AGB-Recht. Martin Schwab

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AGB-Recht - Martin Schwab Recht in der Praxis

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       2.Interne Anweisungen

       II.Einseitige Erklärungen des Verwenders

       1.Haftungsausschluss bei Eröffnung einer Gefahrenquelle

       2.Aushänge im Supermarkt

       3.Erklärungen im Grundbuchverfahren

       4.Rundschreiben des Verwenders an seine Kunden

       5.Wissenserklärungen

       III.Vom Verwender vorformulierte einseitige Erklärungen der Gegenseite

       1.Einwilligung des Patienten in ärztlichen Eingriff

       2.Einverständnis mit Werbung oder Datenweitergabe

       3.Separate Haftung unbeteiligter Dritter

       4.Vorformulierte Vertragsangebote der Gegenseite

       5.Vorformulierte einseitige Erklärungen der Gegenseite zur Konkretisierung der vertraglichen Leistung

       6.Vorformulierte Bestätigung von Tatsachen

       IV.Öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnisse

       2. KapitelDie „Vorformulierung“ für eine „Vielzahl“ von Verträgen

       I.Die Gefährdungslage bei der Verwendung von AGB

       II.Vorformulierung

       1.Allgemeine Begriffsbestimmung

       2.Vorformulierung durch Dritte

       3.Die Vorformulierung „im Kopf“ des Verwenders

       4.Handschriftliche Ergänzungen in vorformulierten Klauseln

       III.Vielzahl von Verträgen

       1.Das entscheidende Kriterium: Die Absicht mehrfacher Verwendung

       2.Voraussetzungen einer „Vielzahl“ von Verträgen

       3.Insbesondere öffentliche Ausschreibungsbedingungen

       4.Kontrolle vorformulierter einzelvertraglicher Bedingungen in Verbraucherverträgen

       a)Zurechnung der Verwendung

       b)Einflussmöglichkeit des Verbrauchers

       3. KapitelDas „Stellen“ von Vertragsbedingungen durch den Verwender

       I.Funktionen des Begriffs „stellen“

       II.Zurechnungsfragen

       1.Einseitige Veranlassung der Einbeziehung

       a)Grundsatz

       b)Vertragsangebot auf Formular der Gegenseite

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