daoismus als 'ersten klaren Ausdruck anarchistischer Sensibilität' (s.o.)...Der Daoismus, auch Taoismus, "ist eine chinesische Philosophie und Weltanschauung und wird als Chinas eigene und authentische Religion angesehen. Seine historisch gesicherten Ursprünge liegen im 4. Jahrhundert vor Christus."..._
Der Anarchismus ist also in seinen Ursprüngen sehr alt und religiös.
Die ideologische Typisierung der politisch breitenwirksamen Weltanschauungen, Glaubensrichtungen, kognitiven Orientierungen und -ismen sind dabei immer mit der nötigen Distanz zu betrachten, verwenden und einzusetzen. Sie entspricht geschichtlich immer wieder neu entstehenden sozialen Bewegungen, die rekonstruktiv dann als Anarch-, Liberal-, Konservativ- und Sozialismus etc. etikettiert werden. Wann diese entstehen oder von anderen überlagert werden, sind historisch und den Methoden der HistorikerInnen entsprechend abzuleitende Tatsachen.
Entlang den historisch jeweilig gegebenen gesellschaftlichen Kontexten und Spaltungen an den ideologischen Konfliktlinien sind Parteien dann gruppierungsspezifische Kristallisationen. In der Politikwissenschaft besteht über die unterschiedlichen theoretischen Ansätze hinweg Einigkeit über die Entstehungskonstellationen der Parteien, so GELLNER und GLATZMEIER (2004, S. 286f):
"Der gemeinsame Nenner der verschiedenen Ansätze besteht in der Übereinstimmung, dass die Parteien interessen- und konfliktorientiert entstanden sind: als reformatorische oder revolutionäre Opposition zu den jeweils vorhandenen staatlichen bzw. sozialen Strukturen [hier zitieren die AutorInnen BEYME 1984, S. 27ff]."
Geschichte der politischen Gruppierungen
In einer politisch-historischen Perspektive beschreiben GELLNER und GLATZMEIER (2004, S. 288) die typologischen Merkmale von Parteien.
'Links' und 'rechts' sind dabei die zwei Polaritäten eines Kontinuums politischer Grundausrichtungen, wobei dem Liberalismus mit seinem linken und rechten Flügel eine Position zukommt, die das Recht und die freien Entwicklungsmöglichkeiten aller und vor allem des Stärkeren betont.
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