Prüfhandbuch Explosionsschutz. Forum Verlag Herkert GmbH

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       Bild 6: Vergusskapselung „m“ (Quelle: Inburex Consulting GmbH)

      Bei der Vergusskapselung wird das Gehäuse des Betriebsmittels vollständig mit Vergussmasse gefüllt. Somit wird das Eindringen eines explosionsfähigen Gemisches verhindert.

      Grundsätzlich ist auch hier die maximale Oberflächentemperatur des Betriebsmittels mit der zu erwartenden Zündtemperatur abzustimmen und einzuhalten.

      Sensoren, PLT-/MSR-Einrichtungen und Kleingeräte können hier beispielhaft genannt werden.

1.8.7 Zündschutzart „n“ EN 60079-7

      Bei der Zündschutzart „n“ beruht die Funktionsweise auf der Annahme, dass sich das Betriebsmittel im Normalbetrieb wie ein Betriebsmittel der Zündschutzart „Erhöhte Sicherheit“ verhält und keine Zündquellen durch heiße Oberflächen sowie elektrisch bzw. mechanisch erzeugte Funken enthält.

      Diese Zündschutzarten sind ausschließlich für Geräte der Kategorie 3 zulässig.

      Der Fehlerfall muss bei der Zündschutzart „n“ jedoch nicht betrachtet werden. Ein Kriterium der Zone 2 ist, dass ein zündfähiges Gemisch nur äußerst selten und bei technischen Fehlern kurzzeitig vorhanden sein darf. Außerdem muss es „hinreichend unwahrscheinlich“ sein, dass gleichzeitig auch am betrachteten elektrischen Betriebsmittel ein Fehler auftritt.

nC nL nR nP
Schutz durch Gehäuse Energie­begrenzung Schwaden­sicherheit Vereinfachte Überdruck­kapselung
umschlossene Schaltein­richtung gekapselte Einrichtung nicht zündfähige Teile hermetisch verschlossen Begrenzung von Strom und Spannung Begrenzung von inneren und äußeren Induktivitäten und Kapazitäten Begrenzung der max. Oberflächentemperatur Begrenzung der max. Bauteiletemperaturen Eindringen Ex-Atmosphäre wird ausgeschlossen Vorrichtung zur Überprüfung der Schwaden­sicherheit Begrenzung der max. Oberflächentemperatur Überdruck eines Inertgases im Geräte­inneren mit Überwachungs­einrichtung Eindringen Ex-Atmosphäre wird ausgeschlossen Begrenzung der max. Oberflächen­temperatur

      Untergruppierungen der Zündschutzart „n“; Quelle: Inburex Consulting GmbH

1.8.8 Eigensicherheit „i“ EN 60079-11

       Bild 7: Eigensicherheit „i“ (Quelle: Inburex Consulting GmbH)

      Bei der Zündschutzart „Eigensicherheit“ wird die Sicherheit im Wesentlichen durch die Begrenzung der in den Betriebsmitteln auch im Fehlerfall vorhandenen Energiemengen realisiert.

      Die Betriebsmittel weisen die folgenden Eigenschaften auf:

Begrenzung von Strom und Spannung
Begrenzung von inneren und äußeren Induktivitäten und Kapazitäten
Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
Begrenzung der max. Bauteiletemperaturen

      Zusätzlich sind betriebsmäßige Funken sowie das Arbeiten unter Spannung erlaubt. Wichtig hierbei sind die Induktivitäten und Kapazitäten der elektrischen Zuleitung zu den Betriebs­mitteln zu berücksichtigen.

      Beispiele hierfür sind Sensoren und PLT-/MSR-Einrichtungen.

1.9 Mechanische/Nicht-elektrische Zündschutzarten {Zündschutzarten, Zündschutzarten für nicht-elektrische Geräte}

      Folgende mechanische Zündschutzarten gibt es:

EN 13463-1: Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen - Grundlagen und Anforderungen (2009) - ISO DIN EN 80079-36 (neuer Kennbuchstabe „h“) - EN 60079-31 (Schutz durch Gehäuse „t“) neu einge­bunden
EN 13463-5: Konstruktive Sicherheit „c“ (2011)
EN 13463-6: Zündquellenüberwachung „b“ (2005)
EN 13463-8: Flüssigkeitskapselung „k“ (2003) - ISO DIN EN 80079-37 (ohne Kennbuchstabe!)
EN 13436-2 (Schwadensicherheit „fr“) wurde überführt in EN 60079-15
EN 13463-3 (Druckfeste Kapselung „d“) wurde überführt in EN 60079-1
EN 13463-7 (Überdruckkapselung) wurde überführt in EN 60079-2

      Die gängigsten Zündschutzarten sind im Folgenden etwas detaillierter dargestellt.

1.9.1 Zündquellenüberwachung „b” (EN 80079-37)

       Bild 1: Zündquellenüberwachung „b“ (Quelle: Inburex Consulting GmbH)

      Sensoren sind im oder am Gerät verbaut und schalten das Gerät vor dem Erreichen eines kritischen Zustands ab bzw. lösen einen Alarm aus. Die Maßnahmen können automatisch oder manuell eingeleitet werden. Hier gibt es zwei unterschiedliche Niveaus der Sicherheitseinrichtungen:

alte Bezeichnung: IPL 1/IPL 2 (nach DIN EN 13463-6)
neue Bezeichnung: b1/b2 (nach DIN EN 80079-37)

      Beispiele für Anwendungen der Zündquellenüberwachung:

Temperaturüberwachung, z. B. an Lagern
Drehzahlüberwachung, z. B. an Fördergurten
Vibrationsüberwachung, z. B. an Ventilatoren
Überwachung der Gurtspannung, z. B. an Fördergurten

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