Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie. Andreas Kislinger

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Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie - Andreas Kislinger

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Völkerrechtliche Gliedstaatenstruktur

       4.2.4 Partikuläre Verfasstheit: Sozialpartnerschaft

       4.3 Staatsdemokratische Basisfunktionen

       4.3.1 Faktoren demokratischer Institutionen

       4.3.2 Zivilgesellschaftliche Selbststeuerung

       4.3.3 Zentrale Demokratieprinzipien

       4.3.4 Das regulatorische Potential von Demokratien

       5. Die Revision eines Staatsapparates

       5.1 Imperialismus

       5.2 Die Auswirkungen einer Weltordnung

       5.3 Denationalisierung als staatliche Revision

       5.4 Ungleichgewichtete rechte Bewegungen

       5.5 Machtzuwachs innerstaatlicher Rechtsanwendung

       5.6 Postnationale Demokratien in der EU

       6. Der Staat im 20./21. Jahrhundert

       6.1 Faschismus

       6.2 Die Macht rechtspolitischer Ordnung

       6.3 Die prinzipielle Ausrichtung von rechts und links

       6.4 Der innerstaatliche Neoimperialismus

       6.5 Der europäische Verfassungsrahmen

       Nachbemerkung

       Literaturverzeichnis

      Inhaltliches

      Menschenrechte und Grundrechte stellen unverrückbare, unwiederholbare historische Meilensteine dar, und man kann in diesem Fall nicht von einer historischen, zumindest relativen zeitlich-geschichtlichen Invarianz von politischen Entwicklungen ausgehen. Die diesbezüglichen historischen Ereignisse sind, was die Vergangenheit betrifft, unwiderrufbar abgeschlossen, sie haben stattgefunden und gelten von diesem Zeitpunkt der konsensualen Beschlussnahme dieser Rechte an.

      Natürlich können bestimmte rechtliche Errungenschaften wieder rückgängig gemacht werden, die den Bereich der sozialstaatlichen Demokratietheorie markieren, was im Moment ein zentrales Krisenszenario der Demokratie darstellt.

      Historische Wiederholbarkeit und die tatsächliche Wiederholung kann hauptsächlich dann zu einem bestimmten Ausmaß unterstellt werden, wenn verschiedene Erdteile miteinander verglichen werden und deren jeweilige Entwicklungen in das insgesamt gezeichnete Bild mit hineingenommen werden, in dem sich Entwicklungen und Prozesse, die in einem Erdteil als relativ abgeschlossen gelten können, in anderen Erdteilen noch nicht eingetreten sind, und sich daher im Vergleich zum ausgehenden Betrachtungsbeispiel, zum Beispiel Europa, noch wiederholen können.

      Wenn die Menschenrechte in einem Erdteil gänzlich nicht stattgreifend eingetreten sind und möglicherweise auch nie eintreten werden, ist dort das Ausmaß der ständig sich vollziehenden, relativen zeitlich-geschichtlichen Invarianz in einem überschaubaren und absehbaren Zeitraum gleich Null. In diesem Fall lässt sich in globalem Zusammenhang eine relativ umfassende politische Varianz unterstellen.

      Als relativ invariant sind die historischen Entwicklungen während des dritten Reiches zu bezeichnen, da Autokratien, wie stringent und konsequent sie auch durchorganisiert wurden und werden, überall auf dem Erdglobus zu finden waren und sind.

      WIKIPEDIA ('Autokratie') definiert autoritäre und totalitäre Regime, die auch nach neuester Fassung hybride Regime und defekte Demokratien als Mischform dabei integrieren, als Autokratie.

      Für Mitteleuropa in der Mitte des 20. Jahrhunderts arbeitet ARENDT (2014) die Merkmale totaler Herrschaft aus. Diese Thematik wird aber im Folgenden nur gestreift und erhofft sich dabei eine verstärkte Repräsentanz des Arendtschen Ansatzes in historisch-politischer Forschung.

      Der Ansatz des vorliegenden Textes verfolgt vielmehr das Ziel, staatstragende politische Bestandteile und Entwicklungen, die heute (noch) aktuell sind, vor dem geschichtlichen Hintergrund zentral ausgehend vom frühen Mittelalter in Europa, herauszustellen.

      Staatspolitische Strukturen und Prozesse sind in großen Zeiträumen im Längsschnittvergleich als historisch relativ variabel zu fassen, obwohl demokratische Basisstrukturen zum Beispiel anfänglich schon im Griechenland der Antike gegeben waren.

      Zwischen Autokratien und repräsentationsliberalen Demokratien sind signifikante Unterschiede in der Funktion der Gewaltenteilung, Parlamente und Partei(en) auffind- und charakterisierbar, in diesem Vergleich gibt es eine relativ große Varianz politischer Entwicklungsgeschichte, die sich im historischen Längs- und Querschnittvergleich zeigt (oder zeigen würde, wenn diese in vermehrtem Ausmaß durchgeführt würden).

      Die demokratischen Verfassungen sind durch die tragenden wirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Basisfunktionen gekennzeichnet, die auf menschenrechtlich-grundrechtlichem Fundament gebaut sind, dessen Legitimation in den letzten Jahrzehnten im Zuge einer Revision des Staatsapparates und des sich durchsetzenden autoritären Etatismus einer delegitimierenden neoimperialistischen Erosion ausgesetzt zu werden begann.

      Der aktuelle, neuere Trend der liberal-demokratisch-parlamentarischen, in Europa gegebenen Verfassungen, hat verstärkt unter anderem die parteiübergreifende Möglichkeit der mittels Misstrauensvotum absetzbaren Regierung zum Inhalt, die in der Analyse bis zum aktuellen historischen Zeitpunkt als relativ neu und variabel bezeichnet werden kann.

      Ethisches

      Der Verfasser bestätigt, dass die ehrenamtlich tätige WIKPEDIA, die im vorliegenden Werk immer wieder in Form von klärenden, häufig fundamental-orientierenden, manchmal vereinfachenden Ankernachweisen zum Einsatz gebracht wird, zwar allerorts freimütig benützt wird, von außerhalb, von wissenschaftlicher Seite zum Beispiel als semikonkurrent, unter qualitativen Gesichtspunkten andererseits

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