Aristoteles: Metaphysik, Nikomachische Ethik, Das Organon, Die Physik & Die Dichtkunst. Aristoteles

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Aristoteles: Metaphysik, Nikomachische Ethik, Das Organon, Die Physik & Die Dichtkunst - Aristoteles

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von den Mächtigen widerfährt, beglückt sind, so ist der Grund die dadurch eröffnete Aussicht; sie meinen nämlich durch jene erlangen zu können was ihnen not tut, und freuen sich an der Auszeichnung als an einem Vorzeichen künftigen Wohlergehens. Diejenigen aber, die von charaktervollen und durch Geist hervorragenden Männern ausgezeichnet zu werden wünschen, sind von der Begierde beseelt, die eigene Meinung die sie von sich hegen durch jene sichergestellt zu sehen. Sie erwärmen sich also an dem Gedanken, Männer von Verdienst zu sein und sich auf das Urteil derjenigen die sie dafür erklären stützen zu können. Dagegen Beweise von freundlicher Gesinnung zu empfangen macht an und für sich Freude. Deshalb sollte man diese für wertvoller halten als erfahrene Auszeichnung, und freundschaftliche Zuneigung sollte um ihrer selbst willen für begehrenswert gelten.

      Eigentlich aber liegt der Wert derselben doch mehr in der Liebe die man erweist, als in der die man erfährt. Einen Beweis dafür liefert das Mutterglück; dies besteht im Erweisen von Liebe. Es kommt vor, daß Mütter ihren Kindern die Nahrung von anderen reichen lassen und sie mit ausdrücklichem Bewußt sein lieb haben, ohne Gegenliebe zu verlangen, wenn beides nicht zusammen sein kann; sie sind ganz zufrieden, wenn sie nur sehen, daß es ihren Kindern gut geht, und sie haben sie lieb, auch wenn diese, weil sie ihre Mutter gar nicht kennen, ihr nichts von dem erweisen was einer Mutter zukommt. Ist aber bei dem Bande das die Menschen verbindet die Hauptsache die Liebe, die man erweist, und gewinnen sich diejenigen Beifall, die ihren Freunden Liebe erweisen, so darf man Liebeserweis als die Tugend des Freundes bezeichnen, und die Folge ist, daß wo solche Liebe in Hinblick auf den hohen Wert der Persönlichkeit erwiesen wird, die Freunde beständig sind und ihre Freundschaft festgefügt ist.

      Auf diese Weise kann noch am ehesten Freundschaft ohne Gleichheit bestehen; denn so findet leicht eine Ausgleichung statt. Gleichheit und Ähnlichkeit aber macht Freundschaft, und am meisten die Ähnlichkeit der von sittlichem Streben Erfüllten. Diese bleiben, wie sie an und für sich beständig sind, auch einander treu; sie bedürfen nicht der Menschen von niederer Art, noch leisten sie sich gegenseitig bedenkliche Dienste, sondern eher noch darf man sagen, sie weisen sie ab. Denn das ist die Art edelgesinnter Gemüter, weder selbst falsche Wege zu gehen, noch es den Freunden zu gestatten. Auf charakterlose Menschen ist kein Verlaß. Sie bleiben nicht einmal sich selber treu und gleichförmig; nur für kurze Zeit befreunden sie sich, und nur für kurze Zeit ist dem einen die niedrige Gesinnung des andern willkommen. Demgegenüber sind diejenigen, die einander Nutzen oder Unterhaltung gewähren, immer noch beharrlicher; denn sie halten zusammen, solange sie einander Unterhaltung oder Vorteil gewähren.

      Freundschaft, bei der es sich um den Vorteil handelt, möchte am ehesten zwischen solchen Menschen zustande kommen, die in entgegengesetzter Lage sich befinden, so zwischen einem Armen und einem Reichen, einem Ungebildeten und einem geistig Hochstehenden. Wer in die Lage gerät, etwas zu bedürfen, der sucht es zu erlangen dadurch, daß er dafür eine Gegenleistung gewährt. Hierfür darf man auch den Liebhaber und den Geliebten, den Schönen und den Häßlichen heranziehen. Liebhaber machen darum bisweilen einen lächerlichen Eindruck, wenn sie verlangen, ebenso heiß geliebt zu werden, wie sie lieben; da wäre doch wohl zu fordern, daß sie auch ebenso liebenswert seien, und haben sie von dieser Eigenschaft nichts an sich, so wird ihr Verlangen lächerlich. Im allgemeinen gilt der Satz, daß wenn Entgegengesetztes einander zustrebt, dies nicht an der Sache selbst, sondern an besonderen Umständen liegt. Das Streben geht auf das Mittlere zwischen den Gegensätzen; denn dieses Mittlere bezeichnet das Gute. So ist es für das Dürre gut, nicht daß es naß werde, sondern daß es in den mittleren Zustand gelange, und das gleiche gilt auch für das Warme und so fort. Indessen, darauf wollen wir uns hier nicht weiter einlassen; es liegt von unserm Gegenstande zu weit ab.

      3. Freundschaftsverhältnis und Rechtsverhältnis

       Inhaltsverzeichnis

       a) Allgemein

       b) Im Staate

       c) In der Familie

       d) In der wirtschaftlichen Gemeinschaft

       e) Austausch ohne Entgelt

      a) Allgemein

       Inhaltsverzeichnis

      Wie wir gleich im Anfang bemerkt haben, darf man annehmen, daß es dasselbe Gebiet und dieselben Personen sind, die für das Freundschafts- wie für das Rechtsverhältnis in Betracht kommen. Überall wo Gemeinschaft ist, gibt es auch ein Rechtsverhältnis und ein Verhältnis der Befreundung. Man spricht als von seinen Freunden von den Genossen auf einer Seereise und von den Kriegskameraden, und ebenso in anderen Fällen der Gemeinschaft. Soweit wie die Gemeinschaft reicht, so weit reicht auch die Befreundung und so weit auch das Rechtsverhältnis. So hat denn auch das Sprichwort recht: Freundesgut, gemeinsames Gut; denn in der Gemeinschaft besteht die Freundschaft. Brüdern und Kameraden ist alles, den andern sind nur bestimmte Dinge gemeinsam, hier mehr, dort weniger, wie auch die Freundschaftsverhältnisse hier enger, dort lockerer sind. Der gleiche Unterschied zeigt sich auch in den Rechtsverhältnissen. Es ist nicht dasselbe Recht im Verhältnis von Eltern zu Kindern wie in dem von Brüdern untereinander oder zwischen Kameraden oder zwischen Mitbürgern, und ebenso verschieden geht es in den anderen Verbänden zu. Demgemäß bedeutet denn auch das Unrecht in jedem dieser Verhältnisse etwas anderes; es wird um so größer, je enger das Band mit denen ist, gegen die es sich wendet. So ist es schlimmer, einen Kameraden seines Vermögens zu berauben, als einen sonstigen Mitbürger, schlimmer, dem eigenen Bruder Hilfe zu versagen, als einem Fremden, den eigenen Vater zu mißhandeln, als einen beliebigen anderen Menschen. Andererseits entspricht es der Natur der Sache, daß gleichmäßig mit der Enge der Verbindung auch das Rechtsverhältnis an Stärke zunimmt; handelt es sich doch um dieselben Personen und erstreckt es sich doch über dasselbe Gebiet.

      Sämtliche Gemeinschaftsverhältnisse sind als Bestandteile der Staatsgemeinschaft dieser untergeordnet. Sie haben zum Inhalt die Gemeinschaft der Arbeit für einen nützlichen Zweck und der Fürsorge für eines der Lebensbedürfnisse. Ruch die Staatsgemeinschaft selber ist doch wohl bestimmt durch die Rücksicht auf das Nützliche in ihrer Entstehung, wie in ihrem Fortbestände. Das ergibt das Ziel, das die Gesetzgebung im Auge hat; gerecht heißt das, was das gemeine Wohl fördert. Die anderen Arten der Gemeinschaft haben statt dessen einzelne besondere Nützlichkeiten zum Zweck, so die Genossen einer Seefahrt das was für die zum Gelderwerb oder zu einem sonstigen Zweck unternommene Reise nötig ist, Kriegskameraden das was dem Kriegszweck dient, sei es, daß die Absicht auf Geld, auf Sieg oder auf Eroberung gerichtet ist. Das gleiche ist der Fall bei Bezirks- und Gaugenossen, Alle diese fallen unter die Staatsgemeinschaft: denn diese hat nicht bloß den Nutzen des Augenblicks, sondern den für das ganze Leben zum Ziel.

      Es gibt aber auch solche Gemeinschaften, als deren Zweck man die Belustigung bezeichnen darf, Opfer- und Schmausgesellschaften, wo es auf Opferfeste und Geselligkeit hinausläuft. Man begeht eine Opferfeier und hält Zusammenkünfte zu diesem Zweck; man erweist den Göttern eine Ehrung und verschafft damit zugleich sich eine erfreuliche Erholung. Diese uralten Opferfeiern und Zusammenkünfte werden tatsächlich nach dem Einbringen der Früchte als Erstlinge veranstaltet; in solchen Zeiten hatte man eben am meisten Muße. Die Gemeinschaften sämtlich erweisen sich also als Glieder der Staatsgemeinschaft; der besonderen Art dieser Gemeinschaften aber wird auch die Art der inneren Verbundenheit in den Gemütern

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