BGB-Schuldrecht Besonderer Teil. Volker Emmerich

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу BGB-Schuldrecht Besonderer Teil - Volker Emmerich страница 33

BGB-Schuldrecht Besonderer Teil - Volker Emmerich Schwerpunkte Pflichtfach

Скачать книгу

326 Abs. 5 und 441; s. u. Rn 16, 21 f) sowie – unter zusätzlichen Voraussetzungen – Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen (s. §§ 437 Nr 3, 440, 276, 280, 281, 283, 311a und 284; dazu u. Rn 23 ff, 30). Zwischen den genannten Rechtsbehelfen hat der Käufer, sobald jeweils ihre Voraussetzungen vorliegen, die Wahl. Er ist jedoch an die einmal getroffene Wahl solange nicht gebunden, wie der Verkäufer noch nicht mit der Nacherfüllung begonnen hat (§ 242)[6]. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels gerade bei Gefahrübergang sowie für das Fortbestehen eines Mangels trotz Nachbesserung seitens des Verkäufers trägt grundsätzlich der Käufer[7]; lediglich bei dem Verbrauchsgüterkauf kommt das Gesetz hier durch § 477 dem Käufer durch eine Beweislastumkehr in bestimmten Fällen zu Hilfe (dazu unten § 6 Rn 3).

      Teil I Veräußerungsverträge§ 5 Rechte des Käufers › II. Nacherfüllung

II. Nacherfüllung

      5

      5a

      

      5b

      6

      7

      8

Скачать книгу