AGB-Recht. Martin Schwab
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![AGB-Recht - Martin Schwab AGB-Recht - Martin Schwab Recht in der Praxis](/cover_pre1014655.jpg)
b)Unaufgeforderte Verschaffung der Kenntnismöglichkeit
aa)Einbeziehungskontrolle, Unklarheitenregel und Transparenzgebot
dd)Verwendung juristischer Fachbegriffe
ee)Verweisung auf gesetzliche Vorschriften
ff)Insbesondere die Klausel „soweit gesetzlich zulässig“
gg)Verweisung auf andere Klauselwerke
e)Rücksichtnahme auf erkennbare körperliche Behinderung
f)Der für die Möglichkeit der Kenntnisnahme maßgebliche Zeitpunkt
g)Unzulässige Bestätigungsklauseln
VI.Das Einverständnis des Kunden
1.Grundsatz: Vertragsunterschrift als konkludentes Einverständnis
2.Freizeichnung von Verkehrssicherungspflichten
3.Vorformuliertes Einverständnis des Kunden?
VII.AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr
1.Die Bedeutung des § 310 I 1 BGB
2.Der Hinweis des Verwenders auf die AGB
a)Entbehrlichkeit eines ausdrücklichen persönlichen Hinweises
c)Laufende Geschäftsverbindung
d)Einbeziehung von AGB während laufender Verhandlungen
aa)Auftragsbestätigung (Annahme des Vertragsangebots)
3.Die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme von AGB
VIII.Kollidierende AGB
2.Die „Theorie des letzten Wortes“
3.Der richtige Lösungsweg: Grundsätzliche Nichteinbeziehung sämtlicher AGB
4.Konsequenz: Das dispositive Gesetzesrecht als Vertragsregime